Frage: Alleiniges Sorgerecht umzug

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt, Kind 2 1/2j, ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Jetzt wollen wir nächstes Jahr zum neuen Partner, 450km entfernt ziehen. Diesen sieht sie ebenfalls als Papa an und hat trotz der Entfernung eine bessere Bindung als zu ihrem Erzeuger, der sich unregelmäßig, wenige Stunden kümmert. Umgang würde ich ihm selbstverständlich weiterhin gewähren ( Besuche, Telefonate), desweiteren wären wir auch öfter im Jahr in der Heimat, da hier noch meine Mutter lebt.  Was muss ich beachten?  Auch ins besondere Kindesentziehung und Kindeswohl.  Desweiteren hat er keinen Führerschein, muss ich darauf Rücksicht nehmen.  Unterhalt würde ich von ihm aufgrund der hohen Besuchskosten nicht verlangen.

von luisa97 am 25.01.2024, 13:12



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Hallo, bei alleinigen Sorgerecht können Sie unproblematisch umziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2024



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Bei der Kostellation kannst Du einfach umziehen.  Verzichte aber nicht auf den Unterhalt, wenn er eh nur selten das Kind sieht.  Du kannst Dich ja dennoch beteiligen oder Spritkoszen übernehmen, wenn er dann kommt.  Das fände ich auch toll, da Du die Entfernung ja schaffst.  Aber verzichte nicht pauschal darauf!       

von Sternenschnuppe am 25.01.2024, 19:15



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Mir ist es schwer vorstellbar, dass ich einfach ohne jegliche Zustimmung umziehen darf. Wäre aber von Vorteil, den einem Umzug würde er verständlicherweise nicht zustimmen und ich weiß auch das er mir dann das Leben zur Hölle machen würde.  Eine Beteiligung an den Spritkosten klingt eigentlich gut, aber wie gesagt er hat keinen Führerschein und sowieso schon kaum Geld. Ich möchte ja nicht den beiden schaden. In dem er nicht kommen kann, weil das Geld fehlt.

von luisa97 am 25.01.2024, 19:21



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Du darfst, weil alleiniges Sirgerecht und Aufenthalt. Er hätte sich ja darum kümmern können, dann hätte er das gemeinsame. Außer das Gericht entscheidet anders.   Wegen Unterhalt, dann Regel das doch so, er muss weiterhin zahlen, sofern er kommt oder die chance nutzt für Umgang in seiner Heimat, bekommt er die Fahrtkosten bis Höhe Unterhalt bezahlt. Sofern es dir wichtig ist, das Kind und Vater überhaupt noch Umgang haben. Sonst wird es da wohl bald mit vorbei sein. Womit du in erster Linie deinem Kind die Wurzeln nimmst. Dem Kind wirst du also irgendwann erklären müssen, warum es Papa nicht mehr sieht. Den das wird passieren bei der Entfernung. Oder schätzt du den Vater so ein, daß er alle Möglichkeiten nutzen wird, das Kind weiterhin REGELMÄßIG zu sehen? Wenn er es jetzt schon kaum macht. Ein paar Termine im Jahr, wenn ihr deine Mutter besucht, werden nämlich nicht ausreichen eine Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu erhalten. Also würde ich tricksen und Anreize bieten. Dem Kind zuliebe. Nicht dem Typen zuliebe. Den würdest du aber aktuell belohnen.  

von Neverland am 25.01.2024, 20:04



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Tatsächlich saßen wir ja zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, dort sollte es auch ums gemeinsame gehen, dies lehnte er ab, Begründung war damit ich die ganzen Formalitäten allein klären kann.    Das klingt tatsächlich gut mit der Erstattung bis Höhe Unterhalt.  Tatsächlich möchte ich schon, dass sie zu ihrem Vater weiterhin Kontakt halten kann und es ist auch so angedacht ca aller 6-8 Wochen wirklich in die Heimat zu fahren, dazu würde ja kommen, wenn er sie besucht + von mir aus tägliche abendliches telefonieren. Da müsste man dann wirklich sehen, was er den überhaupt annimmt.   

von luisa97 am 25.01.2024, 20:16



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Halt! Biete das bloß nicht an mit täglichem telefonieren.  Dann seid ihr mal nicht da, und dann? Das Kind ist 2,5, da hat meiner nicht einmal gesprochen.  Wieso wollt ihr das denn erst in einem Jahr machen wenn ich fragen darf?  

von Sternenschnuppe am 25.01.2024, 20:22



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Okay dann regelmäßiges telefonieren.  Mein Vater ist schwer erkrankt und solange wie er noch unter uns ist, bleibe ich auf jeden Fall noch hier.   

von luisa97 am 25.01.2024, 20:26



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

 Verstehe. Viel Kraft dafür.  Solange Sorgerecht und ABR alleine bei Dir sind ist es wie oben gesagt.  Aber mach Dich nicht jetzt verrückt, verbringt viel gemeinsame Zeit um zu testen. Keiner weiß was in einem Jahr ist.  Vielleicht kann er ja auch zu Dir ziehen? Vater und Deine Mutter (dann alleine), das will gut überlegt sein ob sich das für den neuen Mann wirklich "lohnt" so weit weg zu ziehen.     

von Sternenschnuppe am 25.01.2024, 20:39



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Vielen Dank.  Das tun wir und sind uns sehr sicher eine gemeinsame Zukunft zu bestreiten.  Da meine Mutter einen neuen Partner an ihrer Seite hat, ist diese in guten Händen.  Und ihr zu bleiben, macht auch für die berufliche/finanzielle Zukunft nur wenig Sinn. 

von luisa97 am 25.01.2024, 20:42



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht umzug

Hallo,  Da der geplante Umzug erst in einem Jahr erfolgen soll, würde ich dem Vater nicht jetzt schon erklären, dass du bei alleinigem Sorgerecht ohne seine Zustimmung umziehen kannst. Nicht, dass er das nun nur beantragt, damit er den Umzug verhindern kann, und nicht weil er sich für euer Kind interessiert. Auf den Unterhalt würde ich auch nicht verzichten, vor allem weil du auch planst mehrmals im Jahr in eure alte Heimat zu fahren. Das zahlst ja auch du. Mit dem Deutschlandticket ist Zugfahren inzwischen auch recht günstig.  LG luvi 

von luvi am 25.01.2024, 21:07



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