Liebe Frau Bader,
ist die Chance heutzutage noch realistisch einzustufen, das alleinige Sorgerecht für alle Bereiche vom Gericht zugesprochen zu bekommen?
Ich habe die Aussage erhalten, dass ich für die Gesundheitsfürsorge problemlos das alleinige Sorgerecht erhalten werde, da der Kindsvater regelmäßig bei den Therapeuten der Kinder die Vollmacht zurück zieht.
Der massive Konflikt besteht aber auch generell. Ich habe erfahren, dass die Rechte der Väter vor Jahren massiv gestärkt wurden und somit die Aussicht auf alleiniges Sorgerecht in ALLEN Bereichen nahezu unmöglich ist. Ich kann das nicht glauben und würde gerne kurz um Ihre Erfahrungen bitten.
Herzlichen Dank.
von
Mausi 36
am 15.02.2022, 20:16
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht
Hallo,
das kommt darauf an.
Ein interessierter Vater, der sein Kind regelmäßig sieht, wird es behalten.
Ein VAter, der sein Kind mehrer Jahre nicht gesehen hat und sich vllt. dazu noch mit der Mutter streitet, wird schlechte Chancen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2022
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht
Hallo,
Ich hab das alleinige bekommen, weil der kv null kooperiert hat. Keine Kommunikation möglich war und er den Kontakt zu meinem Sohn abgebrochen hat
von
Bianca81
am 15.02.2022, 23:52
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht
Die Rechte der Väter sind denen der Mütter angepasst worden. Vorher war es doch so, dass ein Kind automatisch bei der Mutter bleibt und diese darüber bestimmt, ob es Kontakt zum Vater hat oder nicht. Bin selbst ein Beispiel dafür. Es kannbelastender sein, den Vater gar nicht oder so gut wie gar nicht zu kennen als selbst feststellen zu dürfen, wie man ihn findet und welche Beziehung man haben möchte.
Bzgl. Allein. SG wird also heute eher geschaut, dass man dem KIND die Möglichkeit gibt, eine Beziehung zu beiden aufbauen oder haben zu können. Das dies nicht immer gut funktioniert, weil Eltern (nicht nur Väter) es nicht schaffen, vernünftig miteinander umzugehen, ist leider auch Fakt. Ebenso, dass manche Menschen (Väter und Mütter) ihre eigene Interessen im Kampf gegen den Ex-Partner vor die des Kindes stellen, auch.
Ja, die Chancen, dass du alleine über euer Kind entscheiden darfst, sind schlechter geworden.
Du musst schon nachweisen können, dass x oder y nicht funktionieren und/oder schlecht für´s Kind sind - wie eben bei der med. Fürsorge wohl geschehen.
Alleine auf "der Vater ist nicht fähig, macht x oder y, schadet dem Kind" usw. wird heute nicht mehr reichen.
Meiner Meinung nach ist das aber auch im Sinne unseres Rechtssystems - einfache Beschuldigungen oder persönliche Meinungen dürfen nicht dazu führen, dass jemand "verurteilt" wird - es muss schon Beweise geben, dass dies auch den Tatsachen entspricht.
Das würdest du umgekehrt sicher auch wollen.
Wenn du also beweisen/nachweisen kannst, dass der Vater dem Kind (ob generell oder in bestimmten Bereichen) obwohl du alles für eine gute Zusammenarbeit tust, wirst du sicher auch gute Chancen haben, auf mehr alleinige Entscheidungsbefugnis.
Wenn es aber eigentlich nur um einen Konflikt zwischen EUCH geht, der über EUER Kind ausgetragen wird, eher schlechte Karten.
von
cube
am 16.02.2022, 08:16