Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht nach Trennung ausländische Eltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sorgerecht nach Trennung ausländische Eltern

Miroslava2911

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Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich das nicht so einfach tun,denn wir haben ein gemeinsames Kind,das in Deutschland geboren wurde. Bevor ich meine Frage stelle,stelle ich paar Sachen klar: •Wir sind nicht verheiratet, aber wir üben das gemeinsame Sorgerecht aus.(+Vaterschaftsanerkennung) •Unser Kind,mein Mann und ich wohnen in dem gleichen Haushalt.Der Kindsvater sorgt für finanzielle Sicherheit und ich betreue hauptsächlich das Kind.Es ist dabei zu beachten,dass ich auch erwerbstätig bin(auf Teilzeit,60 Stunden pro Monat). •Unser Kind wurde am 07.02.2024.Infolgedessen ist unser Sohn 1 Jahr alt. Jetzt meine Fragen: 1.Wie könnte ich das alleinige Sorgerecht bekommen?Er hat mehrmals gesagt,dass bei Trennung das Kind bei ihm bleiben wird und ich ihn nur 2-3 Male im Monat sehen kann. 2 Falls die Familiengericht sich dafür entscheiden hat,dass wir trotz einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht kriegen,wer von uns kriegt die Wohnung?Sagen wir mal,Ich.Wie schaffe ich das,ein Kind zu betreuen und gleichzeitig Rechnungen zu bezahlen?Meine Arbeitszeiten sind von 16:00-18:00,bzw. 17:00-20:00.Wer wird sich um diese Zeit auf meinen Sohn aufpassen??? Ich würde gerne etwas Unterstützung kriegen,denn hier,wo wir wohnen,hat er zumindest dessen Eltern,die arbeiten gehen und somit braucht er nicht mehr zu arbeiten,um das Kind betreuen zu können. Nur meine Deutschkenntnisse könnten mir in diesem Fall helfen. Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus! LG Miroslava  


Suomi

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Das alleinige Sorgerecht wird Dir sicherlich kein Gericht zusprechen. Es gibt doch eigentlich keinen Grund, ihm das Sorgerecht zu entziehen? Wenn keine wirklich schwerwiegenden Gründe vorliegen, wird das kein Gericht tun. Er ist schließlich immer noch der Vater. Die Chancen, dass das Kind hauptsächlich bei Dir sein wird, sind aber groß. Du bist die Hauptbezugsperson, hast das Kind bisher überwiegend betreut usw.  Was er sagt, werden Drohungen sein, damit Du Dich mich trennst. Könnte er denn das Kind voll betreuen? Würde er es tatsächlich wollen? Bei der Wohnung musst Du schauen, ob Du Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw bekommst. Außerdem müsste er, wenn das Kind bei Dir bleibt, Kindesunterhalt und Dir erstmal Betreuungsunterhalt zahlen. Ggf. müsstest Du Dein Kind, wenn es finanziell nicht reicht, fremdbetreuuen lassen (ab 1 Jahr steht Deinem Kind ein Betreuungsplatz zu!) und dann eben mehr arbeiten gehen und einen anderen Job suchen, bei dem die Arbeitszeiten besser passen.  


Sue_Ellen

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Dass dir der vater das kind nehmen wird, ist natürlich quark. So einfach ist sich nicht getrennt, v.a. wenn man finanziell abhängig ist Ist es eine mietwohnung? Steht ihr beide im mietvertrag? Er wird ja auch nicht mit fliegenden fahnen ausziehen wollen oder? Da gehört viel geplant, geregelt, als erstes ein job gesucht, der dich halbwegs ernähren kann.  


misses-cat

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Du wirst eine Tagesmutter / kita / Krippe brauchen und einen anderen Job zu anderen Zeiten weder Tagesmutter  noch Krippe noch Kita arbeiten in der Regel nach 17 Uhr und die Betreuung deines Kindes ist deine private Angelegenheit


Ani123

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Bereiten sie die Trennung vor. Dafür sollten sie die Gehaltsabrechnungen von dem Kindsvater kopieren. Sollte er weitere Einnahmen haben sollten sie da Kopien von machen. Er wäre nicht der erste Vater welcher später behauptet nur wenig zu verdienen und falsche Unterlagen einreicht. Für die Betreuung ihres Kindes sind sie zuständige wenn es bei ihnen lebt. Zu den genannten Zeiten wird keine Kita oder Tagesmutter das Kind betreuen. Da werden sie auf einen Babysitter angewiesen sein welchen sie finanzieren müssen. Vermutlich bleibt vom Gehalt dann kaum mehr was über. Einfach fehlen bei der Arbeit wegen fehlender Kinderbetreuung können sie auch nicht. Sie müssen fristgerecht kündigen oder es gibt einen Aufhebungsvertrag. Machen sie das nicht und fehlen kann ihr Arbeitgeber sie fristlos kündigen und Schadenersatz geltend machen.  Ihr Kind hat ab dem 1. Geburtstag Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Haben sie es zu August 2025 angemeldet? Wenn ja haben Sie eine Zusage erhalten? Wenn nein melden sie es an. Zeitgleich nehmen sie Kontakt zur Gemeinde/Stadt auf und fordern die Zuweisung eine Betreuungsplatzes. Lassen sie sich nicht abwimmeln. Ihnen steht ein Platz zu. Fordern sie ihn sonst schriftlich ein mit Fristsetzung und drohen sie damit sonst Schadenersatz geltend zu machen. Sollte der Kindsvater sich weigern die Zustimmung zur Betreuung zu geben lassen sie sich diese gerichtlich ersetzen. Ohne Betreuungsplatz wird es schwer sein eine Arbeit zu finden. Das sollte ihr Ziel sein. Mit Betreuungsplatz sollten sie arbeiten gehen. Daher sollte die Betreuung nicht nur halbtags sein sondern mindestens 6 Stunden. Somit könnten sie 5 Stunden am Tag arbeiten. Je nach Fahrtweg auch nur 4 Stunden. Daher sollten sie auf eine Ganztagsbetreuung drängen. Ziehen sie nicht aus. Sie dürften das zwar, aber nur ohne Kind. Das Kind darf nur mit Zustimmung des Kindsvaters mit ihnen ausziehen. Machen sie es trotzdem kann er sie wegen Entführung anzeigen und das Kind kommt zu ihm zurück.  Das alleinige Sorgerecht erhalten sie nur wenn das Kindeswohl beim Kindsvater gefährdet ist. Das sehe ich nicht. Wenn sie mit dem Kind alleine wohnen muss er Kindesunterhalt zahlen. Vorher nicht. Ebenso wird er bis zum 3. Geburtstag Betreuungsunterhalt zahlen müssen. Allerdings kann er fordern, dass sie arbeiten gehen und dass ihr Kind betreut wird. Daher sollte ihr Ziel sein selber zu arbeiten. Denn sollte er zu wenig verdienen entfällt beides und sie bekommen Unterhaltsvorschuss. Zudem können sie (auch mit Arbeit möglich) Wohngeld beantragen. Sollten sie keine Arbeit haben, mit dem Kind alleine wohnen und das Kind nicht betreut sein steht ihnen Bürgergeld zu. Haben sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet? Wenn ja kann es sein, dass ihnen ALG1 zusteht. Allerdings nur wenn ihr Kind betreut ist und auch nur in der Höhe wie sie arbeiten könnten. VZ beantragen und nur TZ arbeiten können geht nicht.  Für die Berechnung des Kindesunterhalts holen sie sich am besten Hilfe vom Jugendamt. Die übernehmen die Aufgabe für sie. Darüber können sie auch den Umgang regeln lassen. Sie können sich wegen der Trennung auch beraten lassen wie sie es machen können, was ihnen zusteht,  usw..  Eine Beratung beim Anwalt kann auch gut sein.


Miroslava2911

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Guten Abend Suomi und vielen Dank für deine Nachricht! Eigentlich gibt es einen Grund,dass der Vater(aus meiner Sicht) das Sorgerecht nicht verdient,da er mich geschlagen hat,als ich schwanger war ,und er hat mir eine Fehlgeburt gewünscht.Das ist in Bulgarien passiert.Meine Oma und Mutter waren auch dort,aber in anderen Zimmern und vermutlich eingeschlafen. Das zweite Mal war hier in DE.Wir waren bei Nachbarn,weil die uns zum Trinken eingeladen haben.Logischerweise habe ich keinen Alkohol konsumiert aufgrund der Schwangerschaft.Nach einer Stunde habe ich gemerkt,dass er langsam mit dem Saufen übertreibt,deswegen habe ich ihm mehrmals freundlich gesagt,dass wir nach Hause müssen,um uns zu erholen und zu schlafen.Dann sind wir nach Hause gegangen und plötzlich ist er aggressiv geworden und hat angefangen,mich zu beleidigen und auf dem Bauch zu schlagen.Sein Vater wohnte auch mit uns. Und ich sag euch ganz ehrlich,dass ich ihm fremdgegangen bin und deswegen er mich schlagen wollte aus Rache. Aber bevor ich ihm das angetan habe,hatte er mich beim ersten Mal bei dem ehemaligen Freund einer Freundin geschlagen,vor ihnen.Das war genau am Anfang unserer Beziehung.Ich war in Bulgarien,da habe ich meinen Führerschein bestanden und danach zurück nach Deutschland hingefahren.Als ich in DE angekommen bin,habe ich mit dieser Freundin telefoniert,weil wir uns sehen wollten.Zu dieser Zeit war sie vergeben,also waren wir zu Viert.Mein Freund und ich sind spät abends angekommen,haben alle vier zusammen gegessen,dann getrunken.Ich habe mit meinem Freund Spaß gemacht,indem ich ihn mit meiner Hand geschlagen habe,aber nicht stark,sonder aus Spaß,ich denke,ihr habt mich verstanden.Und dann auf einmal ist er aufgestanden,hat mich angeschrien und gerempelt.Zum Glück haben meine Freundin und deren Freund sofort was unternommen.Er Würde rausgeschmissen aus dem Haus.Am nächsten Tag habe ich ihm gesagt,dass das mit uns nie wieder funktionieren wird.Darauf hat er mit Tränen und Schuldbewusstsein reagiert und die ganze Zeit gesagt,dass ich ihm vergeben soll und das nie wieder vorkommt.Ich bin so ein Mensch,der immer vergibt,wenn die Person versucht,mit diesen Spielchen zu manipulieren.Ich weiss es,genau an dem Moment ich ihn verlassen müssen hätte. Schönen Abend noch!


Miroslava2911

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Ich habe mir meine letzte Nachricht,die ich hier hinterlassen habe,gelesen und sehe,dass ich sehr emotional reagiert habe.Ich kann nicht beweisen,dass er unserem Baby und mir während der Schwangerschaft wehgetan hat.Und fall ich es könnte,denke ich nicht,dass aus diesem Grund sein Sorgerecht entzogen würde. Wenn das Kind bei mir wohnt,darf ich auch bestimmen,wo es sich aufhält?Dürfenich in dem Fall mit meinem Sohn zurück nach Bulgarien?  


misses-cat

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Nein du wirst mit deinem Sohn  nicht zurück nach Bulgarien ziehen können ohne Einwilligung des Vaters. Du kannst hinziehen wo hin du möchtest aber nicht euer Sohn


zweizwerge

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Wobei ich finde, dass die Information, dass Dein Mann Dich mehrfach geschlagen hat,  durchaus relevant ist. Man muss ja davon ausgehen, dass er das ggf. wiederholt. Damit finde ich, dass es nicht zumutbar für Dich ist, wegen des Kindes bei dem Mann wohnen zu bleiben. Vermutlich wird das nicht dazu führen, dass Du das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst - denn gegenüber dem Kind hat er sich bisher nicht agressiv gezeigt, oder? Außerdem hast Du evtl. ein Problem, dass das alles nicht aktenkundig und beweisbar ist. Aber pass auf Deich auf... Deinem Kind ist sicher nicht damit geholfen, dass Du bei einem Schläger wohnst und Dich selbst und evtl. auch das Kind gefährdest. Vielleicht kannst Du die Familienwohnung zugesprochen bekommen, evtl. mit einer Regelung, dass er sich nicht nähern darf... Sprich mit einem Frauenhilfe-Telefon, such Dir einen Anwalt (eilig), erwähne die Schläge gegenüber Deinem Anwalt und warte nicht ab, bis es schlimmer wird. Ich wünsche Dir viel Kraft!


Miroslava2911

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Doch,er hat mehrmals unseren Sohn angeschrien und beleidigt.Trotzdem kann ich es nicht beweisen..Unser Sohn liebt ihn,das ist wirklich sehr selten,dass er unser Kleinkind beleidigt...er scheint,klug zu sein,denn er verhält sich so (schlecht,aggressiv) nur in meiner Anwesenheit.Somit weiß er,dass meine Worte Lüge sind. Ich könnte eine Sprachaufnahme machen,die 5-6 Stunden dauert und einfach auf den Moment zu warten,wo er hässliche Worte benutzt.


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