Frage:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke.
Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so.
Ich möchte lediglich MEINEN Kontakt zum Kindsvater deutlich reduzieren, wodurch der regelmäßige Austausch nicht mehr stattfinden wird. Eltern-Eltern-Ebene, Eltern-Kind-Ebene hi und her. Das Ganze lässt sich nicht haarscharf trennen, gerade wenn das Kind noch so klein ist.
Mein Bauchgefühl meldet sich. Ich mache mir einfach Gedanken über die Folgen, wie der Kindsvater damit umgehen wird. Wie gesagt, trifft der Kindsvater gern mal vorschnelle Entscheidungen und spricht ungern etwas ab. Das wird sicher dann nicht besser. Und dabei geht es auch überhaupt nicht um meine persönliche Meinung sondern um die Sache. Gern wollte ich wissen, was mir hierzu geraten wird.
Ich kümmere mich gern BEVOR die Probleme auflaufen und hinterher jemand sagt “hättest du damals gleich dies oder jenes gemacht, dann…” Und das tatsächlich IM Sinne des Kindes.
Aber schön, dass hier im Forum anscheinend gern per se schlechtes unterstellt wird.
Viele Grüße
von
Succero
am 18.05.2022, 14:29
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Hallo,
Du drückst Dich unten wenigstens missverständlich aus; dass es da um Dich geht, hast Du nämlich so explizit auch nicht geschrieben.
Wie bereits Frau Bader schrieb: Hol das Jugendamt an Bord und versuche, Deinen Kontakt mit dem Vater zu minimieren.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 18.05.2022, 14:39
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Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Verstanden haben sollen dann wird es dran liegen, dass du nicht in der Lage bist, dich so auszudrücken, dass es richtig verstanden wird. Lies doch selber mal nach. JETZT erst wird es klar. Unten keineswegs
von
mellomania
am 18.05.2022, 14:46
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Ich hab das schon verstanden, die Frage ist doch ob du den Umgang wirklich noch begleiten musst.
Wenn du dem Kind zutraust das alleine zu schaffen bring sie ihm auf den Spielplatz und geh. Leg dir eine Email Adresse und ein Telefon nur für die Umgänge zu. Nur so schaffst du es das ganze auf ein Minimum zu reduzieren und gänzlich auf Elternebene zu bringen. Im Übrigen finde ich dreimal die Woche schon sehr viel, da muss man ja seinen halben Alltag nach dem Umgangsrecht richten.
von
Btby
am 18.05.2022, 15:14
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
solltest du deinen 1. Post/Frage evt nochmal lesen und darüber nachdenken, wie der so wirkt ;-)
Denn ich kann dir versichern, dass Frau Bader diejenige ist, die sich selbst bei hitzigen Diskussionen ausschließlich auf die eigentlich Frage bezieht und sehr neutral antwortet.
Wenn Frau Bader eine eigene Meinung zum Rechtlichen hinzufügt, dann muss man schon wirklich arg in die Vollen gegangen sein. Und selbst dann ist das mehr als gutgemeinter Rat zu sehen, die eigene Einstellung oder eben auch Wortwahl noch mal zu überdenken, bevor man sich gegenüber JA oder Gerichten damit reinreitet.
Ich ziehe jedenfalls häufiger den Hut vor ihr, dass sie selbst bei den dreistesten Fragen professionell bleibt.
von
cube
am 18.05.2022, 17:23
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Du unterstellst, dass eine Rechtsanwältin einen juristischen Rat an von populi anpasst und nicht richtig berät, weil es nicht in den Forums-Mainstream passt?
Denk' mal drüber nach, was Du da gesagt hast. Das nächste Mal an besten BEVOR Du auf auf "eintragen" klickst.
von
Berlin!
am 18.05.2022, 18:13
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Text von dir "....sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren möchte.....
. Welche Änderungen wären sinnvoll?...."
Finde den Fehler
Mitglied inaktiv - 18.05.2022, 22:39
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Ich verstehe deine Frage dann ehrlich gesagt aber auch nicht so richtig bzw. wozu du dafür einen Anwalt brauchst.
Austausch bzgl. eures Kindes muss doch nur stattfinden, wenn etwas passiert ist oder passieren soll, dass vom normalen Tagesablauf oder den besprochenen Umgängen abweicht.
Also sowas wie "x ist krank, Umgang fällt aus/braucht xy als Medi 3 x täglich".
Informationen bzgl. zB Arztterminen kann man per WA schicken oder Mail und gut is.
Da du ja die Hauptbezugs- und Betreuungsperson bist, musst du doch eh nicht jeden Pups mit ihm besprechen.
Sowas wie Kita-Auswahl, Anmeldung etc - ja, da muss der KV bei gem. SG entsprechend informiert werden und mit entscheiden.
Ich frage mich, was er denn so viel mit dir besprechen will, dass du diesen offenbar ausufernden Kontakt nicht selbst reduzieren kannst mit einer klaren Ansage diesbezüglich.
Oder steht er ständig bei dir auf der Matte und begehrt Einlass? Dann ebenfalls klare Ansage, dass du das nicht wünschst und im Zweifelsfall die Polizei wegen Belästigung einschalten würdest. Aber dann muss er schon echten Terror an der Türe machen, damit du da eine Chance hast.
Da du von solchen Dingen nichts schreibst, würde ich sagen: mach es so, wie man das unter normalen Erwachsenen regelt: lieber x, ich möchte nicht, dass du mich wegen jeder Kleinigkeit anrufst. Lass uns bitte den Kontakt auf die Dinge, die unser Kind betreffen beschränken."
von
cube
am 19.05.2022, 13:06
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Sorry, bevor das hier ein Endlospost wird, gehe ich jetzt nicht nochmal auf alle einzelnen Antworten ein.
Gestört haben mich der belehrende Tonfall und die gleichzeitige Unterstellung, ich möchte den Umgang reduzieren, weil ich mit ihm nicht klarkomme. Den Wunsch danach hatte ich gar nicht geäußert.
Ich hatte mir neutrale Antworten erhofft im Sinne von “wenn Sie Probleme bei Vereinbarungen und Absprachen erwarten, erweist es sich bei gemeinsamen Sorgerecht in der Praxis als sinnvoll, wenn Sie bspw zum JA oder oder gehen und diese und jene Punkte schriftlich festhalten “ oder “vorab brauchen Sie nichts unternehmen. Es ist sinnvoller nicht zu früh, sondern bei akuten Schwierigkeiten aktiv zu werden.”
von
Succero
am 19.05.2022, 14:14
Antwort auf:
Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung
Kontakt müsst ihr selber regeln. Verstehst du?
Natürlich kannst du - auch wenn es mit dem Umgang gerade gut klappt - über das JA eine Vereinbarung treffen. Sozusagen offiziell machen, was ihr privat schon vereinbart habt.
Vielleicht sagt der SB dort auch noch ein paar Worte zum KV bzgl. wegen jedem Pups anrufen oder was auch immer er tut - aber hauptsächlich ist das JA dafür verantwortlich, bei Problemen mit dem Umgang zwischen KV und Kind zu helfen. Oder auch bei Unterhaltszahlungen beratend etc zur Seite zu stehen.
Nicht verantwortlich ist das JA aber dafür, dass du weniger persönlichen Kontakt zum KV möchtest. Da musst du zuerst selber für sorgen und ihm das entsprechend mitteilen und eben auch selber nicht auf jede WA oder Mail eingehen, wenn unnötigerweise an dich geschrieben.
von
cube
am 19.05.2022, 14:32