Frage: Welche Gelder nach Trennung

Hallo Frau Bader, Leider musste ich die Entscheidung treffen mich zu trennen. Aktuell wohnen wir noch zusammen in einer Wohnung das soll sich aber natürlich ändern. Die kleine hat erst ab 09/24 einen Kitaplatz. Ich weiß nicht was mir finanziell überhaupt zusteht und das macht mir große Angst. Was muss/ kann ich beantragen? (Ab 9/22 kann ich auch wieder in meinen alten Job zurück) aber was ist mit der Zeit dazwischen? Danke schonmal für ihre Zeit und liebe Grüße

von MeliFr. am 21.10.2023, 00:13



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Hallo, grundsätzlich erst einmal muss ein Fachanwalt klären, in welcher Höhe Sie Unterhaltsansprüche haben. wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie auf jeden Fall Unterhaltsvorschuss beantragen, des weiteren dann eben klären, ob soziale Leistungen in Anspruch genommen werden können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2023



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

(übrigens sind wir auch verheiratet)

von MeliFr. am 21.10.2023, 00:57



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Ab wann arbeitest du wieder? 9/22 war sicher ein Tippfehler? Du hast Anspruch auf Betreuung des Kindes ab dem 1. Geburtstag nach Bedarf. Das Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt vom Vater.

von Pamo am 21.10.2023, 08:30



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Ups ja war ein Tippfehler, ab 9/24 arbeite ich wieder. Das mit der Betreuung ist hier gar nicht so einfach..

von MeliFr. am 21.10.2023, 10:06



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Meine Frage ist, wenn das mit der Betreuung nicht klappt, mir sonst was zusteht? Ich kann ja nicht nur von dem Unterhalt des Kindes leben!?

von MeliFr. am 21.10.2023, 10:16



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Bis das Kind 3 ist ist in erster Linie der Vater des Kindes dir Unterhalt verpflichtet, wenn er das nicht kann dann halt Bürgergeld

von misses-cat am 21.10.2023, 10:19



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Alternativ Verdienstausfall geltend machen. Weiterhin hast du Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch den Kindsvater bis max. zum 3. Geburtstag.

von ImvPP am 21.10.2023, 10:54



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Ich würde mir jetzt rasch eine/n Anwalt/Anwältin für Familienrecht suchen, den/die brauchst du für die Scheidung dann ja sowieso. Er oder sie kann dich dann auch bezüglich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt beraten, am besten jetzt schon alle Gehaltsabrechnungen deines Mannes kopieren, Konten trennen, bzw neues Konto eröffnen. Wie alt ist denn dein Kind? Vllt nutzt du jetzt schon mal die Zeit und suchst dir einen Teilzeitjob/Minijob und legst so viel wie möglich für dich zurück. Wie steht dein Mann zu der Trennung? Wenn ihr jetzt schon einen guten und sicheren Betreuungsplatz habt, nutze ihn, falls das Geld deines Mann nicht reicht, finde ich es auch legitim für die paar Monate Bürgergeld zu beantragen (wäre ja wahrscheinlich nur aufstockend, je nach dem wie viel dir an Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt und Kindergeld noch zusteht). Bekommst du denn noch Elterngeld? Jetzt noch, wo doch die Trennung echt schon hart genug ist, mit Wohnungssuche usw, sich einen Betreuungsplatz einzuklagen, der dann vllt nicht so dolle ist oder sehr schlecht zu erreichen halte ich für nicht sinnvoll (kostet den Steuerzahler übrigens auch Geld - Verwaltungsaufwand usw). Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch, dass du erst ausziehst, wenn das Kind in der kita gut eingewöhnt ist und du wieder gut im Job angekommen bist. Wie gesagt in der Zwischenzeit würde ich dem Vater öfter mal das Kind überhelfen oder der Oma und nebenbei bisschen putzen gehen oder so - dann hast du eine kleine Rücklage für deinen Auszug und das Leben als Alleinerziehende.

von JakobsMutti am 21.10.2023, 17:40



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Meine Tochter ist jetzt 15 Monate alt. Der Kita-Platz den sie hat ist klasse, ich möchte ungern wegen 10 Monaten auf einen anderen ausweichen müssen. Mein "Mann" hat noch ein weiteres Kind aus einer vorherigen Beziehung, da muss er auch Unterhalt zahlen. Bin mir halt echt nicht sicher was er dann überhaupt noch zahlen kann. Bekommt man für den Fall dass er nicht vollständig zahlen kann dieses Bürgergeld noch dazu? Hier mit ihm wohnen zu bleiben ist für mich keine Option mehr. Das mit dem Minijob ist auch schwierig, er arbeitet Schichten und Omas und Opas sind auch den ganzen Tag arbeiten. Achso und ich bekomme noch Elterngeld bis Juni 2024. Fühlt sich alles so unreal an, weiß gar nicht wo mir der Kopf steht und wo ich anfangen soll. Gibt's beim Jugendamt Beratungsstellen an die man sich wenden kann? Vielen dank für die ganzen Antworten

von MeliFr. am 22.10.2023, 19:59



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Für das Kind muss er Kindesunterhalt zahlen, auch wenn er schon ein Kind hat. Reicht sein Gehalt nicht wird er ein Mangelfall ggfls. kannst du und die andere Mutter dann mit Unterhaltsvorschuss aufstocken - den Antrag gibt es beim Jugendamt. Den Kindesunterhalt kannst du jetzt auch auch die nächsten 18 Jahre über eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt berechnen lassen - da mußt du dir einen Termin geben lassen - die kennen sich auch damit aus - das er schon ein Kind hat. Wenn er nach 2 x Kindes unterhalt noch leistungsfähig ist (klingt nicht danach) müßte er dir Trennungs-/Betreuungsunterhalt zahlen. Grundsätzlich hast du - dein Gehalt/Elterngeld - Kindesunterhalt (ca. 300 €) oder Unterhaltsvorschuss (187 €) - Kindergeld je nach Lebensumständen kannst du dann noch mit Wohngeld, Bürgergeld oder Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten (gibts auch beim Jugendamt) aufstocken Wichtig wäre jetzt den Kindesunterhalt zu klären und ob er ein Mangelfall ist - dann kannst du weiterplanen - kennst du ungefähr sein Netto Einkommen

von Lena_1922 am 23.10.2023, 12:31



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Okay also sein Nettoeinkommen liegt zwischen 2.300€ und 2.500€ das ist immer bisschen unterschiedlich, noch dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld allerdings weiß ich da gar nicht wie hoch das ist..

von MeliFr. am 23.10.2023, 15:10



Antwort auf: Welche Gelder nach Trennung

Je nach Alter des ältesten Kindes sollte das zumindest für die beiden Kinder für Unterhalt reichen. Bitte das Jugendamt um eine Berechnung.

von Lena_1922 am 24.10.2023, 08:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Neue Steuerklasse nach Trennung

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt, wir waren nicht verheiratet, teilen uns das Sorgerecht. Macht es Sinn, meine Steuerklasse nun von 1 auf 2 zu ändern? Hat das Auswirkungen auf den Kindesunterhalt? Bisher dachte ich, dass der steuerliche Vorteil am Ende mit der Steuererklärung wieder "verrechnet" wird, weswegen ich mir noc...


Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?

Hallo Guten Abend Frau Bader, Meine Tochter ist im Juli 2020 geboren. Da ich mir die Elternzeit mit dem Vater teilen wollte (ich bis Mitte März 2021) (er von Mitte März bis Mitte September 2021) somit hätten wir die 14Monate komplett. Nun haben wir uns getrennt (haben schon versucht uns zusammen zu raufen für die Lütte, aber der Bruch ist zu...


Kita Platz nach Trennung

Sehr geehrte Frau Bader meine Freundin ist aus Neumünster in der Nähe von Hamburg nach der Trennung ihres ex Mannes zu mir nach Nordrhein-Westfalen gezogen nach Castrop-Rauxel. Und zwar wurde vorher besprochen das sie ihre kleine Tochter nachholen darf, nun sagt allerdings der kindsvater sie darf das kind nur mitnehmen wenn sie einen kitaplatz hat,...


Kinder nach Trennung Nebenwohnsitz im Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir zufällig sagen ob es für mich als Mutter in D nachteilig ist wenn der Vater in Österreich für die Kinder nach der Trennung einem Nebenwohnsitz anmeldet? Gibt es irgendwelche Probleme bei irgendwelchen Geldern? Danke.


Anspruch auf Elternzeit nach Trennung

Hallo Frau Bader, vor der Geburt unseres Sohnes hat der Vater Elternzeit beantragt, nun steht bald der zweite Monat dieser an (13. LM in Verbindung mit Basis EG). Mittlerweile ist er aber bei uns ausgezogen, Umgang zwischen den beiden findet natürlich statt. Nun zu meiner Frage: Hat er trotzdem noch einen Anspruch auf diese Elternzeit, da er...


Namensänderung des Kindes nach Trennung unverheiratet

Guten Tag Frau Bader, Bitte helfen Sie mir. Ich habe einen Beitrag gelesen von vor Jahren hier wo jemand schonmal das gefragt hat. Der Kindsvater und ich sind getrennt. Ich möchte das meine Tochter weil sie bei mir leben wird meinen Nachnamen wieder bekommt wie bei der Geburt. Der Vater würde der Namensänderung zustimmen. Sie haben damals geschr...


gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Hallo Frau Bader, Ich wohne vom Vater meines Kindes (15 Monate) seit etwa 8 Monaten getrennt. Wir haben allerdings noch mehrmals pro Woche Kontakt und unser Kind ist einmal nach seinem Feierabend und samstags bis Nachmittags bei ihm. Mir geht es mit diesem engen Kontakt allerdings immer schlechter, sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren ...


Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke. Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so. Ic...


Umzug nach Trennung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und ich weiß noch nicht, ob wir unser gemeinsames Haus verkaufen. Wir leben in BW und haben zwei gemeinsame Kinder (Alter 1 und 4). In unserem jetzigen Wohnort ist Wohnraum sehr teuer und rar. Mein Mann wird aber wollen, dass wir hier im Ort bleiben. Darf ich dennoch im Umkreis von 20 ...


Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Hallo, ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da er nicht ausziehen wollte und sich ansonsten nichts bewegt hätte habe ich mir ein Zimmer gesucht und bin ausgezogen. Mein Mann wohnt seitdem mit unseren fünf Kindern im Haus. Ich bin mehrfach die Woche und auch oft über Nacht in dem Haus, weil er vollzeit arbeitet und morg...