Frage:
Welche Gelder nach Trennung
Hallo Frau Bader,
Leider musste ich die Entscheidung treffen mich zu trennen. Aktuell wohnen wir noch zusammen in einer Wohnung das soll sich aber natürlich ändern. Die kleine hat erst ab 09/24 einen Kitaplatz. Ich weiß nicht was mir finanziell überhaupt zusteht und das macht mir große Angst. Was muss/ kann ich beantragen? (Ab 9/22 kann ich auch wieder in meinen alten Job zurück) aber was ist mit der Zeit dazwischen?
Danke schonmal für ihre Zeit und liebe Grüße
von
MeliFr.
am 21.10.2023, 00:13
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Hallo,
grundsätzlich erst einmal muss ein Fachanwalt klären, in welcher Höhe Sie Unterhaltsansprüche haben. wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie auf jeden Fall Unterhaltsvorschuss beantragen, des weiteren dann eben klären, ob soziale Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2023
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Welche Gelder nach Trennung
(übrigens sind wir auch verheiratet)
von
MeliFr.
am 21.10.2023, 00:57
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Welche Gelder nach Trennung
Ab wann arbeitest du wieder? 9/22 war sicher ein Tippfehler?
Du hast Anspruch auf Betreuung des Kindes ab dem 1. Geburtstag nach Bedarf. Das Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt vom Vater.
von
Pamo
am 21.10.2023, 08:30
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Ups ja war ein Tippfehler, ab 9/24 arbeite ich wieder.
Das mit der Betreuung ist hier gar nicht so einfach..
von
MeliFr.
am 21.10.2023, 10:06
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Welche Gelder nach Trennung
Meine Frage ist, wenn das mit der Betreuung nicht klappt, mir sonst was zusteht? Ich kann ja nicht nur von dem Unterhalt des Kindes leben!?
von
MeliFr.
am 21.10.2023, 10:16
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Welche Gelder nach Trennung
Bis das Kind 3 ist ist in erster Linie der Vater des Kindes dir Unterhalt verpflichtet, wenn er das nicht kann dann halt Bürgergeld
von
misses-cat
am 21.10.2023, 10:19
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Welche Gelder nach Trennung
Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Alternativ Verdienstausfall geltend machen.
Weiterhin hast du Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch den Kindsvater bis max. zum 3. Geburtstag.
von
ImvPP
am 21.10.2023, 10:54
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Welche Gelder nach Trennung
Ich würde mir jetzt rasch eine/n Anwalt/Anwältin für Familienrecht suchen, den/die brauchst du für die Scheidung dann ja sowieso.
Er oder sie kann dich dann auch bezüglich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt beraten, am besten jetzt schon alle Gehaltsabrechnungen deines Mannes kopieren, Konten trennen, bzw neues Konto eröffnen. Wie alt ist denn dein Kind? Vllt nutzt du jetzt schon mal die Zeit und suchst dir einen Teilzeitjob/Minijob und legst so viel wie möglich für dich zurück.
Wie steht dein Mann zu der Trennung?
Wenn ihr jetzt schon einen guten und sicheren Betreuungsplatz habt, nutze ihn, falls das Geld deines Mann nicht reicht, finde ich es auch legitim für die paar Monate Bürgergeld zu beantragen (wäre ja wahrscheinlich nur aufstockend, je nach dem wie viel dir an Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt und Kindergeld noch zusteht). Bekommst du denn noch Elterngeld?
Jetzt noch, wo doch die Trennung echt schon hart genug ist, mit Wohnungssuche usw, sich einen Betreuungsplatz einzuklagen, der dann vllt nicht so dolle ist oder sehr schlecht zu erreichen halte ich für nicht sinnvoll (kostet den Steuerzahler übrigens auch Geld - Verwaltungsaufwand usw).
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch, dass du erst ausziehst, wenn das Kind in der kita gut eingewöhnt ist und du wieder gut im Job angekommen bist. Wie gesagt in der Zwischenzeit würde ich dem Vater öfter mal das Kind überhelfen oder der Oma und nebenbei bisschen putzen gehen oder so - dann hast du eine kleine Rücklage für deinen Auszug und das Leben als Alleinerziehende.
von
JakobsMutti
am 21.10.2023, 17:40
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Meine Tochter ist jetzt 15 Monate alt.
Der Kita-Platz den sie hat ist klasse, ich möchte ungern wegen 10 Monaten auf einen anderen ausweichen müssen.
Mein "Mann" hat noch ein weiteres Kind aus einer vorherigen Beziehung, da muss er auch Unterhalt zahlen. Bin mir halt echt nicht sicher was er dann überhaupt noch zahlen kann.
Bekommt man für den Fall dass er nicht vollständig zahlen kann dieses Bürgergeld noch dazu?
Hier mit ihm wohnen zu bleiben ist für mich keine Option mehr.
Das mit dem Minijob ist auch schwierig, er arbeitet Schichten und Omas und Opas sind auch den ganzen Tag arbeiten.
Achso und ich bekomme noch Elterngeld bis Juni 2024.
Fühlt sich alles so unreal an, weiß gar nicht wo mir der Kopf steht und wo ich anfangen soll.
Gibt's beim Jugendamt Beratungsstellen an die man sich wenden kann?
Vielen dank für die ganzen Antworten
von
MeliFr.
am 22.10.2023, 19:59
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Für das Kind muss er Kindesunterhalt zahlen, auch wenn er schon ein Kind hat.
Reicht sein Gehalt nicht wird er ein Mangelfall ggfls. kannst du und die andere Mutter dann mit Unterhaltsvorschuss aufstocken - den Antrag gibt es beim Jugendamt.
Den Kindesunterhalt kannst du jetzt auch auch die nächsten 18 Jahre über eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt berechnen lassen - da mußt du dir einen Termin geben lassen - die kennen sich auch damit aus - das er schon ein Kind hat.
Wenn er nach 2 x Kindes unterhalt noch leistungsfähig ist (klingt nicht danach) müßte er dir Trennungs-/Betreuungsunterhalt zahlen.
Grundsätzlich hast du
- dein Gehalt/Elterngeld
- Kindesunterhalt (ca. 300 €) oder Unterhaltsvorschuss (187 €)
- Kindergeld
je nach Lebensumständen kannst du dann noch mit Wohngeld, Bürgergeld oder Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten (gibts auch beim Jugendamt) aufstocken
Wichtig wäre jetzt den Kindesunterhalt zu klären und ob er ein Mangelfall ist - dann kannst du weiterplanen - kennst du ungefähr sein Netto Einkommen
von
Lena_1922
am 23.10.2023, 12:31
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Okay also sein Nettoeinkommen liegt zwischen 2.300€ und 2.500€ das ist immer bisschen unterschiedlich, noch dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld allerdings weiß ich da gar nicht wie hoch das ist..
von
MeliFr.
am 23.10.2023, 15:10
Antwort auf:
Welche Gelder nach Trennung
Je nach Alter des ältesten Kindes sollte das zumindest für die beiden Kinder für Unterhalt reichen. Bitte das Jugendamt um eine Berechnung.
von
Lena_1922
am 24.10.2023, 08:40