März2021
Hallo Frau Bader,
vor der Geburt unseres Sohnes hat der Vater Elternzeit beantragt, nun steht bald der zweite Monat dieser an (13. LM in Verbindung mit Basis EG).
Mittlerweile ist er aber bei uns ausgezogen, Umgang zwischen den beiden findet natürlich statt.
Nun zu meiner Frage: Hat er trotzdem noch einen Anspruch auf diese Elternzeit, da er ja nicht mehr mit dem Kleinen in einem Haushalt lebt?
Ich bedanke mich im Voraus
Hallo, Nach einer Trennung ist der Anspruch dann gegeben, wenn das Kind weiterhin mit beiden Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt; dies wird in der Regel der Fall sein, wenn das Kind mindestens ca. 30 % in dem jeweiligen Haushalt lebt. Problem könnte dann werden, dass er den ersten Monat zurückzahlen muss. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, den Monat kann er nicht antreten, wenn er nicht auch währenddessen das Kind im Haushalt betreut. Zudem kann es passieren, dass er den ersten Monat Elterngeld zurückzahlen muss, weil er den zweiten nicht mehr nutzt.
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