Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Hilfen nach Trennung in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Finanzielle Hilfen nach Trennung in Elternzeit

Fee1103

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Hallo, ich habe insgesamt 1,5 Jahre Elternzeit. Jetzt habe ich noch 2 Monate Elternzeit. Ich habe nur das erste Jahr Geld bekommen nun nichts mehr. Mein Mann und ich haben uns jetzt allerdings getrennt sodass ich zurzeit nur das Kindergeld für 2 Kinder habe. Ausserdem werde ich wohl Kindesunterhalt in Höhe des Unterthaltsvorschusses von meinem Mann bekommen. Welche Hilfen kann ich jetzt in der Elternzeit noch beantragen? Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung die noch abbezahlt wird wo ich gerne mit den Kindern erst einmal drin wohnen bleiben möchte. Wir wohnen hier viel günstiger als in einer Mietwohnung.Würde das Amt eine solche Wohnung auch zahlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rein theoretisch ist es möglich, dass das Jobcenter auch die Eigentumswohnung mitbezahlt. Problem wird sein, dass ihr Mann ja heftig Eigentümer ist. Das ist zu klären. Er schuldet auch nicht Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses sondern mindestens in Höhe des Mindestunterhalt. Liebe Grüße NB


cube

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Verstehe ich nicht. Deine EZ endet - du kannst dann doch arbeiten gehen? Das Amt wird dir jedenfalls nicht die Eigentumswohnung abbezahlen. Bis zum 3. LJ stünde dir - wenn du nicht arbeiten gehst - Betreuungsunterhalt von deinem Mann zu, ebenso Trennungsunterhalt im Trennungsjahr. Allerdings hat der Kindesunterhalt Vorrang! Wenn dann nichts mehr übrig ist, gibt es auch keinen Betreuungs-/Trennungsunterhalt von deinem Mann für dich. Bzgl. der Wohnung: gehört die euch beiden oder evt. nur deinem Mann?


Fee1103

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Vielen Dank für Deine Antwort. Ja ich kann arbeiten gehen allerdings werde ich wie es aussieht nach der Elterzeit erstmal Krankgeschrieben. Zurzeit bin ich aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig.


misses-cat

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Im schlimmsten Fall bleibt nur Hartz 4 und die bezahlen keine Eigentumswohnungen


Felica

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Doch, das Amt zahlt sehr wohl Eigentum. Wenn angemessen. Allerdings kann es sein das die das als Darlehen machen und sich dann entsprechend die Grundschuld eintragen lassen. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes. Wenn aber die EZ endet, dann tritt ja wieder der AV in Kraft. Und damit gilt erst einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Eine entsprechende Kinderbetreuung setze ich mal voraus. Wäre sonst fahlässig wenn man nur 1,5 Jahre EZ mitgeteilt hätte. Den es muss ja ein Plan da gewesen sein für nach der EZ. Falls langwierige Erkrankung wird halt zu prüfen in wie weit noch pflegegrad oder Erwerbsunfähigkeitsrente greifen würde. Letzters wäre so oder so erst einmal befristet.


Strudelteigteilchen

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Auch wenn die Forengemeinde jetzt vor Neid zerfließt: Es ist durchaus möglich, ALG2 in einer Eigentumswohnung zu beziehen. Der Staat hat doch kein Interesse daran, künstlich die Kosten in die Höhe zu treiben, wenn eine ETW billiger ist als eine Mietwohnung. Insofern: Wenn die Wohnung angemessen ist, kann ein Anteil der Kosten übernommen werden, auch beim ALG2-Bezug. Noch viel mehr, wenn das Ende des H4-Bezuges absehbar ist - ist er das? Wieso zahlt der Mann jedoch nur Unterhalt in Höhe des UHV? Ist sein Einkommen so niedrig? Hat das jemand so ausgerechnet, oder habt Ihr das einfach mal eben so zwischen Euch ausgemacht? Den Kindesunterhalt rechnet das Jugendamt Dir kostenlos aus. Ob Dir selber Unterhalt zusteht, berechnet ein Anwalt (den Du wegen der Scheidung eh brauchst). Wenn Du die Angaben hast, solltest Du zur ARGE gehen. Falls Dein Einkommen für H4 zu hoch sein sollte, stehen Dir u.U. wenigstens Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zu, aber das kann Dir die ARGE auch sagen. Ich habe gute Erfahrungen mit den Beratungsstellen der "üblichen Verdächtigen" (Caritas, Awo, Diakonie etc.) gemacht. Adressen/Ansprechpartner gibt es normalerweise beim Jugendamt.


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