Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz driftet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trotz driftet

Nini1994

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Wir sind am 01.07.2025 ausgezogen. Grund dafür war,das die Oma meines Mannes mit der wir zusammen gelebt haben und schon über 80 Jahre ist,langsam dement wird und teilweise aggressiv wurde. Aus diesem Grund mussten wir uns aus dieser Situation herausziehen,da alles sehr ungewiss war wie es weiter geht. Wir leben auf dem Land und es ist sehr schwer eine Wohnung zu finden die auch preislich passt. Wir haben Gott sei dank etwas gefunden. Allerdings zog das ein Schulbezirkswechsel nach sich. Unsere Tochter würde normalerweise nach den Sommerferien im alten Bezirk eingeschult werden. Wir haben aber sehr wichtige Gründe warum sie nicht in die neue Schule wechseln kann. Wir sind beide voll berufstätig und sind auf die Betreuung meiner Eltern zu 100% angewiesen. Wir sind in ein Dorf 5 km von unserem alten Zuhause gezogen.Die aktuelle Schule in die sie jetzt gehen würde wäre im alten Schulbezirk und die Betreuung auf die wir dringend angewiesen sind,ist ebenfalls im alten Schulbezirk . Selbst wenn sie in die Ganztagsschule gehen würde,bräuchte ich trotzdem danach die Betreuung durch meine Eltern,da ich sie auch nach der Ganztagsschule nicht betreuen könnte. Mein Mann ebenso wenig,da dieser auch voll berufstätig ist. Es gibt keinerlei Busverbindung von der Schule im aktuellen Bezirk in dem alten Bezirk zu den Großeltern. Trotz dieser Gründe wurde abgelehnt und dagegen möchten wir vorgehen. Ansonsten bin ich gezwungen meine Jobs zu kündigen.   Ich hoffe Sie können mir helfen,denn anders weiß ich nicht wie wir das hinbekommen sollen.   Mit freundlichen Grüßen Nina-Christin Ohler


Sternenschnuppe

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Der Antrag wird ja mit einem Grund abgelehnt. Was steht denn da? Ihr wohnt in Deutschland? Wenn die Plätze begrenzt sind, dann können natürlich nur Kinder aus dem Einzugsgebiet der Schule aufgenommen werden.    Eventuell reicht es aus, wenn Du Deine Stunden reduzierst, oder Oma und Opa fahren können.    


Nini1994

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Ja wir wohnen in Deutschland. Die Schule hat laut des alten Schulbezirks sogar 2 Kinder mehr.  Ich hab schon mit meinem Arbeitgeber gesprochen aber ich kann nicht noch mehr reduzieren. Dann muss ich tatsächlich kündigen.


Sternenschnuppe

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Wenn sie schon zwei Kinder mehr haben, dann scheint deren Limit erreicht.  Da habt ihr leider keine Chance. Eventuell ein Babysitter für die Nachmittage? Dein Mann könnte ja eventuell auch reduzieren.  Je nach Job eventuell einen Teil ins Homeoffice legen. 


Nini1994

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die neue Schule auf die sie gehen würde hat zwei Kinder mehr. Nicht die alte. Die alte hat weniger. Aussage der Direktion des alten Bezirks wo sie bereits angemeldet war 


misses-cat

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Schulrecht ist Landesrecht was zb in Baden-Württemberg  geht kann in Schleswig Holstein ganz anders sein. Da du kein Bundesland schreibst kann man nix genaues sagen  In NRW zb ist es möglich da hat man freie Schulwahl, vorausgesetzt es gibt genug Plätze . Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt haben die Kinder die im Schulbezirk wohnen Vorrang 


Nini1994

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Wir wohnen in RLP. Die Direktorin von der neuen Schule meinte sie habe es zur Schulbehörde weitergeleitet und ich solle auf den postalischen Brief von der Behörde warten wegen Zu-oder Absage. Und die Ablehnung kam dann nicht von der Behörde sondern von der Grundschule direkt. Was mich verwundert hat.


Engels-Flügel

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Hallo, ein Schulbezirkswechsel geht über 3 Instanzen: zuerst die Schule die in deinem Bezirk liegt. Wenn diese zustimmt, geht der Antrag zur Wunschschule. Und erst wenn diese zustimmt, geht es zur Schulbehörde. Wir wohnen in Baden- Württemberg und haben einen Schulbezirkswechsel hinter uns. Bei der Wunschschule mussten wir vorsprechen, da die Schule im Bezirk es natürlich nicht so ausführlich dargelegt hat. Beim Schulamt war es dann natürlich kein Problem mehr. Da die Ablehnung von der Wunschschule kam, sprich doch einfach mal direkt vor und schildere die Situation ausführlich. Dann kann Wunder bewirken.  Erst im schlimmsten Fall an das Schulamt wenden.   viel Glück 


Nini1994

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wir haben an beide Schulen den jeweils gleichen Antrag mit den Gründen gesendet. Die aktuelle Schule war bemühter eine Lösung zu finden wie die Schule im neuen Bezirk. Da habe ich angerufen und habe alles detailliert alles noch einmal geschildert. Dort bin ich auf taube Ohren gestoßen. Das hat für mich auch leider nichts mehr mit Kindeswohl zu tun wenn es nur Nachtteile mit sich bringt damit die Schule mehr Profit daraus schlagen will.


misses-cat

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Profit wird die Schule  daraus nicht ziehen können und von Ner Kindeswohlgefährdung würde ich vor der neuen Schule nicht sprechen, wie es im Moment aussieht müsst ihr vier Jahre zusammen arbeiten. Du könntest und solltest nochmal freundlich bei der neuen Schule  nach dem Grund für die Ablehnung nachfragen wenn dieser im Brief nicht steht und dann schauen ob du nicht auch beim Schulamt selber nachfragst ob es  nicht doch Möglichkeiten gibt   


Nini1994

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Im Brief steht das er nur deshalb abgelehnt wird wegen (wortwörtlich) Unbequemlichkeiten seitens der Eltern. Es wurde klar und deutlich geschildert das wir keinerlei Betreuungsmöglichkeiten für unser Kind haben  selbst nach einer Ganztagsschule. Danach muss sie trotzdem noch zu meinen Eltern. Da kommt sie aber mit dem Bus auf direktem Weg nicht hin weil in die Richtung kein einziger durch fährt. Sie müsste dafür 3 Mal umsteigen und das mit 6 Jahren???? Was ist denn wenn einer der Busse ausfallen würde?? Dann steht sie mit 6 Jahren irgendwo in der Pampa,alleine. Von der neuen Schule zu meinen Eltern (selbst wenn sie die Kleine dort abholen würden) fahren sie knapp eine halbe Stunde. Das liegt doch nicht im Ermessen des Kindes. Zumal weiter darin steht das die Schule ausdrücklich gefährliche und zulange Wege strickt meiden will. Ist ja schön und gut aber in diesem Fall ist es scheinbar egal und das kann ja auch nicht sein.Die Direktorin sagte sogar noch am Telefon "die Ganztagsschule geht bis 16 Uhr. Dann bleibt sie eben solange bis sie jemand holt. Kann ja auch 17 Uhr sein oder noch später." Bitte was???  Meiner Meinung nach will die Schule nur das Beste für sich ohne Rücksicht.


KielSprotte

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In deinem AP steht, dass ihr beide voll beschäftigt seid, später schreibst du, dass du "nicht noch weiter reduzieren kannst" - also scheinst du in TZ zu arbeiten?! Wie sind denn deine Arbeitszeiten, dass selbst eine Ganztagsbetreuung nicht ausreichend wäre? 


Nini1994

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Wir sind beide voll beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat schon Stunden reduziert aufgrund von Kosten. Das meinte ich mit "nicht noch weiter reduzieren". Sorry hätte ich dazu schreiben sollen. 


die_ente_macht_nagnag

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Ihr könnt ja gern versuchen, gegen den Bescheid vorzugehen. Aber wirklich gute Argumente habt ihr ehrlich gesagt nicht.  Auf alle Fälle solltet ihr an Plan B arbeiten. Wenn es nur eine kurze Zeit zu überbrücken gäbe, könnte sie vielleicht zu einer Freund(in)/Nachbar/Babysitter ... oder einer der Eltern passt die Arbeitszeiten an; soweit möglich (früher Feierabend)  ... an manchen Tagen könnte sie vielleicht direkt zu einem Hobby und eure Tochter wird älter uns selbständiger, wenn ihr ihr zutraut alleine Bus zu fahren könnte sie auch mal 1 h alleine zu Hause sein, die Großelten würde 1 Tag die Woche betreuen ... es gibt immer Lösungen; man muss manchmal einfach nur wollen. Es geht "nur" um 5 Schultage, das ist kein unlösbare Problem. 


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