Gewitterwolke13
Guten Tag, ich bin derzeit etwas überfragt mit meiner eigenen Situation und habe eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mama eines 7 jährigen Sohnes, ich habe Ihn damals ausgetragen und meine jetzige Ex Frau hat Ihn adoptiert. (Stiefkind Adoption) Nach der Trennung, hat Sie zugestimmt das ich mit unserem Sohn zurück in meine Heimat ziehe und mir die Kindergartenanmeldung Unterschrieben. Mittlerweile auch eine Vollmacht für Schulische und ärztliche Belange etc. Nun zu meiner Frage: durch unseren Umzug trennen uns nun ca.230 KM und mein Sohn fährt jedes 2.Wochenende zu Ihr. Wir treffen uns also Freitags und Sonntags auf ca.halber Stecke. Bin ich verpflichtet zu fahren? Oder ist Sie, trotz der Entfernung, in der Hol- und Bringpflicht? Können Sie mir weiter helfen???? Vielen Dank im Voraus. Frau M.D.
Hallo, grds ist die Umgangsberechtigte verpflichtet, zu fahren. Da aber Sie die Distanz geschaffen haben kann ich mir gut vorstellen, dass ein Gericht Ihnen eine Teilpflicht abverlangen würde. Ihr Kind wird ja bald mit dem Zug fahren können, da hat sich das Problem erledigt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In der rechtlichen Pflicht ist sie. Du nur in der moralischen. Immerhin hat sie Dir offenbar keine Steine in den Weg gelegt bei Deinem Umzug. Vielleicht wäre es einfacher dass jeder je eine Tour ganz macht. Dann müssten nicht beide an beiden Tagen los. Eine holt, die andere bringt.
peekaboo
... ich sehe das anders, du hast die Distanz geschaffen und solltest sicher stellen, dass der Regelmäßige Umgang stattfinden kann. Deine Ex scheint diesbezüglich ziemlich fair zu sein... LG Peeka
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