Frage: Rechte für Verheiratete

Liebe Frau Bader, wir überlegen, ob wir den Nachnahmen unseres Kindes ändern lassen. Ist dies auch ohne Heirat möglich und wenn ja, gibt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und spielt das Alter des Kindes eine Rolle? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße Melinda-Leonie

von Melinda-Leonie am 28.12.2022, 22:12



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Hallo, das können Sie, wenn Sie heiraten. Das heißt dann Einbenennung. Einfach nur so geht das nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2023



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

????? In der Überschrift schreibst du "Verheiratete", im Text ohne Hochzeit - was denn nun?

von KielSprotte am 29.12.2022, 08:29



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Ja, das geht unter bestimmten Umständen. Hier kommt es eben darauf an.... Bestimmen ihr nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstmals einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält Euer gemeinsames Kind den Ehenamen nur, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Leitet das Kind seinen Nachnamen nur von einem Elternteil ab und ändert der sich anders als durch Eheschliessung, ist auch eine Änderung möglich. Ebenfalls nur, wenn das Kind zustimmt, sofern es älter als 5 ist. Es gibt noch ein paar andere Fälle, die hier aber wohl nicht einschlägig sind. Allerdings schreibst Du auch eher wenig und sparst mit Infos.

von Berlin! am 29.12.2022, 13:34



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Sorry für die wenigen Infos. Ich dachte, die reichen aus und heutzutage lesen Menschen doch lieber weniger, weil es dann schneller geht. Also wir sind nicht verheiratet, wollen aber den Nachnahmen unseres Kindes (3 Jahre alt) ändern lassen. Wir haben auch nicht vor zu heiraten. Wir fragen uns, weshalb man nur bei einer Eheschließung den Nachnahmen des Kindes ändern lassen kann. Von daher die Überschrift "Rechte für Verheiratete".

von Melinda-Leonie am 29.12.2022, 14:25



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Man kann den Nachnamen des Kindes bei der Hochzeit auch nur ändern, wenn gleichzeitig einer der Ehepartner den Namen ändern (Doppelname oder den Namen des Partners annimmt). Man also einen Ehenamen festlegt, der dann das Kind miteinschließt. Der Ehename ist stärker als der Familienname (denn ihr bei Geburt des Kindes bestimmt habt), damit eben alle gleich heißen können.

von roza_soza am 29.12.2022, 17:44



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Uns hat man gesagt das ist nur die ersten drei Monate möglich oder eben wenn man heiratet

von misses-cat am 29.12.2022, 17:53



Antwort auf: Rechte für Verheiratete

Ja, mit Infos sparen ist immer dann eine super Idee, wenn man auch nur halbgare Infos bekommen möchte ;-) Ihr könnt den Namen des Kindes nicht aus Lust und Laune ändern sondern eben nur, wenn ihr zB heiratet. Anders geht es nunmal nicht. Ehe ist eben privilegiert.

von Berlin! am 01.01.2023, 20:22



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