Dezemberkind24
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ein solches Gespräch gebeten. Mich ärgert das v.a. in Hinblick darauf, dass ich 2 Tage vor Mitteilung meiner Schwangerschaft kurzfristig zu einem persönlichen Gespräch bei meiner Leitung erscheinen musste, in dem ich meine häufigen Ausfallzeiten (bedingt durch Beschwerden in der Frühschwangerschaft) erklären sollte. Ich habe damals darum gebeten, das Gespräch um 2 Tage zu vertagen. Ich wollte die Vorsorgeuntersuchung zum Ende des 1. Trimesters abwarten. Man bestand aber auf diesen Termin, auch wenn ich an dem Tag noch nichts sagen konnte und wollte. Nachdem ich die Schwangerschaft dann 2 Tage später mitgeteilt habe, hat man plötzlich offensichtlich keine Zeit mehr für ein Gespräch mit mir. Ich fühle mich sehr im Regen stehen gelassen. Welche Rechte habe ich hier als Arbeitnehmerin? Was ist, wenn der Arbeitgeber mir weiterhin einfach kein Gespräch anbietet? Es gibt ein allgemeines Schreiben zur Gefährdungsbeuteilung in den verschiedenen Abteilungen, aber besteht nicht auch eine Verpflichtung zum individuellen Gespräch? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, der Ag ist verpflichtet, die Prüfung (hätte er schon vorher tun sollen) durchzuführen und das Ergebnis mitzuteilen, es muss nicht in einem persönlichen Gespräch sein. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie ist denn die Gefahr in Deinem Bereich? Arbeitest Du jetzt oder bist Du krankgeschrieben? Bei Vermehrten Krankmeldungen ist es auch eine Fürsorgepflicht des AG ein Gespräch zu suchen, um Lösungen unterstützen zu können.
Mamamaike
Hallo, was für ne blöde Situation. Wende Dich schnellstmöglich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße
Elessa
Eine Gefährdungsbeurteilung kann auch pauschal für einen Arbeitsplatz erstellt werden und muss nicht personengebunden sein. Ein Termin beim Betriebsarzt sollte aber erfolgen, mindestens wenn Kontakt mit potentiell gefährlichen Stoffen (z.b. Krankheitserreger wie CMV/Ringelröteln/Röteln/ Toxoplasmose) oder anderen gefährlichen Stoffen (Röntgenstrahlung, giftige Sachen etc.) vorhanden ist. Wenn der Arbeitsplatz aber sicher ist (Büroarbeitsplatz mit Alltagskontakten) etc , keine Konkordarbeit, keine Arbeit unter Tage - dann ist eine Gefährdungsbeurteilung nicht unbedingt notwendig. Der Arbeitgeber sollte natürlich schriftlich informiert werden und auch der ET mitgeteilt werden, um die Mutterschutzzeiten etc. zu klären. Im MuSchG steht kein verpflichtenden Gespräch zur klärung der Situation. Vor Hinwendung ans Gewerbeamt, kann man aber sicherschriftlich um ei. gespräch bitten, wenn man den ET mitteilt. Mit dem Arbeitgeber will man ja noch eine Weile zusammenarbeiten...
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