Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug in der Schwangerschaft bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug in der Schwangerschaft bei Beschäftigungsverbot

Jennifer.98

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Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlich, dass ich mein Lohn nicht weiter fortgezahlt bekomme. Ab Ende August wäre ich dann im Mutterschutz.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in einem Beschäftigungsverbot ist es mit dem Umzug schlecht, da der Arbeitgeber Sie jederzeit anderweitig einsetzen kann. Im Mutterschutz und der Elternzeit ist es egal. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du darfst erst im Mutterschutz umziehen. Wahrend der Elternzeit wäre es egal. Kündigen würde ich nicht, weil dann hast du im rechtlichen Sinne keine Elternzeit sondern nur Hausfrau mit Elterngeld Bezug


cube

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Nein, ungültig wird dein Vertrag dadurch nicht - solange du ihn noch erfüllen kannst, ist alles ok. Sprich: würde das BV aufgehoben, müsstest du eben arbeiten kommen können. Das ist aber mehr als unwahrscheinlich, dass du wenige Tage vor MuSchu plötzlich nochmal arbeiten kommen sollst :-) Hab aber im Kopf: nach der EZ lebt dieser Vertrag wieder auf und es ist dann euer/dein Problem, dass du den Vertrag auf Grund der Entfernung nicht mehr erfüllen kannst. DU musst dann also kündigen.


Bone

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Zum Ende der EZ wäre die Kündigungsfrist 3 Monate - also rechtzeitig dran denken.


chrissicat

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Bis Ende August dauert es doch nicht mehr lange. Habt ihr eure Wohnung in Berlin denn schon aufgegeben? Was spricht dagegen, erst Ende August "umzuziehen". Du kannst deinen Mann doch vorher "besuchen". Ansonsten wurden deine Fragen ja bereits beantwortet... ;-)


Andrea6

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Es gibt kein wie auch immer geartetes Umzugsverbot während eines Beschäftigungsverbotes ("...Du darfst erst im Mutterschutz umziehen" schrieb jemand zuvor), ebensowenig wird dein Arbeitsvertrag unwirksam, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst. Deinen Arbeitgeber geht dein Wohnort nichts an, solange du im Bedarfsfall deinen Vertrag erfüllen kannst (wovon bei längerem Bescväftigungsverbot und baldigem Mutterschutz nicht auszugehen ist). Ebensowenig mußt du tricksen im Sinne von "ich besuche ja meinen Mann nur", wie ein weiterer Vorschlag lautete. In Zeiten von Homeoffice gibt es unzählige Menschen, die weit entfernt von ihrer Arbeitsstelle wohnen....


Ani123

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Sie können zu jeder Zeit umziehen, müssen aber ihrer Arbeit nachkommen können insofern das BV aufgehoben wird. Das bedeutet, dass sie sofort nach NRW ziehen können, aber mit Aufhebung des BV in Berlin arbeiten müssen. Ich kenne mehrere Frauen die während eines BV umgezogen sind. Der AG darf keine Einwende dagegen haben. Das darf er erst, wenn das BV aufgehoben wird, die Frau arbeiten müsste, und es dann wegen der Entfernung nicht kann. Da könnte er Schadensersatz fordern, weil ihm die Arbeitskraft fehlt.


Jennifer.98

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Aber mein Arbeitgeber kann mich nicht einsetzen wenn es sich um ein Ärztliches BV (vergessen das zu erwähnen) handelt, oder?


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