Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Guten Tag, Ich habe im Dezember 2021 erfahren, dass ich Schwanger bin und habe dies meinem Arbeitgeber direkt mitgeteilt. Da es sich um einen medizinischen Bereich handelt hat mir meine Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt ausgestellt. Ich habe in der Praxis von Mai bis einschließlich November Vollzeit gearbeitet. Zum 01.12.21 habe ich einen Teilzeitvertrag unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Wie errechnet sich jetzt mein Gehalt während des Beschäftigungsverbotes? Ich habe gelesen, dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen wird. Das Steuerbüro weigert sich jedoch und beruft sich auf das MuSchG Paragraph 21. was sind meine Rechte und was kann ich tun? Danke im Voraus

Mitglied inaktiv - 31.01.2022, 11:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Hallo, 1. Das BV muss der AG ausstellen, nicht der FA. DAs kann, auch nachträglich, Ärger mit der KK geben. 2. Sie erhalten den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden, also TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2022



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Ja das ist richtig so. Du hast auf Teilzeit reduziert, sicher weil du deine Gründe hast. Ohne Schwangerschaft würdest du auch TZ arbeiten.

Mitglied inaktiv - 31.01.2022, 11:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Du bekommst das was Du auch bekommen würdest, wenn Du normal arbeiten würdest. Also Deinen TZ-Lohn. Somit ist es richtig, was das Steuerbüro macht. Warum sollte man Dich als Schwangere auch besser stellen als wenn Du normal arbeiten würdest in TZ? Der Schnitt wird nur bei schwankenden Gehalt angewandt.

von Suomi am 31.01.2022, 11:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Im bv erhält man das was man ohne bekommt. Bv ist aber vom AG auszustellen, nicht vom gyn. Der darf nicht wenn es um den Arbeitsplatz geht. AG hatte jetzt ja keine Möglichkeit, gefährdungsbeurteilung zu machen. Könnte angezweifelt werden das bv.

von mellomania am 31.01.2022, 11:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Natürlich darf ein Gyn ein BV ausstellen bei medizinischer Indikation….. das ist kein AG Privileg.

von Meyla am 31.01.2022, 19:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Richtig. Sie schreibt aber dass sie ein bv hat weil sie im medizinischen Bereich arbeitet. Das ist AG sache

von mellomania am 31.01.2022, 20:00



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