lagreca29
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit 2008 bei einer Unternehmensberatung festangestellt. Aufgrund der damit verbundenen Reisetätigkeit und gesundheitlicher Probleme, bekam ich ein Beschäftigungsverbot während meiner ersten Schwangerschaft. Meine 2-jährige Elternzeit endet am 19.05.2013. Wir möchten jedoch ein 2. Kind und aufgrund meines Alters können wir nicht allzu lange warten. Ich arbeite mit Genehmigung meines Arbeitgebers seit Juni 2012 als freiberufliche Sprachtrainerin (30h/Woche). 1.) Was passiert finanziell, wenn ich nächstes Jahr gegen Ende der Elternzeit schwanger wäre und wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme? Würde ich Gehalt bekommen, und wenn ja in welcher Höhe und ab wann? 2.) Wie berechnet sich in diesem Fall mein Elterngeld genau bei einer Überschneidung? Wenn einige der letzten 12 Monate vor dem errechneten Geburtstermin in die Zeit meiner Teilzeittätigkeit fallen, dient mein Honorar als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und hoffe auf schnelle Rückantwort. Herzliche Grüße, Christina A.
Hallo, 1. Dann bekommen Sie die durchschnittlichen Lohn wie bei der Aufnahme der Beschäftigung 2. Es wird dann der Lohn der letzten zwölf Monate genommen Liebe Grüße, NB
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