Liebe Frau Bader, seit Mitte April arbeite ich, nach einem Jahr Elternzeit, wieder in meinem Job als Krankenschwester (vorher 100%, jetzt 80%). Jetzt bin ich wieder schwanger, und soll ein Beschäftigungsverbot bekommen. Auf welcher Grundlage wird nun mein Lohn berechnet (bin seit dem 27.06. schwanger)? LG, und danke für Ihre Antwort
von 123456uli am 30.07.2014, 14:50