Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung mit Prognose

Frage: Krankmeldung mit Prognose

Meliii007

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Hallo Frau Bader, danke für die Rückmeldungen auf meine vorherigen Fragen.  Nun ist es so dass ich meinen AG über mein voraussichtliches fehlen k formiert habe, mit der Rückmeldung dass ich nicht sagen kann wie lange.  Nun habe ich die Rückmeldung erhalten dass es sinnvoll für mein AG wäre, wenn ich bei meiner Krankmeldung eine Prognose abgebe, wie lange ich fehle, damit man die Stelle nach besetzen kann.    Können mir hier Nachteile entstehen wenn ich bspw. sage dass ich das nächste halbe Jahr nicht kommen werde? Ist das überhaupt zulässig? Normalerweise stellt doch der Arzt Prognosen.   vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schwierig. Ich kann beide Seiten verstehen. Ich würde mir eine nebulöse Antwort überlegen, so in der Art "Es kann noch eine Weile dauern, ich informiere Sie, sobald ich näheres weiß"..... Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Lasse dir ein ärztliches Attest ausstellen, dass du für voraussichtlich mdst XY Monate/Jahre nicht arbeitsfähig sein wirst.


Meliii007

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Kann das nachteilig für mich sein?


misses-cat

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Du bist dann nicht mehr in Elternzeit ?  Ich sag Mal so ein Arbeitgeber der dich in der Situation los werden will wird sich dann auch los


Meliii007

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Ich wäre Teilzeit in Elternzeit 


SuJam

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Aus Sicht des AG ist es vollkommen verständlich und praxisnah, dass er eine Prognose möchte. Er muss ja schließlich damit planen. Warum bist du misstrauisch? Ein AG, der dich loswerden möchte, findet so oder so einen Weg. Wenn du Bedenken hast, dann verweise auf die Krankschreibung vom Arzt, wo die voraussichtliche Dauer ersichtlich ist und sage, dass man danach erst weitersehen kann. Fertig.


Ani123

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Ich würde dem Arbeitgeber nicht sagen wir lange ich voraussichtlich fehle. Ich würde ihn, insofern möglich, frühzeitig darüber in Kenntnis setzen wenn ich weiß, wann ich wieder komme. Gerade bei langer Krankheit ist das nicht planbqr und erfolgt in der Regel mit einer Wiedereingliederung.  Für die Planung des Arbeitgebers ist es gut, wenn er weiß, wie lang ein Arbeitnehmer ausfällt. Verpflichtet das mitzuteilen ist niemand. Ich würde auf die Arbeitsunfähigkeit verweisen, worauf steht, wie lange sie erstmaö arbeitsunfähig sind. Mit der Folgebescheinigung wird es auf ein Datum verlängert oder es steht "auf Dauer" o. ä.. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Schreiben vom Arzt würde ich ihm nicht vorzeigen. Dadurch sieht er bei wem sie in Behandlung sind und das geht keinem Arbeitgeber etwas an.  Wenn möglich sollten sie den Kontakt zur Arbeit reduzieren und per E-Mail mitteilen, wenn es etwas ist, was der Arbeitgeber wissen muss. Z. B. Verlängerung Arbeitsunfähigkeit oder Beginn Wiedereingliederung. Alles andere muss der Arbeitgeber regeln. 


KielSprotte

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So ein Quatsch, auf der Krankmeldung steht doch der Arzt/Praxisgemeinschaft/Krankenhaus drauf!! Also erfährt der AG immer wo man in Behandlung ist.


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