Luise333
Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wurde aber aufgrund der längerfristigen Krankmeldung abgemeldet. Ich stelle mir nun die Frage ob ich, wenn ich mich am ersten Tag des Mutterschutzes erneut Arbeitssuchend melde und meinen ALG1 wieder in Anspruch nehme, überhaupt in diese Kategorie falle und von der Krankenkasse dem ALG1 entsprechendes Mutterschaftsgeld bekomme. Oder müsste zwischen meinem Eintritt in den Mutterschutz und dem Auslaufen der Krankmeldung eine ALG1-Zahlung liegen? Für eine Einschätzung Ihrereseits wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Luise W.
Hallo, Sie erhalten MG in Höhe des Krankengeldes. Sich erneut arbeitslos melden klappt nicht, da Sie ja dem Arbeitsmakrt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
SuJam
Ich kenne mich mit den Abläufen zum Krankengeld nicht gut aus. Allerdings kannst du grundsätzlich auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten- auch tageweise. Von daher kannst du dich am ersten Tag nach der Krankschreibung wieder arbeitslos melden und auch noch ALG1 beziehen (wenn du noch Anspruch über hast).
Luise333
Danke für die schnelle Antworten. Die Frauenärztin sagt, dass sie mich während des Mutterschutzes nicht weiter schwangerschaftsbedingt krankschreiben kann. Dementsprechend würde ich ja auch kein Krankengeld erhalten!? Und da ich offiziell vom ALG1 abgemeldet wurde (wegen langer Krankmeldung) falle ich auch aus dieser Kategorie raus?
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