Himbeere_
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigkeit weiter ausüben, wenn mein Mutterschutz für meine Haupttätigkeit beginnt? Normalerweise sind selbstständige/freiberufliche Tätigkeiten ja nicht vom Mutterschutz betroffen. Wie ist Ihre Auffassung dazu? Herzlichen Dank! VG
Hallo, Sie können als Selbständige entscheiden, wie lange Sie arbeiten, dazu gibt es keine Gesetze. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das Mutterschutzgesetz gilt nicht für selbstständige Tätigkeiten. Hier musst du selbst entscheiden, was du noch kannst und was ggf. gefährlich für dich und dein Kind sein könnte.
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