Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas spezielle Frage, aus der ich bishe rnicht schlau geworden bin und auch keine Infos dazu gefunden habe. Ich starte bzw habe vor am 18.2. eine berufliche Weiterbildung zu starten. Um diese beginnen zu können muss ich bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Nun bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich diese erfülle. Ich habe von 11/05 bis 09/06 in diesem Beruf gearbeitet (danach war ich in Mutterschutz 14 Wochen) anschließend bin ich diesem Beruf bis 08/07 weiter gegangen. In 09/07 habe ich eine Ausbildung in diesem Beruf gemacht. Diese endetet am 22.07.2009. Für die Forrtbildungsmaßnahme benötige ich nun zusätzlich zur Ausbildung eine einjährige Berufserfahrung. Diese sollte zum 21.07.2010 erfüllt sein und somit kein Problem darstellen. Nun aber das ABER. zum 3.6.2010 gehe ich in Mutterschutz, bis zum 15.09.2010. Anschließend wollte ich 1 Jahr zu Hause in Elternzeit bleiben (während dessen aber meine Fortbildung weiter machen) Nun zu meiner Frage. Zählt der Mutterschutz zu der Aussagen "Fr. R. sollte bis zum 21.07.2010 einschlägig tätig sein" um die Vorraussetzung zur Fortbildung zu erfüllen. Oder müsste ich die fehlenden ca. 6 Wochen nach dem Mutterschutz nachholen und meine Elternzeit evtl. später starten? Oder kann ich mir ganz einfach die vorherige Arbeit, die in der selben Firma, im selben Berufsbild stattfand anrechnen lassen? Vielen herzlichen Dank schonmal für ihre Antwort. Und einen guten Rutsch ins neue Jahr. LG
Mitglied inaktiv - 31.12.2009, 14:55