Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflussprinzip - wenn also die Rechnung später gestellt wird und der Geldeingang später ist, werden die Einkünfte nicht verrechnet? Wie ist die Regelung in den 8 Wochen nach der Geburt? Was gilt es im Bezug auf die Versicherung bei der KSK zu beachten? Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße Sarah
von SD2024 am 30.04.2024, 13:09