SD2024
Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflussprinzip - wenn also die Rechnung später gestellt wird und der Geldeingang später ist, werden die Einkünfte nicht verrechnet? Wie ist die Regelung in den 8 Wochen nach der Geburt? Was gilt es im Bezug auf die Versicherung bei der KSK zu beachten? Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße Sarah
Hallo, die Frage ist sehr speziell, ich kenne mich da nicht aus und musste selber googeln. Gefunden habe ich nur, dass man Kürzungen erfährt, wenn man arbeitet. Ob das Zuflussprinzip gilt, habe ich nicht herausgefunden. Ich sehe es als problematisch an, Sie müssen den Verzicht auf den Mutterschutz ja mitteilen und dann ist es komisch, wenn Sie keinerlei Einkünfte haben. Liebe Grüße NB
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