Sehr geehrte Frau Bader, ich bin fest angestellt und werde ab Mitte April in Mutterschutz gehen. Bekomme ich das Erziehungsgeld nach Ablauf des Mutterschutzes auch, wenn ich nebenher freiberuflich arbeite bzw. bis zu welcher Grenze darf ich zusätzlich verdienen? Vielen Dank für eine Antwort und frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Mitglied inaktiv - 27.12.2002, 00:18