Mimchen
Guten Tag, ich bin sowohl angestellt als auch nebenbei selbstständig tätig. In einigen Wochen werde ich in Mutterschutz gehen und werde in dem Zeitraum des Mutterschutzes (wahrscheinlich erst nach der Geburt) eine Zahlung betreffend einer selbstständigen Tätigkeit aus dem Jahr 2019 zu erhalten (die Arbeit selber habe ich 2019 abgeschlossen). Wirkt sich dies negativ auf Mutterschutzgeld oder Elterngeld aus? Vielen Dank im Voraus
Hallo, in der Mutterschutzfrist bekommen Sie ja kein EG, es spielt also keine Rolle - danach schon Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ich während des Mutterschutzes Rechnungen stellen kann und ob diese sich negativ auf das Elternbgeld oder das Mutterschutzgeld auswirken? Ich arbeite momentan noch angestellt in Vollzeit und habe nebenbei kleine freiberufliche Projekte. Freue mich auf Ihre Antwort. Schöne Grüße
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