Kathiiiii5
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass ich im Mutterschutz nicht arbeiten darf bzw. nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einverständnis meinerseits?
Hallo, es geht zwar um eine berufliche Tätigkeit, die Ladung stammt aber vom Gericht nicht von Ihrem Dienstherrn. Wenn Sie sich gesundheitlich nicht dazu in der Lage sehen, lassen Sie sich vom Arzt ein Attest schreiben Liebe Grüße NB
SuJam
Du fungierst ja aber als Zeugin vor Gericht. Das geht ja vom Gericht und nicht vom AG aus.
die_ente_macht_nagnag
Im Mutterschutz vor der Genurt darfst du, auf eigenen Wunsch bzgl. ausdrücklichem Einverständnis, arbeiten. Für den Mutterschutz nach der Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot, selbst wenn du wolltest, darfst du nicht arbeiten.
SuJam
@Ente: mit Arbeit und MuSchG hat das überhaupt nichts zu tun. Auch wenn die AP zum Zeitpunkt des Miterlebens im Dienst war, lädt nicht der AG sondern das Gericht sie als Zeugin vor. Die AP würde genauso geladen werden, wenn Sie während der Freizeit für irgendwas eine wichtige Zeugin geworden wäre. Es ist auch keine Arbeitszeit.
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