Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab zwei Frage, jedoch keinen vernünftigen Betreff dafür gefunden: 1. Ich habe eine Vorladung fürs Gericht bekommen, weil ich vor Jahren mal Zeuge eines Unfalls mit Fahrerflucht war. Der Termin fällt jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Muss ich dort erscheinen, oder brauch ich da eine extra Bescheinigung? Ich weiß nicht, ob es mir möglich ist, mit dem Kleinen dann per Zug in eine andere Stadt, wo das stattfindet, zu fahren. Zum anderen bräuchte ich einen Babysitter in der Zeit der Verhandlung. Bekomme ich die auch erstattet? 2. Mein Partner und ich wollen uns ggf. in die Elternzeit teilen. Er ist dass mit der Ausbildung fertig, bei der er jedoch nicht verdient hat. Auch ich habe bisher nicht verdient. Bekommen wir trotzdem die zwei Monate zusätzliches Elterngeld, auch wenn kein Verdienstausfall eintritt - oder zählt zum Ausfall auch die Tatsache, dass er eine Stelle hätte antreten können, das aber aufgrund der Elternzeit nicht tut? Das zusätzliche Geld gibt es ja nur, wenn Gehalt wegfällt. Vielen Dank lenirettig
Hallo, 1. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung 2. Sie bekommen im Zweifel die 2300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also zu 1. würde ich vorschlagen, dass Du bei Gericht anrufst und dort sagst, dass Du in MuSch bist und ob Deine Zeugeneinvernahme unbedingt notwendig ist, weil Du wegen dem Baby schlecht weg kannst und weit anreisen müsstest. Das Gericht hat dann evtl. andere Möglichkeiten, Deine Einvernahme zu organisieren. Das sollte ansich kein Problem sein. bei 2. kommt es m.W. nicht auf einen tatsächlichen Verdienstausfall an. Ihr bekommt dann halt das Mindest-Erziehungsgeld, sprich 300 EUR. Meiner Auffassung nach auch die zusätzlichen 2 Monate wenn der Kindsvater daheim bleibt. grüße ivonne
SORRY
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