Alisa93
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich machen um mich finanziell zu unterstützen? Vielen Dank MgG
85kathali
Ist das Beschäftigungsverbot vom AG ausgehend oder individuell? Hast du dich arbeitssuchend gemeldet? Falls du theoretisch arbeiten könntest, Anspruch auf ALG I hast und arbeitssuchend gemeldet bist, würdest du für den 1.3 ALG I erhalten und danach Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I von der Krankenkasse.
Alisa93
Das ist ein individuelles (ärztliches) Beschäftigungsverbot, nicht vom Arbeitgeber ausgehend. Es gilt für jede Tätigkeit (ist angekreuzt).
Alisa93
Ich habe ja mich arbeitssuchend angemeldet, aber AfA hat mein Antrag abgelehnt, wegen Beschäftigungsverbot. Aber ich bin auch unsicher. Gptchat schreibt, dass BV nur für meine bisherige Arbeit gilt und muss auch mit dem Ende des Vertrages enden. Wenn es als andere geht und nicht endet, dann muss das BV als Krankmeldung sein und mein Versicherung verlängern und Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Höhe des Krankgeldes geben. Verstehe ich net. Ich habe auch Krankenkasse kontaktiert, aber BV hab nicht geschickt, und sie haben gesagt, dass ich mit meinen Angaben kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe und muss nur durch meinen Mann versichert sein oder freiwillig.
KielSprotte
Dein Arzt hat dir bescheinigt, dass du keinerlei Tätigkeit ausüben darfst. Um ALG 1 zu erhalten, musst du aber erwerbsfähig sein, das bist nicht, also hast du auch keinen Anspruch.
misses-cat
Gptchat erzählt Blödsinn, wenn das BV vom Arbeitgeber wäre dann wäre es nur auf deine jetzige Arbeit begrenzt, aber du hast ja eins vom Arzt das gilt für alles und somit hast du kein Recht auf Arbeitslosengeld usw. Kannst du über deinen Mann dich krankenversichern lassen?
Neverland
Agentur für Arbeit irrt. Dir darf kein Nachteil entstehen, dass kannst du notfalls auch gerichtlich einklagen. Gibt inzwischen einige Urteile dazu. Würde ich mir also ausdrucken und Einspruch samt Beschwerde einreichen. Ein BV MUSS zwingend immer einen Zusammenhang mit der Arbeit haben, auch bei einem individuellen BV. Da ein BV einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen ist, hast du auch Anspruch auf ALG bzw dann eben Mutterschaftsgeld. Wärst du nicht arbeitsfähig, hätte der Arzt eine AU ausstellen MÜSSEN. Hilfreich ist es natürlich, wenn in dem BV ein Bezug zur Arbeit steht oder es zum Ende des AV endet. Das sollte der Arzt dir attestieren.
Alisa93
Kann ich Frauenärztin noch mal fragen? Sie hat auch noch nicht mein Entbindungstermin korrigiert. Weißt jemand, was passiert, wenn Mutterschutz früher beginnt, z.B am letzten Tag des Arbeitsvertrags?
Suomi
Warum sollte der ET jetzt noch korrigiert werden? In der Regel wird der ET zu so einem späten Zeitpunkt nicht mehr korrigiert.
Alisa93
Das weiß ich nicht. Bis jetzt steht ET nur auf letzte Periode und ich hab noch kein Zeugnis für Krankenkasse. Ich habe gelesen, dass das ich später kriege.
misses-cat
Der Et wird nach der 12 SSW nicht mehr verändert, einfach weil der Fötus nach der 12 SSW individuell wächst
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