Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer ist zuständig wenn mein befristeter Arbeitsvertrag im Mutterschutz ausläuft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer ist zuständig wenn mein befristeter Arbeitsvertrag im Mutterschutz ausläuft?

JuFuh

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Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 24.09.2021 aus. Bisher gab es noch kein Gespräch einer möglichen Verlängerung wobei ich mir nicht sehr große Hoffnungen mache. Der ET ist am 10.10.21. Da ja der Mutterschutz im September schon läuft würde mich interessieren wer ab dem 25.9. für mich zuständig ist. Bin ich dann mittellos oder muss sogar mein Partner für mich sorgen? Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist, dass Sie sich drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden, damit sie nicht gesperrt sind. Da der Vertrag während des Mutterschutzes endet, übernimmt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. Nach dem Mutterschutz können Sie entweder Elterngeld beziehen oder, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld 1. Unabhängig davon besteht ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Bin ich dann mittellos oder muss sogar mein Partner für mich sorgen? Sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Partner/Vater für seine Familie einsteht? Aber: du bekommst Muschu-Leistungen von der KK und dann halt dein EG. An deinem Einkommen ändert sich also wenig.


MamaausM

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Du musst dich 3 Monate vor Ablauf des AV arbeitslos melden. Damit du Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhälst. Dein jetzigen AG muss nur bis 24.09. seinen Anteil am Mutterschaftsgeld zahlen. Danach zahlt die KK . Dann beantragst du Elterngeld, dass sich ja aus dem Einkommen der 12 Monate vor Geburt bemisst. Aber Achtung beitragsfrei bist du nur versichert solange du Elterngeld bekommst.


mellomania

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diese frage ist schon sehr arg, sorry. du musst dich am besten jetzt schon beim arbeitsamt melden, spätestens jedoch drei monate vor ablauf. selbst wenn verlängert werden sollte, muss die meldung draußen sein. nur dann hast du anspruch auf mutterschutzleistungen. danach eben elterngeld. elternzeit hast du nicht, da dies ohne arbeitgeber nicht möglich ist. wenn du nach dem mutteschutz nicht arbeiten möchtest bzw. zuahuse bleiben möchtest, musst du mit deinem partner zusammen!!!!! schauen, wie lange ihr euch das leisten könnt. eg errechnet sich nach dem verdienst der letzten 12 monate vor geburt


cube

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Selbstverständlich ist dein Partner für dich verantwortlich :-) Also neben MuSchu, EG, ALG etc ist er natürlich derjenige, der Sorge für dich trägt. das ist ja nun auch der Sinn einer Partnerschaft - dass man auch in zB finanziell schlechteren Zeiten zusammen hält. Das heißt ja nicht, dass du auf nichts Anspruch hast und er dich komplett finanzieren muss - aber ganz rausnehmen wird er sich nicht können.


Berlin!

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Grundsätzlich sind unverheiratete Partner einander nur sehr eingeschränkt zum Unterhalt verpflichtet. Ausnahme ist die Zeit von Schwangerschaft und Geburt eines gemeinsamen Kindes. Hier ist der Kindsvater verpflichtet, für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zahlen. Weiter trägt er die Kosten, die durch Schwangerschaft und Geburt entstehen. In der Folge ist er für das Kind unterhaltspflichtig – nicht aber für die Mama. Anders ist es natürlich, wenn ihr verheiratet seid.


MamaausM

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Berlin! Steht einer unverheirateten Mutter nicht auch Betreuungsunterhalt zu. Vorausgesetzt, der KV ist auch Zahlungsfähig.


Mitglied inaktiv

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Ich habe mich auch schon über die selbstverständlichkeit gewundert, mit der davon ausgegangen wird, dass der partner alle versorgt. Bis ende september steht sie ja in lohn und brot. Wenn das kind ist, bekommt sie ja elterngeld, also mitellos ist anders....kindergeld, unterhalt fürs kind und was sich dann nicht ausgeht.... Wenn sie getrennt wären, könnte sie betreuungsunterhalt für sich fordern, aber da steht nichts von trennung und innerhalb der partnerschaft klagen?


MamaausM

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Stimmt kavalie das habe ich über sehen. In einer normalen Partnerschaft gibt es wohl eher keinen Betreuungsunterhalt.


Berlin!

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Das Kind ist doch noch gar nicht geboren, oder?


Berlin!

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Ach und getrennt sind beide auch nicht.... oder?


cube

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Nein, weder schon geboren noch bereits getrennt :-) Aber auch ich gehe davon aus, dass ein werdender Vater und liebender Partner doch ganz sicher die zukünftige Mutter seines Kindes nicht einfach hängen lässt mit allem. Die Formulierung "oder muss dann sogar mein Partner für mich sorgen" klingt dann halt etwas merkwürdig. Unterhalt für´s Kind muss er ganz sicher zahlen. Und wenn sie zusammen wohnen, ist er natürlich doch auch finanziell sozusagen für sie mit verantwortlich. Er wird wohl kaum sagen können, dass er das Brot nur für sich gekauft hat und sie gefälligst schauen soll, wo sie etwas Essbares herbekommt ;-)


Mitglied inaktiv

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Na so rasend geplant kann die schwangerschaft nicht gewesen sein...bei den umständen und der fragestellung. Vll ist es ja auch IHR zuwider abhängig zu sein? Würfelchen, seit wann so spiessig?


cube

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Nenene, das kam dann falsch rüber :-) Ich mag es auch nicht, abhängig vom Geld meines GöGa zu sein. Hier hatte ich eher den Eindruck, man möchte verhindern, dass der Partner statt des Staates etwas beisteuern muss. Aber schon lustig - sobald man dann sowas wie jetzt eben von dir liest, fragt man sich, warum man so automatisch in eine bestimmte Richtung denkt. Wobei ich da weniger der AP unterstellen wollte, dass sie sich Gelder vom Staat erhofft statt den Partner mal zur Verantwortung zu ziehen - ich hab eher in Richtung "der Typ scheint ja ein Früchtchen zu sein" gedacht. Wie gesagt - schon interessant, wie einseitig man doch immer wieder mal denkt...


Mitglied inaktiv

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Letztendlich hat halt jeder seine eigenen gschichten im kopf, glücklich verheiratet, 2-3 kinder, sponsor, da kommt man nicht drauf, dass nicht alle kinderlein überaus geplant und willkommen sind. Blase usw.


JuFuh

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Hallo zusammen, Nicht, dass ich mir rechtfertigen müsste, aber: Wir sind 12 Jahren glücklich, es ist ein Wunschkind, dass es direkt beim ersten Mal klappt hätten wir nicht vermutet deshalb meine blöde Lage mit dem befristeten Vertrag. Ich bin so erzogen worden, dass ich nicht von anderen abhängig sein möchte. Das ist alles. Ich gebe schon immer mein Geld für meine Hobbies aus und nicht das von meinem Partner. Es war mein erster Beitrag in so einem Forum, und wohl auch der letzte. Mir war nicht bewusst, dass es für so viele klar ist das Geld vom Partner für sich auszugeben. Danke für die konstruktiven Antworten.


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