Hallo,
habe bereits die schriftliche Bestätigung des AG, dass der Vertrag nach Ablauf der Befristung entfristet wird. Kann er dies nach Bekanntgabe der Schwangerschaft doch nicht machen, oder wäre das Diskriminierung?
von
Jul11022017
am 24.10.2022, 11:43
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
wenn es vertraglich vereinbart ist, ist es bindend.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2022
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Je nach Formulierung muss er sich an diese Zusage halten.
von
Berlin!
am 24.10.2022, 12:29
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Wenn er die Befristung wegen der Schwangerschaft nicht entrüstet, ist das Diskriminierung. Allerdings werden die wenigsten AGs so blöd sein, eine Schwangerschaft als Grund zu nennen.
Mit der schriftlichen Bestätigung hast du aber schon einmal etwas, was dir zum Vorteil gereicht. Es ist nämlich ein Indiz dafür, dass der Grund deine Schwangerschaft ist, wenn du keinen neuen Vertrag bekommst. Der AG müsste vor Gericht dann stichhaltig beweisen, dass es andere Gründe als die Schwangerschaft gibt, wegen denen er die vorher schriftliche Bestätigung eines unbefristeten Vertrags doch nicht umsetzen kann - das wird er aber nicht können.
von
Belly-Monkey
am 24.10.2022, 16:01