Jul11022017
Hallo, habe bereits die schriftliche Bestätigung des AG, dass der Vertrag nach Ablauf der Befristung entfristet wird. Kann er dies nach Bekanntgabe der Schwangerschaft doch nicht machen, oder wäre das Diskriminierung?
Hallo, wenn es vertraglich vereinbart ist, ist es bindend. Liebe Grüße NB
Berlin!
Je nach Formulierung muss er sich an diese Zusage halten.
Belly-Monkey
Wenn er die Befristung wegen der Schwangerschaft nicht entrüstet, ist das Diskriminierung. Allerdings werden die wenigsten AGs so blöd sein, eine Schwangerschaft als Grund zu nennen. Mit der schriftlichen Bestätigung hast du aber schon einmal etwas, was dir zum Vorteil gereicht. Es ist nämlich ein Indiz dafür, dass der Grund deine Schwangerschaft ist, wenn du keinen neuen Vertrag bekommst. Der AG müsste vor Gericht dann stichhaltig beweisen, dass es andere Gründe als die Schwangerschaft gibt, wegen denen er die vorher schriftliche Bestätigung eines unbefristeten Vertrags doch nicht umsetzen kann - das wird er aber nicht können.
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