Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen 3 jährigen Sohn. Ich war mit dem Kindsvater (KV) nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Bei dem Auszug vor über 1,5 Jahre hatte ich vom KV eine Vollmacht über ALLE Angelegenheiten der elterlichen Sorge erhalten. Zudem hatte ich mit dem KV mündlich abgesprochen, dass ich ihn bei allem auf dem Laufenden halte. Das tue ich, aber es scheint ihn nicht zu interessieren. Der Kontakt besteht seit Monaten nur aus 1 bis 2 Videotelefonaten pro Monat, live gesehen haben sich die beiden nur 3x seit dem Auszug. Ich habe ein paar Fragen: 1.Welche Dinge/Veränderungen etc. muss ich dem KV zwingend mitteilen? 2.Muss oder sollte diese Vollmacht irgendwann erneuert werden? 3.Muss Urlaub, Tagesausflüge innerhalb Deutschlands dem KV mitgeteilt werden? Vielen Dank im Voraus.