Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorge das Kind zum Kindsvater ziehen muss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorge das Kind zum Kindsvater ziehen muss

a.momlife

Guten Tag Frau Bader, Mein Ex Partner, der auch der Vater meines zweiten Kindes ist, droht mir nun zum wiederholten Male an das er möchte das unser Kind bei ihm wohnt (Kind ist 10 Monate alt).  Seine Beweggründe: 1. er weiß das es die einzige Sache ist womit er mich noch verletzen könnte, nachdem ich nicht mehr nach seiner Nase tanze, 2. in seinen Augen herrscht zu starker Platzmangel bei mir zu Hause mit zwei Kindern, 3. Schimmelbefall in meiner Wohnung.  Zu Punkt zwei: Die Kinder und ich teilen uns ein Schlafzimmer, wir haben ein Wohnzimmer mit Spielbereich für die Kinder (Das Wohnzimmer umfasst quasi zwei Räume von der Größe her, deshalb ist es wie ein Wohnzimmer und ein separates Spielzimmer, halt nur ohne Tür). Ist natürlich auch kein Dauerzustand aber ich empfinde es momentan noch nicht als ZU klein (unsere Wohnung umfasst ca 90 Quadratmeter). Punkt 3: Natürlich ist Schimmel gesundheitsschädlich, ich habe mir das auch nicht gewünscht/ausgesucht. Ich bin schon mit dem Vermieter im Gespräch. Parallel schaue ich mich aber schon nach neuen Wohnungen um, weil der Vermieter leider nicht so einsichtig ist. Das man aber von heute auf morgen keine neue Wohnung bekommt, gerade als Alleinerziehende mit zwei kleinen Kindern, in Elternzeit, ist klar. Der KV hätte genug Platz, eigenes Haus, 4 Zimmer, er wohnt alleine dort..Ich habe Angst das dies genug Gründe sind um mir mein zweites Kind wegzunehmen, für mein Erstgeborenes und für mich würde eine Welt zusammenbrechen..und für mein zweites Kind denke ich auch.    Tut mir leid für den langen Text und vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße 


Hallo, 1. Gehen Sie intensiver gegen den Vermieter vor, entweder anwaltlich oder über den Mieterschutzbund. 2. Alles keine Gründe, Ihnen das Kind zu entziehen. Ein so kleines Kind braucht kein Kinderzimmer. Da das Kind den Lebensmittelpunkt bei Ihnen hat müsste es eine Kindeswohlgefährdung bei Ihnen geben, damit er das KInd bekommt. Dazu reicht nicht Schimmel (wobei es natürlich auf den Umfang ankommt) .   Liebe Grüße NB


annarick

So einfach geht das nicht.  Wie es mit dem Schimmel ist, da es gesundheitsgefährdent sein kann, weiß ich nicht. Aber du kannst deine Miete kürzen. Schreib deinem Vermieter, dass bis .... etwas passiert sein muss, sonst folgen Konsequenzen. Da werden Vermieter idR schneller... Wenn er darauf nicht reagiert, lass dich anwaltlich beraten. Solltest du dir das nicht leisten können, bekommst du einen Beratungsschein vom Amt.


mamavonbaby

Das er dir das Kind nciht nehmen kann wurde ja schon beantwortet. Aber wegen dem Schimmel kannst du dich auch noch an das für dich zuständige Bau und Wohnungsaufsichtsamt wenden. Diese fordern deine Vermeiterin dann auf den Schimmel effektiv zu beseitigen.   Lieben Gruß


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