Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindsvater will gemeinsames Kind eigenmächtig im Wechselmodell betreuen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindsvater will gemeinsames Kind eigenmächtig im Wechselmodell betreuen

Karamelenia

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Hallo, Mein Noch-Ehemann und ich hatten vom Gericht einen täglichen Wechsel bezogen auf unser Kind (23.08.21) mit Übernachtung in der gemeinsamen Ehewohnung auferlegt bekommen. Es ging darum, dass ich ich meinen Noch-Ehemann rausgeklagt habe und er noch 3 Monate Zeit per Gericht beklemmen hat, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Dieses fragwürdige Modell ist seit gestern ausgelaufen und der Kindsvater und ich konnten uns auf keine Umgangsregelung bis zum Gerichtstermin, der den Umgang zukünftig regeln soll, einigen. Nun will der Kindsvater, dass wir den täglichen Wechsel fortführen und das Kind auch täglich immer bei jeweils dem anderen Elternteil übernachtet. Ich bin mit dieser Regelung absolut nicht einverstanden und habe das auch so kommuniziert. Angeboten habe ich ihm, dass wir zwar die richterliche Anordnung weiterführen jedoch nur mit 2 Übernachtungen bei ihm am Wochenende. Ich befürchte, dass der Kindsvater das Kind heute nicht nach Hause bringen wird. Darf er das so einfach ohne meine Zustimmung? Wie ist da die Gesetzeslage und wie verhalte ich mich jetzt am besten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne die ganzen Umstände und den Beschluss des Gerichtes zu kennen ist es sehr schwierig, hierzu etwas zu sagen. Fest steht ja wohl, dass bis jetzt das Wechselmodell praktiziert worden ist. Das können Sie nicht einfach einseitig aufheben. Vielleicht können Sie mal mit dem Jugendamt sprechen und fragen, was die für am sinnvollsten erachten? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei nun zwei Wohnungen ist der tägliche Wechsel wirklich ein wenig viel für das Kind.  Zu begrüßen ist, dass der Vater sich weiter intensiv kümmern möchte.  Da kannst Du auch nicht eigenmächtig entscheiden dass es nur noch 2 Übernachtungen am Wochenenende gibt.    Der Vater hat die gleichen Rechte wie Du aktuell. Da macht keiner was und verweist an Jugendamt und Gericht.   Bringe da dringend Ruhe rein für euer Kind, bis es gerichtlich geklärt ist. Ihr habt noch viele Jahre als Elternpaar vor euch.   Lieber 3 Tage Papa, 4 Tage Mama, 4 Tage Papa und dann 3 Tage Mama. Eine ganze Woche ist es wohl noch zu klein zu.     


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