Karamelenia
Hallo, Mein Noch-Ehemann und ich hatten vom Gericht einen täglichen Wechsel bezogen auf unser Kind (23.08.21) mit Übernachtung in der gemeinsamen Ehewohnung auferlegt bekommen. Es ging darum, dass ich ich meinen Noch-Ehemann rausgeklagt habe und er noch 3 Monate Zeit per Gericht beklemmen hat, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Dieses fragwürdige Modell ist seit gestern ausgelaufen und der Kindsvater und ich konnten uns auf keine Umgangsregelung bis zum Gerichtstermin, der den Umgang zukünftig regeln soll, einigen. Nun will der Kindsvater, dass wir den täglichen Wechsel fortführen und das Kind auch täglich immer bei jeweils dem anderen Elternteil übernachtet. Ich bin mit dieser Regelung absolut nicht einverstanden und habe das auch so kommuniziert. Angeboten habe ich ihm, dass wir zwar die richterliche Anordnung weiterführen jedoch nur mit 2 Übernachtungen bei ihm am Wochenende. Ich befürchte, dass der Kindsvater das Kind heute nicht nach Hause bringen wird. Darf er das so einfach ohne meine Zustimmung? Wie ist da die Gesetzeslage und wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Hallo, ohne die ganzen Umstände und den Beschluss des Gerichtes zu kennen ist es sehr schwierig, hierzu etwas zu sagen. Fest steht ja wohl, dass bis jetzt das Wechselmodell praktiziert worden ist. Das können Sie nicht einfach einseitig aufheben. Vielleicht können Sie mal mit dem Jugendamt sprechen und fragen, was die für am sinnvollsten erachten? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bei nun zwei Wohnungen ist der tägliche Wechsel wirklich ein wenig viel für das Kind. Zu begrüßen ist, dass der Vater sich weiter intensiv kümmern möchte. Da kannst Du auch nicht eigenmächtig entscheiden dass es nur noch 2 Übernachtungen am Wochenenende gibt. Der Vater hat die gleichen Rechte wie Du aktuell. Da macht keiner was und verweist an Jugendamt und Gericht. Bringe da dringend Ruhe rein für euer Kind, bis es gerichtlich geklärt ist. Ihr habt noch viele Jahre als Elternpaar vor euch. Lieber 3 Tage Papa, 4 Tage Mama, 4 Tage Papa und dann 3 Tage Mama. Eine ganze Woche ist es wohl noch zu klein zu.
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, Ich bin nun seit 4 Jahren von meinem mittlerweile Ex-Mann getrennt und fühle mich langsam dazu bereit, eine neue Beziehung einzugehen. Der Kindsvater möchte das nicht und sagt, sobald ich einen neuen Partner habe , unsere Tochter zu sich zu holen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen und unsere Tochter entscheiden lasse ...
Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde meines Kindes, um eine Entschädigung nach Paragraph 56/1 Entschädigungsgesetz/Infektionsgesetz, zu bekommen. Mein Kind befand sich da im Home-Office, wegen Corona, und ich bin dadurch ausgefallen. Bin ich da verpflichtet, ihm den Namen des Kindsvaters zu zeigen? Darf ic ...
Liebe Frau Bader, ist es möglich, dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern? Der Kindsvater war mit der Mutter nie verheiratet. Die Eltern sind getrennt, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und befürwortet den Kontakt des Vaters zum Kind. Allerdings hat die Mutter die Befürchtung, dass mit einem gemeinsamen Sorgerecht, n ...
Guten Tag Frau Bader Meinem ex wurden von seinem Vater 2 doppelhaushälften überschrieben um die Erbschaftssteuer zu umgehen ( ja beide zusammen sind wohl über 1.000.000 Euro wert). Mein ex hat mehrere Jahre keinen Unterhalt für seine 3 Kinder bezahlt, 2 davon ( beistandschaft und Titel sind beim Jugendamt) sind mittlerweile erwachsen, der jüngst ...
Guten Tag, mein Expartner und ich haben beide das Sorgerecht für unsere Tochter. Er hat in den Sozialen Medien für "die ganze Welt" sichtbar den Vornamen mit Geburtsdatum unserer Tochter veröffentlicht. Ich finde das überhaupt nicht in Ordnung. Nun frage ich mich, ob er das rechtlich gesehen überhaupt darf. Können Sie mir da eine Info geben? Gan ...
Der KV meint ich bin dazu verpflichtet ihm Windeln und alles mögliche mit zugeben. Stimmt das ?
Hallo Frau Bader, Der Vater meines Sohnes (5jahre), möchte das geteilte Sorgerecht, von heut auf morgen. Ich möchte es nicht teilen, weil ich weiss er möchte das nur das er "mitreden" möchte, nicht weil er sich um dem Sohn kümmert, sondern macht mit zuhaben. Dazu kommt, er sitzt im rollstuhl (Querschnitt), ist auf Bewährung, nimmt THC zwar vers ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter (3) und ich leben seit 2 Jahren alleine ohne den KV, alleinerziehend. Wir waren nie verheiratet, haben aber leider gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam ihm das Übel auf, dass wenn ich z.B. mal etwas Zeit für mich haben will, das Kind für paar Stunden zu der Oma gebe, meiner Mutter, ohne ihn vorher gefragt zu haben, ...
Hallo Liebe Frau Bader mein Mann ist in offenen Vollzug und er hat recht jedes Wochenende uns zu Hause zu besuchen. Jetzt kehr er wieder in die Geschlossene Vollzug da sein Drogentest urin Positiv ausfiel. Jetzt ist meine Frage können die das bei der Jugentamt melden ich selber wusste davon nichts. ich mein bei mir können die alles testen aber ich ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Ex Partner, der auch der Vater meines zweiten Kindes ist, droht mir nun zum wiederholten Male an das er möchte das unser Kind bei ihm wohnt (Kind ist 10 Monate alt). Seine Beweggründe: 1. er weiß das es die einzige Sache ist womit er mich noch verletzen könnte, nachdem ich nicht mehr nach seiner Nase tanze, 2. in se ...