Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gem. Sorgerecht, Vater will das Kind bei sich wohng

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gem. Sorgerecht, Vater will das Kind bei sich wohng

Jadero

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Guten Tag Frau Bader,   mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen.  Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte.  Er droht mir bereits jetzt damit, sollte ich jemals einen neuen Partner haben, mir unsere Tochter wegzunehmen in dem Sinne das sie dann bei ihm wohnen soll und ich dann nur sie besuchen soll. Nun zu meinen Fragen: 1. Benötige (oder ist es vorteilhaft) ich ein Schreiben, dass er zustimmt das unsere Tochter bei mir den gewöhnlichen Aufenthalt hat? 2. Kann er bei gemeinsamen Sorgerecht und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht, einfach entscheiden dass er sie zB nach einem Umgang nicht mehr zurückbringt und mir wieder übergibt?  Was kann man da unternehmen?    3. Hat er Chancen mit sowas durchzukommen?  Macht es Sinn solche Drohungen (leider immer nur mündlich) irgendwo anzumerken?    Ich bedanke mich vorab.  viele Grüße  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bringt nicht wirklich was, schadet aber auch nicht. 2. In seiner Parallel-der-Mann ist -der -Chef-Welt vllt.  Es gibt tatsächlich auch heute noch Männer, die meinen, sie würden bestimmen, wo die Kinder leben. Tatsächlich lebt das Kind bei dem, wo es den Lebensmittelpunkt hat. 3. Nein, versuchen, Sie, entspannnt zu bleiben. Vllt hilft ein Gespräch im Jugendamt. Liebe Grüße NB


annarick

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Lass alles nur über offizielle Stellen laufen. Macht einen Termin beim Jugendamt. Da können die Umgangstage und der Unterhalt festgelegt werden.  Wenn er irgendwelche wichtigen Unterschriften nicht leisten wollen wird, lässt du dir diese vom Amtsgericht ersetzen. ZB Kindergarten, Klassenfahrten, Urlaube... Dass er dir das Kind wegnimmt ist eine leere Drohung. Warum sollte das Kind bei ihm wohnen? Kann und will er sich darum kümmern? Ist er der Lebensmittelpunkt und übernimmt den größten Teil der Betreuung und Versorgung? Lass dich davon nicht verunsichern. Das wird nicht passieren. Wenn er mal auf die glorreiche Idee kommt, das Kind nach einem Besuch nicht rauszurücken, rufst du die Polizei. Zeig ihm gleich, dass du deine Rechte kennst und dich nicht verarschen lässt. Halte dich aber andersrum an die Absprachen und versuch nicht, das Kind dem Vater zu entfremden. Das wird nicht gerne gesehen. Wenn das Kind an irgendeiner Stelle gefährdet ist, halte Rücksprache mit dem Jugendamt und unternimm nichts auf eigene Faust.


Ani123

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Der Vater kann ausziehen. Das Kind darf nur mit ihrer Zustimmung umziehen, insofern sie in der Wohnung bleiben. Nimmt er es trotzdem mit melden sie es sofort der Polizei. Das kann als Kindesentführung laufen. In der Regel dort wo es herkommt, also in der Wohnung wo es jetztwohnt.  Das Haager Abkommen bekommt Relevanz, wenn er das Kind nach dem geplanten Umgang nicht wieder herausgibt (oder es ohne ihre Zustimmung mit ausziehen lässt). Sie sollten dann die Polizei verständigen, welche die Herausgabe fordert. Und sollte das nicht klappen vor Gericht gehen, wo in der Regel per Eilantrag es zur Herausgabe kommt.  Der Vater scheint es sich einfach zu machen und möchte, dass es so läuft, wie er will. Dem würde ich widersprechen. Lassen sie sich vom Jugendamt untertsützen und dort den Umgang festlegen. Dokumentieren sie, wenn der Umgang nicht statt fand mit Begründung. Lassen sie (gerade am Anfang) keinen Umgang außerhalb des festgelegten zu. Denn nur so wird er lernen sich daran zuhalten. Ansonsten meint er, dass es doch Ausnahmen gibt.  Wenn sie einen neuen Partner haben und mit diesem zusammenziehen ist das kein Grund weswegen das Kind zu ihm kommt. Das wäre der Fall, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.  Umgekeht können sie den Umgang nicht aussetzen wenn er eine neue Partnerin hat.  Dokumentieren sie die Drohungen. Wann, Wo, Was, Zeugen. Das kann relevant werden.  Wegen des Kindesunterhalts sollten sie auch das Jugendamt um Untertsützung bitten, damit sie das bekommen was ihrem Kind zusteht und nicht nur das, was er zahlen möchte. Wenn er nicht zahlen kann erhalten sie Unterhaltsvorschuss. Geltend machen können sie den Unterhalt ab dem Tag wo er ausgezogen ist. 


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