Tiegerlilly
Liebe Frau Bader, der Vater meines Kindes will das geteilte Sorgerecht. Ich bin jedoch dagegen da er meiner Meinung nach nicht in der Lage ist das Kind (4 Jahre ) alleine zu betreuen. Er war bis jetzt nur paar Stunden mit ihm alleine, sonst immer bei seinen Verwandten, zahlt kein Unterhalt obwohl er einen sehr guten Job hat, besitzt keine Kleidung oder hat in seiner Whg irgendetwas für sein Kind und ist mir gegenüber handgreiflich geworden. Hat er trotzdem Chancen das geteilte Sorgerecht zu erhalten? Liebe Grüße
Hallo, Sie werfen hier verschiedene Dinge durcheinander. 1. Zum einen gibt es das Umgangsrecht. Das bedeutet, dass er Kontakt zu dem Kind haben darf. Dieses Recht steht ihm auf jeden Fall zu. Wenn eine Gefahr für das Kind besteht, findet ein Umgang im Jugendamt oder einer speziellen Institution statt, so genannter betreuter Umgang. Machen Sie sich bitte von dem Gedanken frei, dass gar kein Umgang stattfindet. Das schadet im übrigen auch dem Kind. 2. Die elterliche Sorge betrifft ein völlig anderes Thema. Hier geht es darum, dass wesentliche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Dabei geht es dann eben nicht um Dinge des alltäglichen Lebens sondern um wesentliche Entscheidungen wie Impfungen oder Kindergartenwahl. laut Bundesverfassungsgericht haben auch Väter Anspruch auf elterliche Sorge. Dies wird aber in der Praxis so gehandhabt, dass die elterliche Sorge nur dann von beiden Eltern ausgeübt wird, wenn das ganze nicht zulasten des Kindes geht, weil die Eltern sich völlig zerstritten haben und es zu dauernden Konflikten kommt. 3. Unterhalt muss man geltend machen. Wenn er genug verdient und Sie keinen Unterhalt erhalten, ist das nicht sein Fehler. Liebe Grüße NB
WonderWoman
du bringst da was durcheinander. auch ohne sorgerecht gibt es ein umgangsrecht. und mit dem unterhalt hat das sowieso nichts zu tun. fordere den unterhalt ein, notfalls per anwalt, oder richte eine beistandschaft ein und lass das ja sich drum kümmern. bitte das ja um vermittlung beim umgang verschwende keine energie auf die verhinderung des geteilten sorgerechts. es ist für unterhalt und umgang egal.
desireekk
Wie schon gesagt: der Umgang des Kindes hat nichts damit zu tun ob gemeinsames Sorgerecht besteht. Was ich auf jeden Fall machen würde bevor das gemeinsame Sorgerecht in Kraft tritt: Einen Reisepass für das Kind beantragen Ein Bankkonto für das Kind eröffnen Sparkonten für das Kind anlegen Warum zahlt er keinen Unterhalt? Wann hast du zum letzten Mal Unterhalt eingefordert? Warum wurde noch kein Titel beim Jugendamt beantragt? Alles Gute D
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