Nicole12345
Hallo
Ich habe einen 9 jährigen Sohn. Jetzt kommt sein Vater und will das geteilte Sorgerecht.
Dazu muss ich sagen das wir nie zusammen waren. Er hat sich in der Schwangerschaft nicht dafür interessiert. Als der kleine auf der Welt war hat er direkt einen Vaterschaftstest machen lassen.
Hatte mich dann belogen was sein Einkommen an geht. Das er wenig Unterhalt bezahlt.
Bis ich nach einem Jahr alles vom Jugendamt habe Regeln lassen.
Die ersten 5 Jahre hat er ihn 2mal geholt. Er kam 2-3 Mal für eine halbe Stunde. Seine Eltern haben den kleinen ab und an geholt. Dort ist er dann auch nir kurz hin.
Seid ca. 3 Jahren "kümmert"er sich mehr um ihn das kam aber nur durch seine neue Frau.
Anfang des Jahres sind wir weiter weg gezogen und er muss den kleinen dann holen und wieder bringen. Deshalb will er den Unterhalt kürzen.
Und jetzt will er das halbe Sorgerecht weil er mit "bestimmen"will.
Aber das will ich nicht.
Hallo, gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatte einen Anspruch darauf, ob Sie wollen oder nicht. Es müssen schon wesentliche Gründe vorliegen, damit er keinen geteiltes Sorgerecht erhält. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Auch wenn du das nicht willst, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, außer es sprechen Gründe dagegen, weil er das Kindeswohl gefährdet. Davon schreibst du hier aber nichts. Er kümmert sich, an wem das liegt ist eigentlich egal, aber doch gut für das Kind. Ob er den Unterhalt kürzen kann, weil er höhere Kosten hat durch deinen Umzug, kann ich nicht sagen. Gibt es einen Titel? Andere wissen da vielleicht mehr.
Julisa
Wenn er das gemeinsame Sorgerecht haben will, muss er das erst mal beantragen. Stellt er den Antrag und du stimmst dem nicht zu geht das Ganze vor Gericht und ein Richter wird ihm das geteilte Sorgerecht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch zusprechen. Er kümmert sich, er hat eine gute Bindung zu eurem Sohn, dass seine neue Frau ihn dazu gebracht hat ist dabei nebensächlich.
desireekk
Hallo, es steht Dir zu das nicht zu wollen, der Europäische gerichtshof sieht das nun mal anders... Fakt ist (und ich zitiere hier gerne STT): das Gem. Sorgerecht wird definitiv überbewertet! Erdarf gerne wollen, Du lehnst ab, es geht zu Gericht. Dort darfst Du darlegen warum es GEGEN das Kindeswohl ist wenn ihr gemeinsam entscheidet. Wird Dir schwerfallen, ergo wird es zu 90% ausg GSR hinauslaufen. Vorher würde ich: - Bankkonto für Kind und Sparverträge eröffnen, ebenso einen Pass und Perso beantragen. Alles andere ist halb so wild. Nicht jede Schule verlangt eine 2. Unterschrift bei der Anmeldung, meine Ärzte haben auch nie danach gefragt. Und wenn doch: gib ihm das Schriftstück mit Fristsetzung einer Woche, wenn er nichtr unterschreibt: gib es dem gericht und lass die Unterschrift ersetzen. Klar, alles nicht so komfortabel wie jetzt, aber auch echt kein Weltuntergang. Und ob er nun von der Schule informiert werden darf wie die Noten sind oder Du ihm das mitteilst: das ist doch wurscht. Am Unterhalt macht das alles übrigens nichts, das ist eine ganz andere Baustelle icjh habe GSR auf 6000 km und es geht, obwohl mein Ex mich hasst Gruss D
Colien07022004
Ich muss hier alle widersprechen! Wir hatten auch das Problem, dass der KV nach 10 Jahren aus dem Nichts heraus, dass GSR wollte. Er hat sich jahrelang nicht gekümmert und sich sporadisch, bis gar nicht sehen lassen. Wie aus dem Nichts, weil er mitbestimmen wollte - er wollte die Pille mitbestimmen, den potentiellen Freund, den Umgang, die Hobbys etc. Ich habe dem Antrag widersprochen, es ging zum JA, dass JA hat sich gegen das gemeinsame SR ausgesprochen, weil er nicht Kompromissbereit, Streithaft und Uneinsichtig war. Das Gericht ist der Empfehlung gefolgt und hat nicht dem GSR zugestimmt. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Kindeswohls aber sehr wohl eine Unmöglichkeit, zum Wohle des Kindes gemeinsam zu entscheiden! Auch das Übergeordnete Gericht, bei dem er Revison einlegte, entschied gegen das GSR. Unsere Tochter hat in den nunmehr 14 Jahren, ihren Vater an 37 Tagen gesehen, er hat trotz Handynummer kein Interesse an Kontakt und diesen nun seit 4 Jahren abgebrochen. Es stimmt nicht, dass es nach der neuen Gesetzgebung immer auf ein GSR hinausläuft!
Strudelteigteilchen
Der entscheidende Unterschied ist, daß sich der KV aus dem AP seit 3 Jahren regelmäßig kümmert. Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung und es ist nicht wirklich möglich, eine absolut unumstößliche Prognose abzugeben. Es läuft auch tatsächlich nicht immer auf ein GSR hinaus - das hat auch keiner behauptet. Doch drei Jahre durchgängiges und zuverlässiges Kümmern machen einen entscheidenden Unterschied, da beißt die Maus keinen Faden ab. Im übrigen kann auch ein GSR-Vater nicht bei der Pille, dem Freund, dem Umgang und den Hobbies mitbestimmen. Wenn der KV das genau so vor Gericht vorgetragen hat, dann wird das seinem Anliegen sicher nicht geholfen haben. Mein Ex ist ja auch so ein Kontrollfreak, der sein Töchterlein mit Einsetzen der ersten Periode am liebsten in einen Elfenbeinturm gesperrt hätte. Aber das hat er trotz GSR nicht geschafft. Das schaffen ja nicht mal Väter, die mit ihren jeweiligen Töchtern in ganz spießigen Rama-Verhältnissen leben.
Surematu
Spießiges Rama Leben?
Nicole12345
Hallo und vielen dank für die zahlreichen Antworten. Der Herr will mir damit nur eins rein würgen weil sich unsre Welt nicht um ihn dreht und ich ihn nicht wegen allem Frage. Das ist der Punkt bei ihm. Ich hatte 2 Wochenenden bei ihm angesagt weil der kleine da Sachen hatte wo er gerne hin wollte. Aber ich hatte ihm vorgeschlagen dann das Wochende drauf ihn zu holen. Das hat ihn genervt. Wenn es anders rum war das er keine zeit hatte musste man das so hin nehmen und war ja nicht so schlimm 😐 Deshalb hat er das eingereicht beim Familien Gericht mit dem Sorgerecht. Dann hat er erfahren das der kleine in den Schützenverein will. Das will er nicht und will das damit verhindern. (Ist aber zum Glück schon angemeldet.) Kam jetzt jahrelang mit dem kleinen gut zu recht und habe alles alleine entschieden. Und jetzt will er mit entscheiden hat ihn 9 Jahre nicht interessiert.
desireekk
Hallo Colien, nun, wenn sich die Eltern partout NICHT auf eine Erziehungslinie einigen können (und einer der Elternteile sich noch dazu darstellt wie der KV deiner Tochter) dann wirkt das sehr wohl dem Kindeswohl entgegen. Eure Voraussetzungen sind doch ganz andere als von der AP geschildert. Und niemand sprach von IMMER, sehr wohl aber hat der EuGH gesagt, das GSR der Standard ist/sein soll. Gruss D
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader, meine Tochter ist fast vier Monate alt und ihr Vater hat sich nie nach ihr erkundigt. Wir hatten bis auf ein paar Mal keinen Kontakt und selbst dann hat er mir nur gedroht oder ist mir generell blöd gekommen. Gestern hat er nach einem Vaterschaftstest endlich die Vaterschaft anerkannt und will nun das gemeinsame Sorgerec ...
Hallo Ich kümmere mich eigentlich seit der Geburt meines Enkels ( fast4)um ihn da meine Tochter zu der Zeit in Ausbildung war. Mittlerweile ist sie 2fache Mutter wohnt in einer Nachbarstadt inoffiziell bei ihren Schwiegereltern und der Kleine geht bei mir im Ort in den Kiga. Er ist Sonntag bis Freitag bei mir. Jetzt hat der Kiga uns gesagt das e ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach fünf Jähriger Beziehung habe ich mich nun von meinem Freund getrennt. Nach der Trennung stellte ich fest das ich schwanger von ihm bin. Er möchte unsere Kinder (Zwillinge) nicht und auch nicht als Vater eingetragen werden. Ich möchte dies aber, da er nunmal der Vater ist. Er drohte mir nun, wenn ich ihn eintragen lasse ...
Hallo, ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Sachverhalt ist folgender; ich bin und war die letzten 3 Jahre Alleinerziehend. Der Vater meines Sohnes wurde Oktober 2020 inhaftiert und vor 3 Monaten entlassen. Mein Sohn wird im kommenden Februar 4 Jahre alt, und hat seinen Vater erst vor ku ...
Hallo Frau Bader, Der Vater meines Sohnes (5jahre), möchte das geteilte Sorgerecht, von heut auf morgen. Ich möchte es nicht teilen, weil ich weiss er möchte das nur das er "mitreden" möchte, nicht weil er sich um dem Sohn kümmert, sondern macht mit zuhaben. Dazu kommt, er sitzt im rollstuhl (Querschnitt), ist auf Bewährung, nimmt THC zwar vers ...
Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe gestern die Nachricht von der Rechtsanwältin des Kinsdvater meiner Tochter Luna (fast 14 Monate alt) erhalten, dass dieser schnellstmöglich das Wechselmodell durchsetzen möchte und nun ein Antrag bei Gericht dafür eingereicht wird. Ich hatte eine schlaflose Nacht und bin in heller Aufruhr. Unsere Tochter ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit