Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geteiltes Sorgerecht Vater auf bewährung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geteiltes Sorgerecht Vater auf bewährung

Yasminab

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Hallo, ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Sachverhalt ist folgender; ich bin und war die letzten 3 Jahre Alleinerziehend. Der Vater meines Sohnes wurde Oktober 2020 inhaftiert und vor 3 Monaten entlassen. Mein Sohn wird im kommenden Februar 4 Jahre alt, und hat seinen Vater erst vor kurzem kennengelernt. Umgang findet seitdem statt, würde ich auch nicht unterbinden. Nun ist es so, dass der Vater auf das Sorgerecht beharrt, mir regelrecht droht. Er will das Sorgerecht aber nicht seines Sohnes wegen, sondern nur damit ich nicht wegziehen kann irgendwann in der Zukunft. Sein Sohn geht nicht sonderlich gern zu ihm, sagt mir auch immer wieder Papa würde nicht mit ihm spielen. Schließlich ist dieser Mann auch fremd für ihn. Selbst in der Kita wird das gesehen, wenn er ihn abholen möchte. Das Verhältnis ist schwierig. Der Vater ist noch bis nächstes Jahr September auf Bewährung. Hat diverse Auflagen, eine schwere kokain sucht gehabt vor der Inhaftierung, keinen Job, keine eigene Wohnung. Also steht in dem Sinne nicht wirklich im Leben. Mein Freund (seit 2 jahren) und ich erwarten kommendes Jahr ein weiteres Kind. Seit der KV das weiß, dreht er regelrecht am Rad. Nun ist meine Frage, wie stehen seine Chancen auf das geteilte Sorgerecht? Ich sehe darin 1. keinen Sinn, weder für ihn noch für meinen Sohn, und 2. finde ich es eindeutig zu früh. Wie sehen Sie das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Aufenthalt in der JVA u die Bewährung werden kein Grund sein, ihm die elterliche Sorge nicht zuzubilligen. Eher wenn es ein schlechtes Verhältnis zwischen Ihnen und dem KV gibt. Weil es dann eben schwierig ist, über wichtige Dinge das KInd betreffend zu kommunizieren. Insgesamt sehe ich seine Chancen als gut an. Mit dem Umgang hat das nichts zu tun. Wenn Sie das Gefühl haben, es gibt wiede ein Suchtproblem, kann der Umgang eingeschränkt werden, ansonsten müssen sich Vater und Sohn eben erst wieder annähern. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Zieh weg, solange er noch kein SG hat.


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