Frage:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Sehr geehrte Frau Bader, nach fünf Jähriger Beziehung habe ich mich nun von meinem Freund getrennt. Nach der Trennung stellte ich fest das ich schwanger von ihm bin. Er möchte unsere Kinder (Zwillinge) nicht und auch nicht als Vater eingetragen werden. Ich möchte dies aber, da er nunmal der Vater ist. Er drohte mir nun, wenn ich ihn eintragen lasse bestünde er auf das gemeinsame Sorgerecht und sorgt dafür das ich in seine Nähe nach Ostfriesland ziehen muss und das er es nicht zulasse das ich dann wieder arbeite. Er tut dies nicht aus Interesse, sondern nur als Druckmittel, damit ich ihn nicht eintrage. Darf er das? Er ist mittlerweile in Ostfriesland zuhause und ich wohne schon eh und je in Baden Württemberg und bin hier auch selbstständig.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort
von
Lucky2009
am 11.05.2023, 01:09
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Hallo,
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stehen seine Chancen auf eine gemeinsame elterliche Sorge besser als früher. Die elterliche Sorge setzt aber voraus, dass die Eltern zu mindestens im Ansatz miteinander über die Belange der Kinder sprechen können und er auch in der Lage ist, für die Kinder zu entscheiden, weil er sie kennt. Ob er die elterliche Sorge also bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Aber selbst wenn er die elterliche Sorge hat und damit mit Ihnen zusammen über die wesentlichen Dinge, die die Kinder betreffen, entscheiden kann, bedeutet das nicht, dass Sie dann umziehen müssen. Einen derartigen Anspruch gibt es nicht. Er hätte dann nur einen Anspruch darauf, dass Sie nicht von ihm wegziehen, wenn Sie dort wohnen würden, weil Sie im sonst die Kinder entziehen würden. Da Sie aber von jeher völlig woanders wohnen, kann er seinen Druck vergessen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2023
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Hallo,
Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat er durchaus Chancen, soweit ist das schon richtig.
Aber los das wo trifft ist noch lange hin, das muss er ja erst mal einklagen… und dann ist es fraglich ob er das wirklich tut….
Aber er kann dich nicht zwingen, umzuziehen, mach dir da keine Sorgen!
Du tust das richtige, Steh für die Zwerge und ihre Rechte ein !
LG
D
von
desireekk
am 11.05.2023, 04:21
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Hallo,
erstmal tief durchatmen!
Der Vater Deiner Kinder kann nicht erzwingen, dass Du umziehen musst. Auch dann nicht, wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.
Er kann auch nicht verhindern, dass Du wieder arbeiten gehst.
Ja, er könnte Dich mit dem gemeinsamen Sorgerecht versuchen zu blockieren, aber im Notfall lässt Du seine Unterschrift eben beim Gericht ersetzen und bei so wichtigen Dingen wie Kindergartenplatz, Schule usw. funktioniert das ziemlich unproblematisch.
Zudem halte ich das Ganze aktuell für hilfloses Säbelrasseln.
Da hat Jemand Angst, das er zahlen muss, wenn er eingetragen ist.
Und natürlich muss er für seine eigenen Kinder zahlen. Er ist schließlich der Vater.
Wer Spaß haben kann, der muss am Ende auch bereit sein, für die Konsequenzen aufzukommen - mal ganz platt formuliert.
Du musst Dir gar keine Sorgen machen. Bis auf das gemeinsame Sorgerecht kann er gar nichts erzwingen.
Und ja, ein Umgangsrecht hat er, aber ER muss dafür sorgen, wie die Kinder zu ihm kommen, wenn sie alt genug sind, denn er hat die Distanz geschaffen.
Erst mal müsste er eh zu einem Umgang in Deine Region kommen und mit den Kindern in den Zoo, zum Spielplatz usw. gehen. Du musst ihn nicht in Deine Wohnung lassen.
Aber das ist noch Zukunftsmusik. Erstmal müssen die Kinder zur Welt kommen.
LG und entspannen
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird
von
Frida19
am 11.05.2023, 05:46
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Er möchte nur verhindern, dass er Unterhalt zahlen muss. Also droht er dir, falls du ihn als Vater angeben solltest.
Geteiltes Sorgerecht ist wahrscheinlich - aber er muss es auch selbst beantragen. Ob er das dann wirklich tut?
Und selbst wenn: DIR kann er nicht vorschreiben, ob du arbeitest oder nicht. Und einer arbeitenden Mutter sind bisher auch noch nicht deswegen die Kinder weggenommen worden ;-)
Umgang würde er auch bekommen können - aber dann müsste auch er sich darum bemühen und dann auch zu den Kindern kommen. Niemand wird nämlich von dir verlangen (können), dass du in seine Nähe ziehst.
Glaubst du, dass er diese ganzen Unannehmlichkeiten auf sich nehmen wird?
Ich nicht. Er möchte nur nicht zahlen wollen und merkt, dass du dich einschüchtern / verunsichern lässt.
von
suityourself
am 11.05.2023, 08:48
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Ich bin jetzt einfach froh, wenn der ganze grausige Mist vorbei ist. Ich will einfach Ruhe haben und nicht ständig durch diesen Menschen attackiert werden. Er wollte das Problem ja lösen aber Abtreibung ist keine Lösung. Niemals. Ich solle mir doch lieber noch zwei Katzen holen. Wirklich eine ganze Reihe an Non Sence der da kommt und dann muss man noch verarbeiten, dass man betrogen wurde und die neue Freundin nicht weiss das er Vater wird.
Irgendwann kommt das ganze raus und dann hoffe ich sitze ich mit den Kids in der ersten Reihe und wir futtern dabei Popcorn.
von
Lucky2009
am 11.05.2023, 08:51
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Nein ich denke auch nicht das er das auf sich nimmt. Fahrweg etc. Das denke ich wirklich nicht. Ich war einfach gestern sehr verunsichert und wollte mich informieren, ob er diese Möglichkeiten wirklich hat. Ich dachte nun auch nicht daran, dass man gezwungen werden kann umzuziehen und seine Existenz aufzugeben aber ich war mich nicht komplett sicher.
Meine Kinder werden es gut bei mir haben. Ich bin gut organisiert und kann auch die kleinen mit ins Büro nehmen, wenn es erforderlich ist aber manchmal schafft er es mich doch sehr zu verunsichern.
Vielen Dank für die lieben Antworten.
von
Lucky2009
am 11.05.2023, 08:57
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht, darf er das wirklich?
Das geteilte Sorgerecht klingt immer so nach Macht - ist es aber gar nicht und erst Recht nicht wenn der Vater am anderen Ende der Republik wohnt.
Seine Unterschrift braucht du für die Anmeldung Schule/Kindergarten, zum eröffnen eines Kontos für die Kinder, zur Taufe und zu nicht lebenswichtigen Operationen - immer wenn er sich weigert - kannst du die Unterschrift ersetzen lassen.
Das Sorgerecht hat nichts mit deinem Wohnort und deiner Arbeit zu tun.
Wie willst du 2 Kinder finanzieren ? Du brauchst seinen Unterhalt und ggfls. Betreuungsunterhalt für dich - richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein - die kümmern sich um die Vaterschaftsfeststellung - dann bist du da raus - du mußt nur deine Kontodaten angeben.
Auch Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss bekommst du nur, wenn du bei der Vaterschaftsfeststellung mitwirkst. Den Antrag kannst du dir schon mal runterladen, ggfls. wird es etwas dauern bis die Vaterschaftsanerkennung ggfls. Test durch ist - dann bist du schon mal auf der sicheren Seite.
By the way - das sind dann seine Kinder und die sind später auch Erbberechtigt bzw. bekommen dann Waisenrente.
von
Lena_1922
am 11.05.2023, 09:07