Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater zeigte nie Interesse am Baby, möchte nun aber geteiltes Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater zeigte nie Interesse am Baby, möchte nun aber geteiltes Sorgerecht

Rose27

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Guten Morgen Frau Bader, meine Tochter ist fast vier Monate alt und ihr Vater hat sich nie nach ihr erkundigt. Wir hatten bis auf ein paar Mal keinen Kontakt und selbst dann hat er mir nur gedroht oder ist mir generell blöd gekommen. Gestern hat er nach einem Vaterschaftstest endlich die Vaterschaft anerkannt und will nun das gemeinsame Sorgerecht. Kann er damit durchkommen? Er hat sich nie bemüht, sie überhaupt zu sehen. Nicht mal beim Vaterschaftstest hat er sie angeguckt. Er hat ja offensichtlich nicht mal Interesse an der Kleinen, sonst hätte er sich spätestens gestern mal gemeldet. Ich vermute, er macht das nur um mich zu ärgern. Das Problem ist einfach, dass ich befürchte, nichts mit ihm absprechen zu können, weil er mir bisher schon permanent blöd gekommen ist und er mir anscheinend einfach nur Steine in den Weg legen will. Wie ist ihre Einschätzung? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Voraussetzung für die gemeinsame elterliche Sorge ist ein Mindestmaß an Gesprächsbereitschaft und Interesse (wie will er sonst das Kind beurteilen?). Er soll erst einmal ein regelmäßiges Umgangsrecht wahrnehmen und zeigen, dass er mit Ihnen auf normalem Level reden kann. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Sollte er einen gerichtlichen Antrag stellen, wird das Gericht voraussichtlich eine Gesprächseinheit bei der Caritas/ Diakonie der Eltern gemeinsam anregen, damit beide im Kindeswohlinteresse lernen, gut miteinander zu kommunizieren. Man muss da lernen, die Paar-Ebene von der Eltern-Ebene zu trennen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Absprechen musst du nicht viel das wird überbewertet und bei den paar Dingen wo es sein muss lässt du zo Not die Unterschrift ersetzen ( Kita, schule) So manch ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht zurück bekommen weil es dem Richter oder der Richterin zu blöd mit dem ersetzen war. Wenn er es bei Gericht wirklich beantragt wird er es wohl auch kriegen, der Mama Steine in den Weg legen wollen ist kein Grund es nicht zu bekommen


Rose27

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Anscheinend ist das ja doch nicht so einfach, wie er sich das denkt. Das beruhigt mich schon mal. Ich denke mal, dass er auf diesen "Spaß" eh keine Lust haben wird. Zumal er gar keine Zeit dafür hat, weil er durch Montagearbeit nur alle paar Wochen zu Hause ist. Ich bin mal gespannt, ob er überhaupt sein Umgangsrecht wahrnehmen wird, bisher kam diesbezüglich ja nichts von ihm.


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