Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Tochter und ich handhaben mit unserer 4 jährigen Tochter das 50/50 Wochenwechselmodell. (waren nie verheiratet, gemeinsames Sorgerecht) Es klappt mal gut mal weniger gut wie bei wahrscheinlich jedem mal. Nun nach extrem flottem Kennlernprozess der neuen Freundin meines Ex-Partners, möchte meine Tochter nicht mehr zu Papa. Trotz mehrmaligen gut Zuredens möchte sie nicht. Traut sich aber auch nicht Papa was zu sagen. Auch in ihrer Art schien sie sehr verändert und überträgt das gerade auf alle Frauen in seinem Alltag.(sprich seine Logopädin ist auf einmal auch doof und sie will da nie mehr hin) Dennoch musste ich sie nun übergeben. Beratungsstellen sind kontaktiert, da jede Kommunikation mit ihrem Vater unmöglich ist. Welche Schritte kann ich im Härtefall einleiten? Ich habe etwas die Sorge, dass sie diese Aussage vor anderen außer vor mir oder meinem neuem Partner so nicht trifft, aus Angst. Aber ich weiß auch nicht wie ich ihr da helfen kann. Sie soll zu nichts gezwungen werden was sie nicht will. Ich nehme mir auch mal die Frechheit raus zu sagen, dass ihre Hauptbezugsperson schon immer eher ich war. Können Sie mir hier eine Auskunft geben? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Babyspeck27 am 15.10.2020, 12:30



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

Hallo, klingt vllt hart, aber ein Gericht würde dem Vater Recht geben. Einen Härtefall zu Ihren Gunsten wird es nicht geben. Argument der Gericht ist: Ein 4 jähriges Kind hat da keinen Willen zu haben - wenn man es drangibt, entfremden beide sich und der Umgang wird nie mehr stattfinden. Es liegt an der Mutter (nicht meine Meinung, ich gebe Urteile wieder), die muss das Kind so beeinflussen, dass es klappt. Wenn sie sich weigert, kann im schlimmsten Fall ein Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt werden (die gehen nie gut aus). Mit anderen Worten: versuchen Sie, eine tragbare Lösung zu finden. Reden Sie mit dem KV. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2020



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Auch wenn diese einen traurig macht. Schade das man gerade ein kleines Kind vor Unheil nicht bewahren kann. Vor allem wenn es wiederholte male diesen Wunsch äußert. Wie soll man es gegen seine eigene Überzeugung schaffen dem Kind einen Willen einzureden den man selber nicht vertritt? Kommunizieren ist nicht möglich. Jeder Kommunikationsweg wurde blockiert und wie eine Verrückte vor der Tür klingeln liegt nicht in meinem Sinne, da es meine Tochter merken würde. Dann kann ich wohl nur Hoffen, dass für mein Kind und mich ein Wunder passiert. Vielen Dank dennoch.

von Babyspeck27 am 15.10.2020, 14:50



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

Naja, es ist auch sein Kind. Das Umgangsrecht komplett einstellen kann für so ein kleines Kind nicht tunlich sein - da reißt der Kontakt schneller ab, als man denkt. Ein 4 jähriges Kind kann das noch nicht absehen. Unter Zurhilfenahme des Jugendamtes muss eine sachdienliche Lösung gefunden werden. Zb häufigere und kürzere Kontakte in gewohnter Umgebung (dem Lieblingsspielplatz des Kindes). Mit Gewalt das Kind rausreißen ist sicherlich nicht dem Kindeswohl dienlich. Aber sorry, da müssen Sie, was ich so rauslese, auch Ihre Einstellung ändern und die Paar-Ebene von der Eltern-Ebene trennen.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2020



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

Sorry, aber du wirst dein Kind auch zukünftig zu Sachen "zwingen" müssen, die es nicht will. Warte mal ab, wenn die Schule anfängt... Eine 4-Jährige kann nicht entscheiden!

von bobcat am 16.10.2020, 08:16



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht. Kind will nicht mehr zum Vater

da ihr schon das wm lebt ist m.e. ein ganz klarer wille zu erkennen, dass du nicht abgeneigt bist und alles zum wohl des kindes getan hast, bzw tust. im Härtefall würde ICH mir einen Anwalt nehmen und das aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, d.h. dass das Kind seinen lebensmittelpunkt wieder komplett bei dir hat. dann werden die "Profis" mit ihren professionellen Methoden (gutachten) schon erkennen, was das Kind umtreibt..... es geht nicht um nicht gewollten umgang von ein paar tagen im Monat, es geht um 2 Wochen im Monat! alles gute!

Mitglied inaktiv - 16.10.2020, 13:22



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