san.dra
Hallo, mein Anliegen betrifft nicht mich selbst sondern jemanden im Bekanntenkreis, der uns sehr am Herzen liegt. Seine Ex nutzt die drei Kinder als Druckmittel, weil sie damit nicht klar kommt, dass er eine neue Partnerin hat. Er ist völlig verzweifelt, weil er nicht weiß, was er tun kann. Sobald ihr irgendetwas nicht in den Kram passt, darf er seine Kinder von ihr aus nicht mehr sehen. Er kümmert sich so sehr um seine Kinder, macht alles, ist immer vor Ort und hat eine sehr starke Bindung zu den Kindern. Sie lieben ihn und sind praktisch immer auf seiner Seite obwohl sie noch klein sind. Er hat kein Sorgerecht, würde es aber gerne beantragen, traut sich aber nicht, da er ein rechtliches Echo von ihr vermutet (Falschaussage), dass ihm dann sehr Schaden würde (im schlimmsten Fall Gefängnis). Nun wäre meine Frage, ob er überhaupt mit Vorstrafen/Bewährung das geteilte Sorgerecht bekommen könnte? Oder ob alternativ nicht das Aufenthaltbestimmungsrecht ausreichen würde, damit er seine Kinder sehen darf wann er das möchte, wenn sie sich quer stellt? Er hat panische Angst davor seine Kinder deswegen zu verlieren. Auf der anderen Seite steht die Eifersucht halt an erster Stelle und ob die Kinder drunter leiden, wenn der Papa nicht mehr kommt, ist ihr völlig egal Hauptsache sie kann ihm damit einen rein drücken und erpressen. Was könnte man denn dagegen unternehmen ohne, dass er Angst haben muss vor Konsequenzen (sie ist unberechenbar)? Danke schon einmal. Liebe Grüße
Hallo, Vorstrafen hindern geteiltes Sorgerecht nicht. Aber evtl. Umgang, der dann betreut/ kontrolliert stattfinden muss. Liebe Grüße NB
cube
Natürlich kann er das Sorgerecht beantragen wenn er es bisher noch nicht getan hat. Er kann aber auch unabhängig vom SG auf Umgang klagen. Bzw. erst einmal zum JA und über diese versuchen, eine Umgangsregelung zu erwirken. Umgangsrecht ist unabhängig vom SG. Auf ABR zu klagen würde nur Sinn machen, wenn er denn auch in der Lage wäre, die Kinder komplett zu sich zu nehmen. Das ABR zu beantragen wird nicht klappen. Die Mutter hat das SG, die Kinder leben bei ihr (Lebensmittelpunkt) und kaum ein Richter wird dann hingehen uns sagen "ja, die Mutter hat das SG alleine, darf aber nicht über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen" - das funktioniert also eher nicht.
luvi
Hallo, Gemeinsames Sorgerecht kann er beantragen, und wird eigentlich nur bei Kindeswohlgefährdung abgelehnt. Den Gedankengang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht verstehe ich nicht. Denn auch wenn er das hat, kann er nicht jederzeit bestimmen, wann er die Kinder sieht. Er soll sich an das Jugendamt wenden und mit diesem gemeinsam mit der Mutter eine Umgangsregelung erstellen. LG luvi
desireekk
Ich halte es immer für eine ganz schlechte Entscheidung, wenn man vor dem anderen Elternteil kuscht, nur weil der irgendwie droht oder meint Macht ausüben zu müssen. Er muss für das Recht seine Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen einstehen! Ich würde raten, dass er einen Termin beim Jugendamt macht, dazu wird auch die Mutter eingeladen. Dann soll dort eine verlässliche Umgangsregelung schriftlich festgelegt werden, damit die Kinder regelmäßigen und geregelten Umgang mit beiden Eltern haben. Dabei kann man auch festlegen was passiert wenn die Kinder krank sind, der Umgang (Gründe sind aufzuführen) mal verlegt werden muss, etc. Ganz wichtig: es geht nicht um sein Recht die Kinder zu sehen, sondern um das Recht der Kinder auf beide Eltern! Alles Gute und er soll sich für seine Kinder stark machen! D
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