Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor Schwangerschaft geplanter Umzug

Frage: Vor Schwangerschaft geplanter Umzug

Hanoko

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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem betrieblich ausgestellten Beschäftigungsverbot, welches bis zum Beginn des Mutterschutzes am 05.11.26 gilt.  Bereits Anfang des Jahres, vor Beginn meiner Schwangerschaft, teilte ich meinem AG mit, dass ich im Sommer umziehen werde, dies wurde schriftlich in einem Protokoll vermerkt.  Nun meine Frage, darf ich im aktuellen Beschäftigungsverbot weit weg umziehen, da der Umzug bereits vorher geplant war oder wäre dies im Zweifel ein Kündigungsgrund?  Ich würde gerne erst zum Ende des Mutterschutzes kündigen, da das Elterngeld ja unabhängig von meiner Anstellung gezahlt wird. vielen Dank bereits im Vorhinein,  Hanoko  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, was ohne Eintritt der Schwangerschaft im Sommer passiert wäre - Kündigung Ihrerseits? Sie müssen dem AG bei einem betriebl. BV weiterhin zur Verfügung stehen, er könnte Sie ja umsetzen/ auf einem ungefährlichen Posten einsetzen. Schließlich erhalten Sie den vollen Lohn. Entweder (geplante) Kündigung oder kein Umzug. Liebe Grüße NB


die_ente_macht_nagnag

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Umzug ist ja erstmal kein Kündigungsgrund; und Künigungsfristen sind auch zu beachten. Für den Fall, das dein AG doch eine Ersatzbeschäftigung hat und das BV wiederruft: Könntest du dich so organisieren, das du die Tätigkeit annehmen kannst? Falls ja, hast du kein Problem. Falls nein, hat dein AG einen Kündigungsgrund. 


KielSprotte

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Hast du denn deine Kündigung für den Sommer angekündigt? Du darfst durch eine Schwangerschaft / BV nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden - d.h. entweder erst zum Mutterschutz umziehen, oder wie geplant zum Umzugstermin kündigen.


Ani123

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Sie können im BV umziehen.  Ihr Arbeitgeber kann das BV zu jederzeit aufheben und Ihnen eine mutterschutzkomforme Tätigkeit geben. Sie müssen dem nachkommen und z. B. von heute auf morgen zum Arbeitsplatz kommen. Wenn sie das wegen der Entfernung nicht können kann ihr Arbeitgeber das ihrer Krankenkasse melden. Die wird prüfen, ob während des BV wegen einer Entfernung zum Arbeitsplatz die Aufnahme einer Arbeit möglich war. Stellt die Krankenkasse fest, dass das nicht gegeben war (ganz oder ab einem bestimmten Zeitpunkt) kann das Konsequenzen für sie haben.  Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Kündigen sie zum Tag des Umzugs endet das BV. Sie können versuchen einen neuen Arbeigeber zu finden. Sie sind nicht verpflichtet dem neuen Arbeitgeber die Schwangerschafts vor Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Sie können selbst entscheiden wann sie die Schwangerschaft mitteilen. Erst mit der Mitteilung greift das Mutterschutzgesetz und ihr neuer Arbeitgeber muss eine Gefährungsbeurteilung machen. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit üben sie die aus. Hat er keine spricht er das BV aus. Somit würden sie weiter Gehalt erhalten, entweder weil sie arbeiten oder im BV sind.  Mutterschaftsgeld gäbe es auch. Und für später wäre eine Rückkehr möglich.  Haben sie keinen Arbeitsplatz nach der Kündigung können sie sich im neuen Wohnort arbeitssuchend melden. Dass die Agentur für Arbeit ihnen Angebote zur möglichen Bewerbung gibt wird vermutlich aufgrund der Schwangerschaft gering ausfallen oder gar nicht erfolgen. Sie erhalten ALG1 bis zum Mutterschutz. Die Zeit mit ALG1 fließt mit 0 € in die Berechnung des EG ein. Nach dem Mutterschutz haben sie Anspruch auf EG, welches von den 12 Monaten vor Geburt berechnet wird. Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert. Jeder Monat mit Gehalt wird das EG erhöhen. Überlegen sie gut wie sie das mit der Kündigung machen wollen. Die Kosequenzen eines Betrugs wären hoch und vorbestraft eine neue Anstellung zu finden schwer. Wenn die Möglichkeit besteht wäre ein Umzug zum Mutterschutz gut. So könnten sie bei Aufhebung des BV ohne große Anreise arbeiten. Sie brauchen auch nicht kündigen. Sie können EZ nehmen. Wenn sie mindestens 2 Jahre EZ melden können sie ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers um das 3. Jahr EZ,verlängern. Sie können mit Zustimmung ihres jetzigen Arbeitgebers TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Das kann zu ihrem Vorteil sein um zu schauen ob das passt. Passt es nicht kündigen sie die TZ in EZ und sind wieder ganz in EZ. Passt es gut können sie bei ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen und werden TZ oder vielleicht auch VZ beim neuen Arbeitgeber eingestellt. Zum Vorteil kann die EZ auch sein wenn sie weitere Kinder planen. Sie können die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und erhalten Mutterschaftsgeld in VZ (insofern sie VZ angestellt sind, ansonsten wie ihr jetziger Vertrag ist.) Das Mutterschaftsgeld kann sich sogar erhöhen, insofern es zu Gehaltserhöhung kam, wobei sie in EZ auch berücksichtigt werden müssen. Mit der Geburt melden sie neue EZ.  Sollten sie nach 3 Jahren EZ keinen neuen Arbeitsplatz haben können sie immer noch zum Ende der EZ kündigen. Sollte es am neuen Wohnort nicht klappen und sie ziehen zurück, dann haben sie ihren Arbeitsplatz noch. 


Neverland

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Kein AG kann dir den Umzug als solches verbieten - wohnen darfst du wo du willst. Du musst halt sicher stellen, das du auch jederzeit pünktlich deiner Arbeit nachkommen kannst - und das gilt auch in der Zeit eines BV. Kannst du das, weil du jederzeit vor Ort unterkommen kannst, ist alles easy, Kannst du das nicht, hast du ein Problem. Ebenso ist der Arbeitsweg als solches Dein Probolem - nicht schwanger wie auch schwanger. Das Argument, ich bin schwanger, es ist zu weit, zieht dann also nicht. Hat dein AG Ersatztätigkeiten oder kommt es, was niemanden zu wünschen ist, zB zu einer Fehlgeburt, musst du das also lösen können. Ab Mutterschutz oder in der EZ dagegen darfst du theoretisch auch im Ausland wohnen - da spielt das dann keine Rolle mehr.- Insofern würde ich auch nicht zum Mutterschutz kündigen, sondern erst noch in EZ gehen. Und dann später schauen ob ihr evtl wieder zurück zieht oder am neuen Wohnort zB in eine Niederlassung wechselst oder dann dir einen neuen AG suchst und dann entsprechend der Fristen kündigst (in der EZ deine vertraglciehn), zum taggenauen Ende der EZ mit 3 Monate). EZ steht nur AN zu, ohne AG hast du also auch keine EZ und müsstest dann nach dem EG schauen wegen Krankenversicherung usw. 


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