Regina1911
Guten Tag, Wir stecken in einer Zwickmühle und wissen nun nicht so recht an wen wir uns wenden können. Ich hoffe wir können hier etwas darüber erfahren. Gerade hatten wir uns entschieden wieder zu verhüten weil wir uns entschieden hatten umzuziehen (hatten es 6 monate versucht) und gerade als die Entscheidung gefallen war haben wir ein paar Tage später erfahren dass es nun im 7ten ÜZ geklappt hat. Wir freuen uns riesig, allerdings was wird nun aus unseren Plänen . Ich kann nicht kündigen weil ich sonst nach der Elternzeit kein Arbeitslosengeld bekomme (für den Fall ich finde nicht so schnell Arbeit) , Mein Vertrag läuft ende August aus im Juli/August kommt ca. unser Kind zur Welt. Ist es möglich das wir trotz Schwangerschaft und Kündigungsverbot in ein neues Bundesland umziehen? Gibt es in so einem Fall eine Ausnahme was das Kündigen des Arbeitgebers angeht? Wir sind noch nicht verheiratet , wollen aber auch das noch machen, bevor das Babay zur Welt kommt. Am liebsten Wollten wir spätestens gegen Mitte-Ende Mai 2015 umgezogen sein. Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen . Vielen lieben Dank im vorraus. MFG Regina1911
Hallo, am besten bis zum beginn des Mutterschutzes warten mitd em Umzug und erst nach der EZ kündigen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dann zieh Du doch passend zum Mutterschutz um. Urlaub aufsparen und vor dem Mutterschutz hängen, dann passt das doch. Und dann hast Du am neuen Wohnort genug Zeit einen neuen Job zu finden. Wenn der Vertrag ausläuft bekommst Du auch keine Sperre.
Strudelteigteilchen
Wegen der Sperre würde ich mir keinen Kopf machen - ein begründeter Umzug (Z.B. wg. Job des Partners) ist ein guter Grund, der m.W. immer akzeptiert wird. Aber das verlorene Elterngeld würde mich ärgern. Wenn Dir zwei Monate Einkommen fehlen macht sich das ja bemerkbar. Ich würde auch lieber den Umzug hinauszögern, die Zwischenzeit mit Urlaub abdecken und dann den Vertrag auslaufen lassen. Wenn spätestens Anfang Juli der Mutterschutz beginnt sind doch nur 4 bis 6 Wochen abzudecken. Wahrscheinlich würde es sich da sogar rechnen, sich noch für zwei bis drei Wochen ein Hotelzimmer vor Ort zu nehmen, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Der AG kann Dir nicht kündigen. Warum sollte er auch? Er will Dich ja nicht loswerden.
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