Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft

Nile880217

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Hallo, ich bräuchte etwas Hilfe... Ich bin schwanger und unbefristet angestellt in einem Bundesland, möchte allerdings zurück in die Heimat - anderes Bundesland. Habe ich die Möglichkeit alle anfallenden Anträge im aktuellen Bundesland zu stellen, die dann problemlos nach Umzug im anderen Bundesland übernommen werden? Muss ich den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht so ganu, was Sie für Anträge meinen. Den EZ-Antrag beim AG? Bei der EG-Stelle (da ist das Amt im neuen Meldeort zuständig)? Ansonsten können Sie während der EZ umziehen u bekommen trotzdem EG, KG und MG. Außerdem sind Sie beitragsfrei KK-versichert. Wenn Sie nicht zurück wollen, müssen Sie 3 Mo. vor Ende der EZ schriftlich kündigen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Verstehe ich es richtig, dass du in der EZ umziehen willst? Dein AG sollte schon deine richtige Anschrift kennen, vielleicht gibt ja mal Sachen (z.B. Jahresmeldungen) die er dir zukommen lassen will. Welche Anträge meinst du jetzt genau? EG? Wenn der Umzug feststeht und du bereits eine Adresse hast, würde ich es gleich im dann aktuellen Bundesland beantragen, die Bearbeitung dauert eh einige Zeit.


mellomania

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wenn du noch schwanger bist und ein aktives arbeitsverhältnis hast, kannst du doch gar nicht umziehen. bist du in elternzeit nach der geburt des kindes, ist das möglich. selbst wenn du ein bv hättest kannst du nicht umziehen, da du jederzeit erreichbar sein musst. geht also erst in der elternzeit. wenn du noch schwanger ist und jetzt umziehen möchtest müsstest du kündigen..


Felica

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J Klar kann sie umziehen. Seit wann ist das verboten. Sie muss halt nur solange wie sie noch arbeiten muss pendeln. Ubd nach Geburt hat je nach Sorgerecht auch der Vater des Kindes ein Mitspracherecht.


mellomania

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natürlich kann sie. wenn sie pendeln kann. nur ob sie jetzt schwanger ist, arbeitet, oder in ez schreibt sie ja nicht. sie muss ihren vertrag erfüllen solange sie nicht in ez ist.


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