Hallo,
ich bräuchte etwas Hilfe... Ich bin schwanger und unbefristet angestellt in einem Bundesland, möchte allerdings zurück in die Heimat - anderes Bundesland.
Habe ich die Möglichkeit alle anfallenden Anträge im aktuellen Bundesland zu stellen, die dann problemlos nach Umzug im anderen Bundesland übernommen werden?
Muss ich den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen?
Vielen Dank im Voraus!
von
Nile880217
am 10.03.2021, 09:24
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft
Hallo,
ich verstehe nicht so ganu, was Sie für Anträge meinen. Den EZ-Antrag beim AG? Bei der EG-Stelle (da ist das Amt im neuen Meldeort zuständig)?
Ansonsten können Sie während der EZ umziehen u bekommen trotzdem EG, KG und MG. Außerdem sind Sie beitragsfrei KK-versichert. Wenn Sie nicht zurück wollen, müssen Sie 3 Mo. vor Ende der EZ schriftlich kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2021
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft
Verstehe ich es richtig, dass du in der EZ umziehen willst? Dein AG sollte schon deine richtige Anschrift kennen, vielleicht gibt ja mal Sachen (z.B. Jahresmeldungen) die er dir zukommen lassen will. Welche Anträge meinst du jetzt genau? EG? Wenn der Umzug feststeht und du bereits eine Adresse hast, würde ich es gleich im dann aktuellen Bundesland beantragen, die Bearbeitung dauert eh einige Zeit.
von
KielSprotte
am 10.03.2021, 09:36
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft
wenn du noch schwanger bist und ein aktives arbeitsverhältnis hast, kannst du doch gar nicht umziehen. bist du in elternzeit nach der geburt des kindes, ist das möglich. selbst wenn du ein bv hättest kannst du nicht umziehen, da du jederzeit erreichbar sein musst.
geht also erst in der elternzeit. wenn du noch schwanger ist und jetzt umziehen möchtest müsstest du kündigen..
von
mellomania
am 10.03.2021, 09:57
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft
J
Klar kann sie umziehen. Seit wann ist das verboten. Sie muss halt nur solange wie sie noch arbeiten muss pendeln. Ubd nach Geburt hat je nach Sorgerecht auch der Vater des Kindes ein Mitspracherecht.
von
Felica
am 10.03.2021, 13:15
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland in der Schwangerschaft
natürlich kann sie. wenn sie pendeln kann. nur ob sie jetzt schwanger ist, arbeitet, oder in ez schreibt sie ja nicht. sie muss ihren vertrag erfüllen solange sie nicht in ez ist.
von
mellomania
am 10.03.2021, 14:03