Frage: Kündigung in der Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? Vielen Dank im Voraus.

von Panja am 20.09.2022, 22:29



Antwort auf: Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo, ich rate Ihnen, schnellstens einen Kollegen aufzusuchen. SIe haben wichtige Fristen zu beachten! Sie haben 14 Tage, um die Schwangerschaft mitzuteilen und 3 Wochen, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2022



Antwort auf: Kündigung in der Schwangerschaft

Ich würde an deiner Stelle den AG sofort informieren - schriftlich. Die offizielle Bestätigung kannst du ja dann nachreichen. Du musst innerhalb von 3 Wochen deinen Kündigungsschutz geltend machen, sonst ist der Zug abgefahren. Sollte der AG die Kündigung nicht auf deine Mitteilung hin rückgängig machen, solltest du Kündigungsschutzklage einreichen. Innerhalb von 3 Wochen wie gesagt. Ist dein AG ein Kleinbetrieb? Unbefristeter Vertrag? Mit welcher Begründung wurde überhaupt gekündigt? Also fristgerecht etc oder frostlos aus irgendeinem wichtigen Grund?

von cube am 21.09.2022, 09:04



Antwort auf: Kündigung in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft musst du sofort mitteilen.... Gegen die Kündigung kannst du nur drei Wochen nach Zugang vorgehen, sonst ist sie wirksam trotz Schwangerschaft

Mitglied inaktiv - 21.09.2022, 09:42



Antwort auf: Kündigung in der Schwangerschaft

Die AUSSCHLUSSfrist für eine Kündigungsschutzklage sind 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigungserklärung. Versäumst Du diese Frist, ist die Kündigung durch und Du verlierst Deinen Job! Setze Deinen AG unverzüglich davon in Kenntnis, dass Du schwanger bist, Beleg kannst Du nachreichen. Fordere ihn an, schriftlich (!!) zu erklären, dass er aus der Kündigung keine Rechte mehr herleitet und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht. Weigert der AG sich oder zögert er: Klagen! Dafür brauchst Du keine Anwältin, Du gehst zum Arbeitsgericht und da zur Rechtsantragsstelle und die helfen Dir dann. Kosten entstehen Dir dann nicht. Du musst die Frist unbedingt einhalten!

von Berlin! am 21.09.2022, 09:51



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