mandulina83
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in einer Sparte in dem Unternehmen. Es gibt momentan keine gleichwertige frei Stelle. Sie können mich ggf. an den Service oder in die Telefonzentrale setzen. Stunden und Gehalt bleibt gleich. Allerdings könnte sich von den Arbeitszeiten etwas ändern, was aber jetzt nicht vorhersehbar ist. Ich habe drei Kinder. Ich bin nicht wirklich flexibel und sollte natürlich eine zusätzliche Betreuung buchen, wenn möglich rechtzeitig und fix. Sinn macht für mich und meine Familie, dass ich vormittags arbeite, wie bisher auch. Nun bin ich etwas perplex, dass es dieses mal so gar nicht abläuft, wie die Male zuvor, als ich zurück kehrte. Ich bin seit über 20 Jahren in dieser Firma tätig. Mir fehlt gerade der rote Faden und ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll.
Hallo, relevant ist, was im Arbeitsvertrag steht. Das gilt bzgl. Tätigkeit und auch bzgl. der Arbeitszeit. Wenn da drin steht, dass der Ag Sie auch nachmittags einsetzen kann, gilt das. Liebe Grüße NB
Ani123
Was steht in ihrem Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit? Stehen dort feste Zeiten z. B. Montag bis Freitag von 8-13 Uhr, so muss ihr Arbeitgeber sie in der Zeit einsetzen. Sind keine Arbeitszeiten genannt kann er sie flexibel einsetzen. Er kann die Arbeitszeit außerhalb der Betreuungszeiten einsetzen. Kinderbetreuung ist Privatsache. Daher sollten sie die Kinderbetreuung großzügig gestalten um nicht nur vormittags arbeiten zu können. Sie könnten ihre EZ um das 3. Jahr EZ verlängern. Ihr Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. In der Zeit könnten sie TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Ihr jetziger Arbeitgeber muss der TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen. Da er keine Stelle für sie hat sollte er das machen. Vielleicht werden sie nach der TZ in EZ übernommen und können beim jetzigen Arbeitgeber kündigen.
Neverland
Wie hart bist du im nehmen? Dein AG MUSS dir nach der EZ einen GLEICHWERTIGE Arbeitsstelle bieten, nicht die selbe, aber eben das, was ihr vertraglich festgelegt habt. Kann er das nicht, muss er dir kündigen. Das kann er ab dem ersten Tag nach der EZ, muss dich dann bis zum letzten Arbeitstag bezahlen, evtl Abfindungen usw zahlen. Jegliche Änderung von dem was ihr vertraglich festgelegt hat, kannst du ablehnen - ob das so Sinn macht ist dann fraglich. Wenn vertraglich nicht festgelegt wurde, welche Zeiten, welche Tage oder wo, kann er dich entsprechend dem firmenüblichen anderweitig einsetzen. Passt dir das nicht, müsstest du kündigen. 3te Jahr EZ und evtl restliche EZ-Zeiten der älteren Kindern nun zu nutzen wäre eine Option. Es gibt deinem AG die Option eine andere Lösung zu finden, dir die Möglichkeit innerhalb der EZ erst einmal wieder verringert zu arbeiten oder auf einem anderen Posten - du kannst in der EZ bei deinem eigentlichen AG arbeiten oder woanders - ohne das dein bisheriger Vertrag davon berührt wird. Dann wirde für die EZ eine seperaten Übereinkunft geschlossen. Ich persönlich würde mich auch fragen, kann ich den Job den ich vorher gemacht habe, auch weiterhin so in diesem Umfang erfüllen. Oder ist die von AG angebotene Alternative nicht auch eine Option die ich mir anschauen sollte. Davon ab, Du wirst die 3 Kinder nicht alleine haben, der Vater der Kinder ist ja auch noch da. Besprecht, wie ihr beide in Zukunft die Betreuung lösen wollt. Auch er könnte ja mal schauen was bei ihm machbar ist um dich da mit zu unterstützen. Am Ende ist es nämlich wirklich Sache zwischen euch beiden, wie ihr dauerhaft mit der Kinderbetreuung umgeht. jetzt noch welche zusätzlich zu buchen könnte auch schwierig werden, die meisten Fristen sind da bereits abgelaufen.
mandulina83
Bei meinem Mann wird es etwas schwierig. Er ist sehr viel unterwegs. Das ist unser drittes Kind und ich habe zuvor auch nur 20 Stunden gearbeitet. Bisher war eine Rückkehr gar kein Problem und wir konnten uns auf Arbeitszeiten vormittags einigen. Nun habe ich allerdings das Gefühl, dass Sie mir dieses mal Steine in den Weg legen. die Aussage, Sie könne mir heute also drei Monate vor Arbeitsbeginn noch nicht genau sagen, wo ich hin komme, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten ich arbeiten muss ist schon sehr seltsam
Neverland
Dann sichere dich ab und verlängere die EZ und arbeite deine 20 Std innerhalb der EZ. Und das du das erst einmal - auf die EZ befristet - so annimmst mit dem angebotenen Job. Wenn das für dich OK ist. Im Notfall musst du dann diese vereinbarung - mit den vertraglichen Kündigungszeiten - kündigen. Dann kannst du überlegen, bleibst du noch ein Jahr daheim, suchst du dir für die restliche EZ woanders etwas oder kündigst du nicht nur diese befristete Vereinbarung sondern komplett bei dem AG. So würde ich es dann machen. Vorausgesetzt natürlich du bekommst eine Lösung für den Fall der Fälle das du nachmittags arbeiten musst. Ansonsten hast du ja eh nur die Option - wenn deien AZ vormittags nicht vertraglich festgelegt sind - EZ verlängern und daheim bleiben bzw in der EZ woanders arbeiten oder komplett kündigen.
mandulina83
Das Problem bei der Sache ist ja, dass sie mir im Moment noch gar nichts angeboten haben. Ich weiß also zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wo ich im September arbeiten soll, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen. Ich kann also weder die Kindergarten Zeiten buchen oder eine Mittagsbetreuung in den Schulen! Buche ich alles voll von Montag bis Freitag von Minimum bis Maximum, übersteigt das mein komplettes Gehalt. wie geht es primär nicht unbedingt darum, ob ich einen ähnlichen Job machen kann wie vorher, sondern darum wie ich arbeiten soll kann.
Ani123
Sie können ihre EZ um das 3. Jahr verlängern. Denken an die Frist der Meldung von mindestens 7 Wochen vorher. Ihr Arbeitgeber kann die EZ nicht ablehnen. Im gleichen Schreiben beantragen Sie TZ in EZ. Geben Sie die Wochenstunden an, an welchen Wochentagen Sie arbeiten möchten und zu welchen Zeiten. Z. B. "Ich beantragen vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 TZ in EZ 20 Wochenstunden zu arbeiten, verteilt von Montag bis Freitag, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr." Ihr Arbeitgeber hat 4 Wochen Zeit den Antrag ganz oder teilweise abzulehnen. Eine Ablehnung muss er begründen; betriebliche Gründe reichen als Grund nicht aus. Bei einer teilweisen Ablehnung muss er mitteilen, was er ablehnt, wie z. B. die Arbeitszeiten. Due Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Z. B. Ruft er sie an und lehnt mündlich ab Verweisen sie auf die schriftliche Ablehnung, weil die mündliche keine Gültigkeit hat. Meldet er sich nicht innerhalb der 4 Wochen gilt der Antrag wie gestellt als genehmigt. Wichtig: Das Schreiben schicken sie per Einschreiben Einwurf hin, weil sie nachweisen müssen, dass es eingegangen ist. Da in dem Fall der Postbote unterschreibt, dass er es eingeworfen hat, reicht das als Nachweis aus. Mit der Methode könnten sie vielleicht ihre Arbeitstage und -zeiten erfahren. Und wenn ihr Arbeitgeber sieht, wie gut das mit den Arbeitstagen und -zeiten während TZ in EZ sieht, so kann das ihn zu dazu bewegen, dass danach beizubehalten.
mandulina83
Das hört sich doch gut an. Hätte ich vermutlich schon eher machen sollen, Schade, dass ich dies nun so über diesen Weg machen muss aber anders komme ich wohl nicht an mein Ziel. Vielrn Dank
Neverland
Darüber hinaus, lehnt der AG diese Mitteilung ab, dann mit der Ablehnung zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos und arbeitssuchend melden - für die Dauer der restlichen EZ. Dann besteht Anspruch auf ALG1. Vorraussetzung ist, das man dann eben auch Kinderbetreuung hat und man für die Ez etwas anderes sucht.
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