Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

festus

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Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sein oder genügt hierfür auch eine Frist von z.B. 4 Wochen nach Rückkehr? Vielen Dank vorab und liebe Grüße A.S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, einen derartigen Anspruch des Arbeitnehmers kann ich nicht erkennen. Am ersten Tag nach der Elternzeit muss er auf der vertraglich vereinbarten Arbeitsstelle erscheinen und seine Arbeitsleistung anbieten. Dann muss ihm der Arbeitgeber mitteilen, was er zu tun hat. Liebe Grüße NB


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