Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sein oder genügt hierfür auch eine Frist von z.B. 4 Wochen nach Rückkehr? Vielen Dank vorab und liebe Grüße A.S.
von festus am 10.01.2023, 12:27