Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sein oder genügt hierfür auch eine Frist von z.B. 4 Wochen nach Rückkehr? Vielen Dank vorab und liebe Grüße A.S.

von festus am 10.01.2023, 12:27



Antwort auf: Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, Nein, einen derartigen Anspruch des Arbeitnehmers kann ich nicht erkennen. Am ersten Tag nach der Elternzeit muss er auf der vertraglich vereinbarten Arbeitsstelle erscheinen und seine Arbeitsleistung anbieten. Dann muss ihm der Arbeitgeber mitteilen, was er zu tun hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2023



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