Frage: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, in 08/22 kehre ich nach meiner Elternzeit in meinen Job zurück. Ich war zuvor für ein Veranstaltungsmagazin tätig und habe ein Festgehalt zzgl. Provision erhalten. Da durch Corona z.Zt. nicht viele Veranstaltungen stattfinden, soll ich noch zu 50% eine weitere Stelle machen. So werde ich aber überhaupt nicht mehr in der Lage sein, das Gehalt zu erzielen, das ich zuvor bekommen habe (wo ich meine Arbeitszeit zu 100% nutzen konnte, um Provision zu erwirtschaften). Am (niedrigen) Festgehalt wird sich nichts ändern. Ist es rechtens das sich meine Arbeitsstelle so verändert und dadurch eine Verschlechterung in meiner finanziellen Situation eintritt? Müsste der Arbeitgeber mir mit dem Festgehalt "entgegenkommen", damit mir diesselbe finanzielle Situation - wie vor der Elternzeit - gewährleistet werden kann? Vielen Dank im Voraus.

von AnneSchumann am 07.05.2022, 09:40



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, die Provision hängt ja von Ihrer Tätigkeit ab. Der AG kann nichts dafür, dass diese wegfallen wegen der schlechten wirtschaftlich Situation. Nein, am Grundgehalt ändert sich nichts. Den Zusatzjob müssen Sie aber auch nicht annehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2022



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Schreib doch bitte noch dazu, was zu diesem Thema in deinem Arbeitsvertrag steht, wie wird deine Tätigkeit dort beschrieben?

von Pamo am 07.05.2022, 09:42



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

...Im Arbeitsvertrag selbst ist meine ursprüngliche Tätigkeit nicht näher benannt - es steht nur Outboundbereich da. Aber es ist vermerkt, dass sollte es betriebliche Erfordernisse geben, dass man eine gleichwertige Tätigkeit annehmen muss - aber ohne Entgeltminderung. Das ist meiner Meinung nach jetzt nicht mehr der Fall, da die andere Tätigkeit, die ich nun machen soll, ohne Provision ist.

von AnneSchumann am 07.05.2022, 09:54



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Die Frage ist ja aber auch, wenn es nicht mehr genug Arbeit für deine alte Stelle gibt, wie du dann überhaupt deine Provisionen erwirtschaften willst.

von Suomi am 07.05.2022, 10:05



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

...genau - das ist die Frage. Daher möchte ich wissen, ob mir mein Arbeitgeber beim Festgehalt entgegenkommen muss, damit ich auf mein "altes" durchschnittliches Monatsgehalt kommen kann...lg

von AnneSchumann am 07.05.2022, 10:25



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Nein muss er nicht. Du hast auch nur Anrecht auf eine vergleichbare Tätigkeit, die kann durchaus schlechter bezahlt sein.

von Wurzelwurm am 07.05.2022, 11:39



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Gegenfrage; wenn du bei den Provisionen deutliche Ausreißer nach oben hattest, hast du dann auch teilweise drauf verzichtet, weil du sonst mehr als üblich verdient hast........;?

von KielSprotte am 07.05.2022, 16:54



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Ich würde mir viel mehr die Frage stellen, wie viel hätte ich bei einer Kündigung? Den so mies wie die Veranstaltungsbranche gerade da steht, könnte der AG dir auch am ersten Arbeitstag nach der EZ die Kündigung überreichen. Dann miss er nur noch bis Ende der Kündigungsfrist zahlen. Hättest du davon mehr? Zweite Frage, könntest du den mit Kind die gleiche Arbeit leisten wie früher ohne Kind? Also auch Arbeitszeiten? Nicht nur die Stunden.

von Bone am 07.05.2022, 20:38



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

@ AP.... Ich würde mir ja eher die Frage stellen, was mache ich wenn er mir kündigt, weil ich so nicht arbeiten will.

Mitglied inaktiv - 08.05.2022, 08:55



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Danke für die vielen Antworten. Ich habe die Frage gestellt, da ich mich kurz beraten lassen wollte und nicht, um mir viele negative Nachrichten durchzulesen. Ich weiß selbst, dass es der Veranstaltungsbranche nicht gut geht. Aber ich denke als erstes an meine kleine Familie (alleinerziehend mit 3 Kindern). Und für mich ist es schon ein Unterschied, wenn ich vor der letzten Elternzeit im Durchschnitt 2.100 Euro netto verdient habe - und nun werden es wahrscheinlich nicht Mal 900 Euro netto sein...Und Mindestlohn, den ich als Grundlohn erhalte für 2 parallele Stellen, die ich nun haben soll, finde ich persönlich zu wenig - daher meine Frage, ob mein Arbeitgeber mir beim Grundlohn entgegen kommen muss...lg

von AnneSchumann am 08.05.2022, 12:56



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Da passt was nicht schon gar nicht in Lohnsteuerklasse 2

von misses-cat am 08.05.2022, 13:56



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

...ich hatte vor - und jetzt auch nach der Elternzeit eine 72,5% Stelle.

von AnneSchumann am 08.05.2022, 15:06



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Wie kommst du auf Steuerklasse2? Ich lese nichts davon das sie Alleinerziehend ist. Aber VZ und 900 € bei Steuerklasse 1 oder 4 geht schon nicht. Mindestlohn ab dem 1.07.22 ist 10,45 die Stunde. Bei 35-40 Std die Woche wären wir da bei ca. 1500 - 1700 € brutto. Netto dann mit halben Kinderfreibetrag grob bei um die 1150-1300 €. Niedriglohnsektor zahlt wenig an Steuer und Abgaben. Natürlich alles grob gerechnet da viele Infos fehlen. 900 € sind es aber nicht. Zur rechtlichen, der AG muss genau das einhalten was vertraglich geregelt ist. Daran müsst ihr euch beide halten. Alles andere ist Verhandlungssache. Du musst keinerlei Vertragsänderungen zustimmen, der AG kann im Gegenzug aber auch beschließen, dann kündige ich betriebsbedingt. Ob er das dann auch durchbekommt, muss im Zweifel das Gericht prüfen.

von Neverland am 08.05.2022, 15:07



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Everland sie schreibt: alleinerziehend mit drei kindern Dann ja wohl Steuerklasse 2

Mitglied inaktiv - 08.05.2022, 17:41



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Ur die 50% stelle spricht er praktisch eine Änderungskündigung aus. Und wenn im Arbeitsvertrag steht: betriebliche Erfordernisse ohne Entgelteinbusse muss er das Grundgehalt erhöhen ...aber halt nur für diesen Bereich

Mitglied inaktiv - 08.05.2022, 17:44



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