Liebe Frau Bader,
mein Sohn ist am 12.2.20 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 11.2.22 beantragt. Der Elterngeld Bezug endet im Oktober 21 (letzte Zahlung), daher nun die Frage, ob ich ohne Probleme am 11.11.21 (vorzeitig) in meinen Job auf Teilzeit in elternzeit zurück kehren kann oder ob ich die Elterngeldstelle über mein Vorhaben in Kenntnis setzen muss? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob ich zu meinem Arbeitgeber sagen kann, dass ich gerne Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte (und damit die 3 Jahre ausreizen kann) und ob ich in diesem Zeitraum sagen kann, welche Schicht ich arbeiten kann oder ob mein Arbeitgeber mir vorschreiben kann wie ich zu arbeiten habe? Und muss ich einen bestimmten Wortlaut auf meinen Wunsch nach Teilzeit in Elternzeit vermerken? Sowas beantragen wie: Teilzeit nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)?
Sorry für die vielen Fragen und schon einmal vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
von
Janalein87
am 16.06.2021, 17:29
Antwort auf:
Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit
Hallo,
wenn Sie keine Leistungen mehr von dort erhalten, interessiert die Elterngeldstelle sich dafür nicht.
Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Sie, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Anspruch auf bestimmte Schichten gibt es jedoch nicht, das richtet sich nach dem ursprünglichen Vertrag. Sie können dem Arbeitgeber Ihre Wünsche mitteilen und er sollte diese auch berücksichtigen, muss es aber nicht.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers in einer anderen Firma Teilzeit zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2021
Antwort auf:
Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit
also. wenn du kein eg mehr bekommst, kannst du in tz in ez arbeiten. bis zu 30 h. du handelst mit deinem AG einen tz vertrag aus, der auf die ez befristet ist. du hast abe kein recht auf bestimmte schichten. da müsst ihr euch einig werden. wie groß ist der betrieb und wieviele mitarbeiter? wenn du das 3. jahr ez noch dranhängen möchtest geht das, da der ag das nicht ablehnen kann. du hattest dich ja schon für 2 jahre erklärt. es ist aber verhandlungssache. wenn ihr euch nicht einig werdet, kannst du woanders tz in ez arbeiten. das muss der AG aber genehmigen. am besten du machst einen termin aus und ihr klärt, welche möglichkeiten du hast.
von
mellomania
am 16.06.2021, 18:02
Antwort auf:
Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit
Vielen lieben Dank für die Info.
Mein Arbeitgeber ist seeeeehr groß, börsenorientiert und hat sehr sehr viele Mitarbeiter in Deutschland, den USA usw.
Dann muss ich mich mit meiner Führungskraft auseinander setzen, dass ich Tz in EZ erstmal wieder kommen möchte. Wegen der Arbeitszeiten wird’s interessant da freue ich mich jetzt schon drauf (nicht).
Vielen lieben Dank für die Info, wirklich :-)
von
Janalein87
am 16.06.2021, 19:49
Antwort auf:
Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit
gerne. wenn ihr so groß seid hast du vom prinzip her anspruch. die zeiten müsst ihr halt echt auskaspern. und wenn er blöd will dann bietet er nur spätschichten an und sowas. dann würde ich mir aber woanders was suchen, was ja geht. du fragst dann um erlaubnis, was er ja nicht ablehnen kann, außer es wäre die direkte konkurrenz, und dann arbeitst in der ez dort. bis zu 30h auch.
von
mellomania
am 16.06.2021, 21:09