Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, Folgende Konstellation liegt bei mir vor: 1. Kind Dez 2014, zwei Jahre Elternzeit, in der Elternzeit gearbeitet ab Sept 2016 - gleiche Stufe, 24 h an 3 Tagen.;war befristet bis Dez 2017/3. Geburtstag 2. Geburt Zwillinge Juli 2017, drei Jahre Elternzeit Meine Elternzeit ist nun vorbei, ich steige zunächst mit separatem Vertrag auf Wunsch des Arbeitgebers zum Abbau des Urlaubs ein (Gleiche Entgeltstufe, da Urlaubsansprüche abgegolten werden von vorher). Ab Oktober soll ich nun eine andere Arbeit bekommen. Mein Wunsch: 16-20 h an Max 3 Tagen, Nun wird mir erklärt, dass es eine Stelle mit direkten Kundenkontakt ist und ich die Entgeltstufe nur behalten kann, wenn ich an 5 Tage Arbeite...um die Ziele des Unternehmens erfüllen zu können (Antwort auf Kundenanfragen innerhalb 24 h) Andernfalls werde ich nur noch Teilsachbearbeiter, bekomme ein paar Themen, nicht den kompletten „Schalter“ und werde eine komplette Qualifikations-Stufe zurückgesetzt (550 Euro Differenz pro Monat bei Vollzeit), also nicht Nur in der Stufenlaufzeit zurückgesetzt. Was bedeutet denn tatsächlich, Anspruch auf einen vergleichbaren/gleichwertigen Job zu haben nach der Elternzeit? Gilt das nur, wenn ich wieder in Vollzeit arbeite? Und wenn ich in Teilzeit komme, muss ich einen neuen Vertrag aushandeln?( wobei sie mir nur eine Änderung zum Vertrag ausstellen) Die Information zur Rückstufung hat mir der Arbeitgeber ungefähr Mitte Juni mitgeteilt- nachdem wir seit Februar im Kontakt stehen... Irgendwo hab ich gelesen, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit ablehnen und wenn er das nicht einen Monat vor Ende der Elternzeit macht, gilt es als Zustimmung. Gilt das dann auch für die angenommene Stufe? Die Info kam erst zwei Wochen vor Ende der Elternzeit... Ich bin jetzt sehr verunsichert und ärgere mich sehr über den ganzen Ablauf. Krönung des Telefonates war noch die Frage: „wollen Sie überhaupt wiederkommen? Wir haben soviel Teilzeit Kräfte und wissen nicht wie wir es noch händeln sollen..haben Sie über einen aufhebungsvertrag nachgedacht?...“ Gibt es klare Regelungen für den job/ die Einstufung nach Elternzeit? Hab ich Chancen auf die alte Stufe? Da ich in der Geschäftsstelle arbeite, gibt es meine alte Stelle nicht mehr (Kollege in Rente und Thema in Hauptverwaltung zurückgezogen) Was wäre beim Aufhebungsvertrag zu berücksichtigen wegen der Arbeitsagentur ? Und die letzte Frage: wir haben nicht den TVöd , sind etwas angelehnt - hauseigener Vertrag. Nach einem längeren Ausstieg als 5 Jahre wird man im TVöD zurückgesetzt in der Stufe. Meine Elternzeit zuletzt war nur 3 Jahre, davor habe ich in den zwei Jahren Elternzeit Teilzeit gearbeitet) Darauf kann sich der Arbeitgeber auch nicht beziehen oder? Danke für die Bemühungen und Rückinfos.

von Wasserfall am 15.07.2020, 02:24



Antwort auf: Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, 1. Haben Sie an eine Verlängerung der EZ gedacht? Sie könnten TZ in EZ arbeiten. 2. Ansonsten haben Sie grds einen Anspruch auf TZ - wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie keinen Anspruch haben, darf der Ag einen neuen Vertrag (mit anderen Bedingungen) anbieten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2020



Antwort auf: Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, Hast du noch die Möglichkeit deine Elternzeit zu verlängern? Aufgrund der Zwillinge könntest du ja 6 Jahre nehmen. So könntest du jetzt TZ in EZ arbeiten und hättest, auch wenn du jetzt einen anderen Vertrag machen musst, hinterher Anspruch auf deine alte Stelle. LG luvi

von luvi am 15.07.2020, 07:50



Antwort auf: Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Ja, du hast Anspruch auf deine alte bzw. vergleichbare Stelle gemäß deinem Vertrag. Natürlich kannst du TZ beantragen auf deine alte Stelle - der AG kann dies jedoch ablehnen mit den Begründung "betriebliche/organisatorische Gründe" - wie er es ja auch schon mündlich kund getan hat. Alles weitere ist dann Verhandlungssache wie zB die andere TZ-Stelle mit anderer Bezahlung. Willst du das nicht, kannst aber deinen alten Vertrag auch nicht mehr erfüllen, müsstest du selbst kündigen. Ich würde auch erst mal die EZ verlängern und innerhalb dieser TZ arbeiten. Bzgl. der "Zustimmung" durch Fristversäumnis: hast du den TZ-Antrag schriftlich eingereicht? Wenn nicht, ist das schlecht - denn ein solcher Antrag muss schriftlich erfolgen. Bei allen mündlich besprochenen Dingen müsstest du jetzt irgendwelche Zusagen nachweisen können. Hast du schriftlich und fristgerecht die TZ beantragt und die Absage erfolgte erst jetzt - dann wäre es in der Tat ein Fristversäumnis des AG und damit würde dein Antrag als angenommen gelten. Was nicht heißt, das der AG nicht versuchen könnte, dagegen vorzugehen (hatte ich selbst und es hat sich alles seeehr lange hingezogen).

von cube am 15.07.2020, 09:38



Antwort auf: Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Ich hoffe du hast bei dem ursprünglichen EZ-Antrag darauf geachtet, dass du die 3 Jahre nicht "allgemein" beantragt hast sondern explizit für Kind 1 oder Kind 2. Tut man das nämlich nicht, läuft die EZ für beide Zwillinge gleichzeitig und du hast nach 3 Jahren tatsächlich deine EZ aufgebraucht. Das wäre sehr ärgerlich!

von MamavonMia123 am 15.07.2020, 19:41



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