Hallo Frau Bader, Folgende Konstellation liegt bei mir vor: 1. Kind Dez 2014, zwei Jahre Elternzeit, in der Elternzeit gearbeitet ab Sept 2016 - gleiche Stufe, 24 h an 3 Tagen.;war befristet bis Dez 2017/3. Geburtstag 2. Geburt Zwillinge Juli 2017, drei Jahre Elternzeit Meine Elternzeit ist nun vorbei, ich steige zunächst mit separatem Vertrag auf Wunsch des Arbeitgebers zum Abbau des Urlaubs ein (Gleiche Entgeltstufe, da Urlaubsansprüche abgegolten werden von vorher). Ab Oktober soll ich nun eine andere Arbeit bekommen. Mein Wunsch: 16-20 h an Max 3 Tagen, Nun wird mir erklärt, dass es eine Stelle mit direkten Kundenkontakt ist und ich die Entgeltstufe nur behalten kann, wenn ich an 5 Tage Arbeite...um die Ziele des Unternehmens erfüllen zu können (Antwort auf Kundenanfragen innerhalb 24 h) Andernfalls werde ich nur noch Teilsachbearbeiter, bekomme ein paar Themen, nicht den kompletten „Schalter“ und werde eine komplette Qualifikations-Stufe zurückgesetzt (550 Euro Differenz pro Monat bei Vollzeit), also nicht Nur in der Stufenlaufzeit zurückgesetzt. Was bedeutet denn tatsächlich, Anspruch auf einen vergleichbaren/gleichwertigen Job zu haben nach der Elternzeit? Gilt das nur, wenn ich wieder in Vollzeit arbeite? Und wenn ich in Teilzeit komme, muss ich einen neuen Vertrag aushandeln?( wobei sie mir nur eine Änderung zum Vertrag ausstellen) Die Information zur Rückstufung hat mir der Arbeitgeber ungefähr Mitte Juni mitgeteilt- nachdem wir seit Februar im Kontakt stehen... Irgendwo hab ich gelesen, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit ablehnen und wenn er das nicht einen Monat vor Ende der Elternzeit macht, gilt es als Zustimmung. Gilt das dann auch für die angenommene Stufe? Die Info kam erst zwei Wochen vor Ende der Elternzeit... Ich bin jetzt sehr verunsichert und ärgere mich sehr über den ganzen Ablauf. Krönung des Telefonates war noch die Frage: „wollen Sie überhaupt wiederkommen? Wir haben soviel Teilzeit Kräfte und wissen nicht wie wir es noch händeln sollen..haben Sie über einen aufhebungsvertrag nachgedacht?...“ Gibt es klare Regelungen für den job/ die Einstufung nach Elternzeit? Hab ich Chancen auf die alte Stufe? Da ich in der Geschäftsstelle arbeite, gibt es meine alte Stelle nicht mehr (Kollege in Rente und Thema in Hauptverwaltung zurückgezogen) Was wäre beim Aufhebungsvertrag zu berücksichtigen wegen der Arbeitsagentur ? Und die letzte Frage: wir haben nicht den TVöd , sind etwas angelehnt - hauseigener Vertrag. Nach einem längeren Ausstieg als 5 Jahre wird man im TVöD zurückgesetzt in der Stufe. Meine Elternzeit zuletzt war nur 3 Jahre, davor habe ich in den zwei Jahren Elternzeit Teilzeit gearbeitet) Darauf kann sich der Arbeitgeber auch nicht beziehen oder? Danke für die Bemühungen und Rückinfos.
von Wasserfall am 15.07.2020, 02:24