Frage:
Rückkehr aus Elternzeit
Guten Tag,
Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen.
Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. Dies wurde vom Chefarzt und der Personalabteilung positiv reflektiert. Wie überall herrscht auch hier Personalmangel. Es erfolgte keine Umstrukturierung in meiner Abwesenheit. Nun wurden die Stellen als Stationsleitung und Stellvertreter an dem Betriebsrat und der Personalabteilung vorbei vom Chefarzt neu vergeben und das im Klinikum öffentlich bekannt gegeben. In meinem Arbeitsvertrag steht eingesetzt als stellv.Stationsleitung auf Station XY. Habe ich bei einer Rückkehr ins Team auch den Anspruch auf meine Position? Mir wurde nicht kommuniziert, dass sich für mich etwas ändern würde. Was kann ich hier tun und was steht mir zu?
Vielen Dank für Ihre Mühe
von
Alexandra90
am 29.09.2023, 08:22
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Hallo,
Sie haben Anspruch auf eine Position gemäß dem Arbeitsvertrag.
Da Sie eine leitende Position innehatten stellt sich die Frage, ob diese in Teilzeit auszuüben ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Du hast Anspruch auf deine alte Postion, nicht zwangsläufig auf genau die gleiche Stelle/Abteilung/Team etc.
von
suityourself
am 29.09.2023, 11:08
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Du hast Anspruch auf deine alte VZ Stelle und Position- wenn du die nicht mehr erfüllen kannst oder willst, musst du neu verhandeln.
von
KielSprotte
am 29.09.2023, 11:18
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Es ist aktuell mit der Personalabteilung etc vereinbart, ins alte Team zurück zu kehren. Steht mir dann nicht auch die stellv. Leitung zu, da sich sonst nichts Gleichwertes anbot?
von
Alexandra90
am 29.09.2023, 11:45
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Warte doch mal ab, was sie dir konkret anbieten.
Du hast Anspruch auf eine stellvertretende Teamleitung in Vollzeit.
Dass deine frühere Stelle anderweitig vergeben wurde, ist nicht dein Problem, sondern das des AG. Der muss jetzt gucken, wie er das koordiniert. Möglicherweise wird er die neue Kraft umsetzen?
von
Pamo
am 29.09.2023, 17:31
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
"In meinem Arbeitsvertrag steht eingesetzt als stellv.Stationsleitung auf Station XY." Das gilt für eine VZ-Stelle.
Wenn ihr AG in TZ keine Stelle als stelkvertretende Stationsleitung auf Station X hat kann er ihnen z. B. eine Stelle als Krankenschwester auf Station Y anbieten. Ob sie das annehmen ist ihnen überlassen.
Haben Sie noch EZ über? Wenn ja können sie erstmal TZ in EZ arbeiten. Ihr VZ-Vertrag würde ruhen und nach Ende der EZ wieder aufleben. Auch dann wäre mit Zustimmung des AG eine Änderung auf regulär TZ möglich.
von
Ani123
am 29.09.2023, 21:49
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Rückkehr aus Elternzeit
Aktuell verhandeln wir über eine Teilzeitstelle befristet auf 2 Jahre. Das dürfte in Summe den alten Vertrag nicht aufheben?
von
Alexandra90
am 30.09.2023, 08:20
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Wenn das Teilzeit in Elternzeit ist, dann berührt das deinen regulären Arbeitsvertrag nicht. Das musst du halt klarmachen.
von
Pamo
am 30.09.2023, 12:01
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit
Im Vertrag muss stehen, dass es TZ in EZ ist.
Steht da nur TZ und dann noch mit Befristung auf 2 Jahre, dann wären sie nach den 2 Jahren arbeitssuchend. .
Am besten ist es für sie, wenn sie TZ in EZ arbeiten und die genauen Daten darin angegeben sind, z. B. vom 1.11.2023 bis 31.10.2025.
von
Ani123
am 01.10.2023, 20:48