Frage: Rückkehr aus Elternzeit

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. Dies wurde vom Chefarzt und der Personalabteilung positiv reflektiert. Wie überall herrscht auch hier Personalmangel. Es erfolgte keine Umstrukturierung in meiner Abwesenheit. Nun wurden die Stellen als Stationsleitung und Stellvertreter an dem Betriebsrat und der Personalabteilung vorbei vom Chefarzt neu vergeben und das im Klinikum öffentlich bekannt gegeben. In meinem Arbeitsvertrag steht eingesetzt als stellv.Stationsleitung auf Station XY. Habe ich bei einer Rückkehr ins Team auch den Anspruch auf meine Position? Mir wurde nicht kommuniziert, dass sich für mich etwas ändern würde. Was kann ich hier tun und was steht mir zu? Vielen Dank für Ihre Mühe

von Alexandra90 am 29.09.2023, 08:22



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf eine Position gemäß dem Arbeitsvertrag. Da Sie eine leitende Position innehatten stellt sich die Frage, ob diese in Teilzeit auszuüben ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2023



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Du hast Anspruch auf deine alte Postion, nicht zwangsläufig auf genau die gleiche Stelle/Abteilung/Team etc.

von suityourself am 29.09.2023, 11:08



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Du hast Anspruch auf deine alte VZ Stelle und Position- wenn du die nicht mehr erfüllen kannst oder willst, musst du neu verhandeln.

von KielSprotte am 29.09.2023, 11:18



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Es ist aktuell mit der Personalabteilung etc vereinbart, ins alte Team zurück zu kehren. Steht mir dann nicht auch die stellv. Leitung zu, da sich sonst nichts Gleichwertes anbot?

von Alexandra90 am 29.09.2023, 11:45



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Warte doch mal ab, was sie dir konkret anbieten. Du hast Anspruch auf eine stellvertretende Teamleitung in Vollzeit. Dass deine frühere Stelle anderweitig vergeben wurde, ist nicht dein Problem, sondern das des AG. Der muss jetzt gucken, wie er das koordiniert. Möglicherweise wird er die neue Kraft umsetzen?

von Pamo am 29.09.2023, 17:31



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

"In meinem Arbeitsvertrag steht eingesetzt als stellv.Stationsleitung auf Station XY." Das gilt für eine VZ-Stelle. Wenn ihr AG in TZ keine Stelle als stelkvertretende Stationsleitung auf Station X hat kann er ihnen z. B. eine Stelle als Krankenschwester auf Station Y anbieten. Ob sie das annehmen ist ihnen überlassen. Haben Sie noch EZ über? Wenn ja können sie erstmal TZ in EZ arbeiten. Ihr VZ-Vertrag würde ruhen und nach Ende der EZ wieder aufleben. Auch dann wäre mit Zustimmung des AG eine Änderung auf regulär TZ möglich.

von Ani123 am 29.09.2023, 21:49



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Aktuell verhandeln wir über eine Teilzeitstelle befristet auf 2 Jahre. Das dürfte in Summe den alten Vertrag nicht aufheben?

von Alexandra90 am 30.09.2023, 08:20



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Wenn das Teilzeit in Elternzeit ist, dann berührt das deinen regulären Arbeitsvertrag nicht. Das musst du halt klarmachen.

von Pamo am 30.09.2023, 12:01



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Im Vertrag muss stehen, dass es TZ in EZ ist. Steht da nur TZ und dann noch mit Befristung auf 2 Jahre, dann wären sie nach den 2 Jahren arbeitssuchend. . Am besten ist es für sie, wenn sie TZ in EZ arbeiten und die genauen Daten darin angegeben sind, z. B. vom 1.11.2023 bis 31.10.2025.

von Ani123 am 01.10.2023, 20:48



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