Hallo Frau Bader,
am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber an, indem er seine vorige Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber akzeptiert dies stillschweigend und kommt erst 4 Wochen später mit anderen gleichwertigen Aufgaben auf den Arbeitnehmer zu, damit er diese zukünftig nachgeht.
Muss ein Arbeitnehmer dies akzeptieren oder hätte der Arbeitgeber die neuen Aufgaben direkt nach der Rückkehr kommunizieren müssen?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
A.S.
von
festus
am 10.01.2023, 12:56
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit - Neue Aufgaben
Hallo,
das hängt entscheidend vom Arbeitsvertrag ab. Im Rahmen des Direktionsrechtes darf der AG den AN andere Aufgaben zuweisen, wenn es dem Vertrag entspricht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2023
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit - Neue Aufgaben
Solche Dinge regelt üblicherweise der Arbeitsvertrag: was steht da zur Zuweisung anderer Aufgaben drin?
Normalerweise ist vertraglich geregelt, dass gleichwertige Arbeiten übernommen werden müssen.
Das ist das Weisungsrecht der Arbeitgebenden.
von
Berlin!
am 10.01.2023, 13:51