Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütung handelt. Allerdings wurde auch meine Provision gekürzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Provisionen aus Verkäufen und Fahrzeugübergaben aus den Vormonaten stammen und somit vor Beginn der Elternzeit erwirtschaftet wurden. Der Januar stellt lediglich den Zeitpunkt der Auszahlung dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, inwiefern es rechtlich zulässig ist, Provisionen zu kürzen, die auf Leistungen aus der Zeit vor der Elternzeit beruhen. Ich bitte Sie hierzu um eine Einschätzung. Vielen Dank und freundliche Grüße